Markt & Management

Abfalltrennung –
Herausforderung und Chance

2015 soll das Ziel erreicht sein, bundesweit flächendeckend die Abfallfraktionen Kunststoffe/Metall, Papier und Bio haushaltsnah entsorgen zu können. Der Immobilienwirtschaft erwachsen hieraus beträchtliche Herausforderungen.

Das 2012 novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sieht eine flächendeckende haushaltsnahe Entsorgung von Bio-, Papier-, Kunststoff- und Metall- sowie Glasabfälle vor. Es setzt als zentrales Bundesgesetz die neue EU-Abfall-Rahmenrichtlinie um, übertrifft die geforderten Quoten bisweilen sogar. Beispielsweise sieht die Rahmenrichtlinie bei Papier, Glas, Metall und Kunststoff bis 2020 eine Recyclingquote von mindestens 50 % vor, das Kreislaufwirtschaftsgesetz fordert national 65 %. Gegenüber der veralteten Gesetzgebung aus Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) hat die aus Sicht des Umweltschutzes beste Entsorgungsoption Vorrang. Recycling geht also vor energetischer Verwertung.

Trennverhalten

Aktuell unterscheiden sich die Anteile getrennt erfasster Wertstoffe bundesweit erheblich. Auf Länderebene führt Baden-Württemberg mit 67 % getrennt erfasste Wertstoffe gemessen am Gesamtabfallaufkommen die Liste an. Träger der roten Laterne sind die Stadtstaaten Berlin und Hamburg mit Wertstoffsammelquoten von nur 38 bzw. 31 %. Vor allem in innerstädtischen Lagen ist schlichtweg wenig Stellfläche vorhanden, um ausreichend Wertstoffbehälter vorzuhalten. Hier ist besonderes abfallwirtschaftliches Planungsgeschick gefragt, um den künftigen Anforderungen an eine erhöhte Recyclingquote gerecht zu werden.

Diesen ungünstigen Rahmenbedingungen müssen einschlägige Konzepte entgegenwirken. Hamburg beispielsweise steuert seit 2011 mit einem Bündnis aus Stadt, der Stadtreinigung Hamburg, Mietervertretungen und wohnungswirtschaftlichen Verbänden entgegen. Die flächendeckende Einführung der Wertstofftonne sowie haushaltsnaher Papier- und Biotonnen soll die Anreize zur Abfalltrennung erhöhen.

Kommunale Gebührenstrukturen zum ­Vorteil der Mieter nutzen

Wenngleich bundesweit sehr unterschiedlich, bieten nahezu alle satzungsrechtlichen Gebührenstrukturen und Abfallsysteme Möglichkeiten der Kosteneinsparung. Im Vergleich zu den Restmüllgebühren sind die Tarife für die Abfuhr der Gelben Tonne deutlich günstiger. Diese wird von den öffentlich-rechtlichen Entsorgern zu 99 % kostenlos angeboten. Die Entsorgungs- und Verwertungsgebühr der Verpackungen zahlt der Konsument bereits beim Kauf der Produkte.

Aktuell führen Gebietskörperschaften zunehmend die sogenannte Wertstofftonne als Weiterentwicklung der Gelben Tonne ein. Diese enthält dann auch stoffgleiche Nichtverpackungen und Gegenstände aus Metall. Von einer besseren Abschöpfung hochwertiger Kunststoffe und Metalle abgesehen, kommt diese Erweiterung dem Selbstverständnis der trennenden Haushalte eindeutig entgegen.

Neben einem klaren Süd-Nord- bzw. West-Ost-Gefälle in der deutschen Gebührenlandschaft zeigen sich auch innerhalb der Regionen große Schwankungen in der Gebührenhöhe. Die Innotec Abfallmanagement GmbH hat beispielsweise in Westdeutschland die höchsten Restmüllgebühren für Mönchengladbach und die niedrigsten für Gelsenkirchen ermittelt. Für den gleichen „Verbrauch“ von Restmüllvolumen zahlt der Gelsenkirchener mit 14 Cent pro m² und Monat nur etwa 20 % der Kosten, die ein Haushalt im kaum 75 km entfernten Mönchengladbach (69 Cent pro m² und Monat) aufwenden muss. Damit unterscheidet sich auch das Einsparpotential der Vergleichshaushalte erheblich.

Anreizsystem Müllschleuse

Die Aussicht auf eine konkrete Kostenersparnis ist immer noch der beste Anreiz, gewissenhaft Müll zu trennen. Ein konventionelles dreizügiges Abfallmanagement, das neben Kontrolle und Nachsortierung sowie Reinigung auch die Beratung vorsieht, generiert 30 bis 40 % an Gebühreneinsparungen. Deutlich höhere Reduktionen erzielt der Einsatz sogenannter Müllschleusen im Rahmen eines verursachergerechten Abfallmanagements. Die individuelle Zuordnung der Abfälle und der entstehenden Kosten zur einzelnen Mietpartei als Verursacher erreicht Gebührensenkungen von bis zu 70 %. Kein anderes System kann ähnliche Erfolge aufweisen.

Der Abfallwirtschaftsplan der Stadt Hamburg befürwortet die Einführung solcher Systeme bereits seit 2007, die Senatsverwaltung Berlin hat den Wohnungsunternehmen Müllschleusen jüngst ebenfalls als erfolgreiche Maßnahme zur Erhöhung der Getrennthaltungsquote von Wertstoffen empfohlen.

Frühes Handeln sichert langfristige Einsparvorteile

Die teilweise verzwickten Ausgangslagen nebst dem mit 18 Monaten sehr überschaubaren Zeithorizont sorgen in der Immobilienwirtschaft für beträchtlichen Handlungsdruck. Dennoch gibt es einige Stellschrauben, die, zeitnah gedreht, eine Umsetzung der vorgeschrieben Wertstofferfassung zum 1.1.2015 möglich machen:

– Überprüfung der gegebenen Gebührenstruktur hinsichtlich etwaiger Einsparpotentiale

– Überprüfung am Markt verfügbarer Abfall-Systeme (Müllschleusen, abschließbare Boxen etc,)

– Optimierung der Standplatzlogistik, um Fehlwürfe und Vermüllung zu reduzieren (Stichworte: Sonderleerungskosten, Wertstoffe im Restmüll etc.)

– Durchführung von Mieterberatungen, Ausgabe entsprechender Infomaterialien, Implementierung in Mieterfeste

– Inanspruchnahme einer Abfallmanagementdienstleitung, zur Senkung der Restmüllgebühren und Erhöhung der Getrenntsammlungsquote finanziert nach dem Performance-Contracting-Prinzip.

Es gibt einige Stellschrauben für die Umsetzung der vorgeschrieben Wertstofferfassung.

Müllschleusen erreichen Gebührensenkungen von bis zu 70 %.

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