Minister Horst Seehofer unterzeichnet Verwaltungsvereinbarungen

Städtebauförderung des Bundes auf Rekordniveau

Auch zukünftig wird der Bund Länder und Kommunen bei der Städtebauförderung und im Investitionspakt unterstützen: In 2018 sind Städtebaufördermittel von 790 Mio. € sowie 200 Mio. € im Investitionspakt Soziale Integration im Quartier vorgesehen.

Bundesinnenminister Seehofer anlässlich der Unterzeichnung der Verwaltungsabkommen: „Der Erhalt und die Weiterentwicklung unserer Städte und Gemeinden ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger in allen Regionen unseres Landes gelingt. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass sich jeder in seiner Stadt oder seiner Gemeinde heimisch fühlt, gern in seiner Nachbarschaft wohnt. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen in diesem Jahr mit Bundesfinanzhilfen von fast 1 Mrd. €.“ Die Verwaltungsabkommen treten in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben.

Seehofer dazu: „Wir führen die erfolgreichen Programme der Städtebauförderung auf Rekordniveau fort. Mit dem Investitionspakt Soziale Integration im Quartier können die Kommunen weiterhin den Ausbau und die Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur vorantreiben.“

Für das Förderjahr 2018 stehen folgende städtebaulichen Bund-Länder-Programme zur Verfügung:

• „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zur Förderung der Innenentwicklung (110 Mio. €),

• „Soziale Stadt“ zur Förderung benachteiligter Quartiere (190 Mio. €),

• „Stadtumbau“ zur Anpassung an den demographischen und strukturellen Wandel in den neuen Bundesländern (140 Mio. €) und in den alten Bundesländern (120 Mio. €),

• „Städtebaulicher Denkmalschutz“ zum Erhalt historischer Stadtkerne und Stadtquartiere in den neuen Bundesländern (70 Mio. €) und in den alten Bundesländern (40 Mio. €),

• „Kleinere Städte und Gemeinden“ zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen und dünn besiedelten Raum (70 Mio. €),

• „Zukunft Stadtgrün“ (50 Mio. €) sowie

• „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ (200 Mio. €).

Die Förderung 2018 ist gekennzeichnet durch verbesserte Konditionen in der Umsetzung für die Länder sowie die Städte und Gemeinden:

- die Flexibilität zwischen den Programmen der Städtebauförderung wurde auf 30 % erhöht,

- die Gewährleistung der Bundesmittel wurde um ein Jahr verlängert, d.h. es besteht ein verlängerter Umsetzungszeitraum.

Die Städtebauförderung von Bund und Ländern stößt erhebliche Folgeinvestitionen an. Für das Jahr 2018 wird von einem durch die Förderung ausgelösten Gesamtinvestitionsvolumen von rd. 12,1 Mrd. € ausgegangen, die erwartete Bruttowertschöpfung liegt bei rd. 14,5 Mrd. €. Die Fördermittel unterstützen in hohem Maße auch die klein- und mittelständige Wirtschaft vor Ort: rd. 36 % des erwarteten Bauvolumens verbleibt in der Kommune selbst, weitere rd. 48 % in der Region mit einem Umkreis von 50 km. Die Bauwirtschaft profitiert dabei mit 71 % der umgesetzten Investitionsmittel.

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