HKVO-Novelle

Potenziale weiter nutzen mit digitaler Messtechnik

Am 1. Dezember 2021 trat die novellierte Heizkostenverordnung in Kraft, mit der Deutschland die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie der EU (EED) in nationales Recht umgesetzt hat. Im vergangenen Jahr ist bereits einiges passiert.

Das Ziel der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) ist es, dauerhaft den Klimaschutz in Europa zu stärken und Emissionen zu senken. Gerade angesichts einer drohenden Energiekrise und der aktuell steigenden Energiekosten ist es im Interesse von Vermietern und Hausbewohnern, Energie so effizient wie möglich zu nutzen. Die HKVO setzt dafür auf umfassende Informationen, indem sie den Energieverbrauch in Gebäuden transparent macht, und unterstützt die Hausbewohner so dabei, ihren Verbrauch anzupassen und Energie und Kosten zu sparen.

Um diese Informationen zur Verfügung stellen zu können, müssen Eigentümer und Vermieter die Messausstattung ihrer Liegenschaften umfassend digitalisieren. Minol hat im ersten Jahr nach Inkrafttreten der HKVO-Novelle viele weitere Liegenschaften erfolgreich digitalisiert. Heute sind es bereits mehr als 42.000 bundesweit, die mit Minol Connect ausgestattet sind. Tendenz: stark steigend. Für viele Immobilien ist es der erste Schritt auf dem Weg zur nachhaltigen Immobilie.

Insgesamt sieht die HKVO vier Pflichten für Immobilienverwalter vor: fernauslesbare Messtechnik, monatliche Verbrauchsinformationen und eine erweiterte Abrechnung für die Hausbewohner und – seit Dezember 2022 – die sichere Anbindbarkeit der Messtechnik an ein Smart Meter Gateway.

Fernauslesung über Funk: Zeit und CO2 sparen

Bereits seit ihrem Inkrafttreten im Dezember 2021 gilt gemäß HKVO, dass bei Neuausstattungen nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler verbaut werden dürfen. Die Ablesung vor Ort hat damit künftig ausgedient. Mit einem Funksystem wie Minol Connect, das auf dem weltweit etablierten und offenen Funkstandard LoRaWAN basiert, lassen sich Liegenschaften gemäß den Vorgaben der HKVO ausstatten und sind zudem optimal für die Zukunft aufgestellt: Minol Connect ist eine optimale Lösung für die prozessoptimierte Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung und eine papierlose Verwaltung von Liegenschaften.

Durch die Fernablesung der Messgeräte lassen sich zudem viele Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Terminabsprachen für Jahresablesungen entfallen und bei Nutzerwechseln braucht es keine aufwändigen Zwischenablesungen mehr, weil jederzeit eine stichtagsgenaue Verbrauchsmessung vorliegt. Auch Rauchwarnmelder lassen sich in das System integrieren und jährlich aus der Ferne inspizieren.

Ergänzende Informationen mit der erweiterten Abrechnung

Um Hausbewohner besser über den eigenen Energieverbrauch aufzuklären und sie bestmöglich beim Energiesparen zu unterstützen, müssen Vermieter und Verwalter gemäß HKVO seit Dezember 2021 mit der jährlichen Heizkostenabrechnung ergänzende Informationen bereitstellen. Das beinhaltet zum einen Verbrauchsvergleiche mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie, zum anderen Informationen über den Brennstoffmix, mit dem geheizt wird, die daraus errechenbaren CO2-Emissionen des Gebäudes, sowie über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle. Das hilft den Bewohnern, ihre Energiekosten und Emissionen besser nachvollziehen und einordnen zu können und gegebenenfalls weiteres Sparpotenzial zu nutzen.

Minol-Kunden mussten und müssen auch in Zukunft hier nicht selbst aktiv werden, da der bestehende Dienstleistungsvertrag die erweiterte Abrechnung bereits abdeckt. Bereits seit Dezember 2021 liegen allen Heizkostenabrechnungen, auch in Liegenschaften ohne fernauslesbare Messtechnik, zwei zusätzliche Seiten mit den entsprechenden Informationen bei.

Mehr Transparenz mit unterjährigen Verbrauchsinformationen

Unterjährig bietet Minol für Liegenschaften mit fernauslesbarer Messtechnik die Verbrauchsinformationen über das Minol eMonitoring an. So können sich die Hausbewohner zusätzlich auch monatlich über die Entwicklung des Verbrauchs informieren. Solche unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVI) sind seit Januar 2022 gemäß HKVO-Novelle Pflicht. Der Grund: Aus der Jahresabrechnung geht für die Bewohner bisher nicht eindeutig hervor, wie sich ihr Verbrauchsverhalten im Jahresverlauf entwickelt hat. Das Minol eMonitoring baut auf dem Funksystem Minol Connect auf, das die Verbrauchs­werte aller Wohnungen und Geräte monatlich erhebt. Die Mieter können über ihren Internetbrowser oder über die Minol Bewohner-App auf grafisch aufbereitete Analysen und Auswertungen ihres Verbrauchs zugreifen.

Sichere Datenübertragung per Smart Meter Gateway

Im Dezember 2022 ist kürzlich die nächste Neuerung der HKVO-Novelle in Kraft getreten: Im Submetering dürfen nur noch fernauslesbare Warmwasserzähler, Wärme- und Kältezähler sowie Heizkostenverteiler installiert werden, die sich sicher an ein Smart Meter Gateway (SMGW) anbinden lassen. Das SMGW ist ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierter Kommunikationskanal.

Damit lassen sich die Schutzprofile und technischen Richtlinien des BSI erfüllen. Dieses stellt hohe sicherheitstechnische Anforderungen an die verbaute Infrastruktur, die Datenübertragung und die damit einhergehenden Prozesse. Die Vorgaben erfüllen Eigentümer und Vermieter mit der Datenübertragung mit Minol Connect: Die Messgeräte im Funksystem übermitteln ihre Daten an eine Submetereinheit, die über eine Schnittstelle mit dem SMGW vernetzt ist.

Fernauslesbare Messausstattung wird 2027 zur Pflicht

Im ersten Jahr, nachdem die novellierte HKVO in Kraft getreten ist, hat sich viel im Bereich Messtechnik und Heizkostenabrechnung geändert – für Mieter und Eigentümer. Maßnahmen wie die uVI und die erweiterte Abrechnung ermöglichen es Hausbewohnern, ihren Energieverbrauch aktiv zu beobachten, ihn besser zu steuern und so Energie effizienter zu nutzen. Die Voraussetzung dafür ist eine fernablesbare und sicher vernetzte Messausstattung, die sich mit Minol Connect und dem Minol eMonitoring erfüllen lassen.

Die von der HKVO vorgegebene Fernauslesung unterstützt aber nicht nur die Verbraucher dabei, Energie zu sparen, sondern senkt auch Emissionen, weil niemand mehr zu den Liegenschaften fahren muss, um die aktuellen Messwerte abzulesen. Rechtlich gesehen haben Vermieter und Eigentümer noch bis Ende 2026 Zeit, die Messausstattung ihrer Liegenschaften umzurüsten und ein System zur Fernablesung zu installieren. Nicht nur angesichts steigender Energiekosten ist es allerdings bereits jetzt sinnvoll, die Vorgaben der HKVO zu erfüllen.

Weitere Informationen zur Heizkostenverordnung unter www.minol.de/hkvo-neu, zum Minol Connect-Funksystem unter www.minol.de/connect

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