Smart Meter Gateways

Intelligent messen, gebündelt abrechnen

Das dritte Smart Meter Gateway ist zertifiziert, so dass der Rollout 2020 beginnen kann. Minol erklärt, wie Verbraucher und Wohnungswirtschaft von den schlauen Zählern und Gateways profitieren.

Es ist ein Meilenstein für die Digitalisierung des Messwesens und für die Energiewende: Aller Voraussicht nach wird der verpflichtende Rollout von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) 2020 beginnen. Aber was ist ein Smart Meter Gateway eigentlich? Wann und wie wird es eingebaut? Und wie profitieren Verbraucher und Wohnungswirtschaft von den schlauen Zählern und Gateways?

Was sind Smart Meter Gateways?

Noch sind die meisten Wohngebäude mit Ferraris-Stromzählern ausgestattet, bei denen Zahlen auf einem Rollenzählwerk langsam nach oben tickern. Diese werden bald von modernen, digitalen Zählern abgelöst. Das 2016 beschlossene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende sieht den Rollout von intelligenten Messsystemen (iMSys) und modernen Messeinrichtungen (Smart Meter) vor. Das Smart Meter Gateway (SMGW) ist die zentrale Komponente eines solchen iMSys. Seine Hauptaufgabe ist es, die Verbrauchsdaten zu sammeln, zu speichern und für Marktakteure aufzubereiten.

Mit Smart Meter Gateways können Zähler und Messsysteme zentral und sicher ausgelesen werden. Der Messstellenbetreiber (in der Regel der Stromnetzbetreiber) gibt die Zählerstände dann unter anderem an den Energielieferanten zur Abrechnung weiter. SMGWs sind die Datendrehscheibe in Gebäuden von morgen und die Kommunikationsplattform für Netzbetrieb und Strommarkt. Sie ermöglichen beispielsweise variable Stromtarife und weitere Mehrwertdienste.

Für wen sind SMGWs verpflichtend?

Schon heute können sich Verbraucher freiwillig für ein SMGW entscheiden. Doch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht auch den verpflichtenden Einbau vor. Eine Verpflichtung des Messstellenbetreibers zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen besteht nach § 29 Abs. 1 MsbG vor allem für größere Immobilien:

– mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr und Zähler, unterhalb dieser Grenze ist der Einbau freiwillig

– mit Verbrauchern, die ein verringertes Netzentgelt nach §14a EnWG für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe) vereinbart haben

– mit Stromerzeugern (z.B. mit einer PV-Anlage) ab 7 kW installierter Leistung

Die Kosten für den Einbau und den laufenden Betrieb des intelligenten Messsystems müssen die Eigentümer und Mieter tragen, wobei der Gesetzgeber Preisobergrenzen definiert hat. 

Wann startet der Rollout?

Der verpflichtende Rollout beginnt, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen Smart Meter Gateways am Markt anbieten, die erfolgreich das Zertifizierungsverfahren des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durchlaufen haben. Das Zertifikat bestätigt, dass ein Produkt die nötigen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit nach dem Messstellenbetriebsgesetz erfüllt. Ende Oktober 2019 hatte das BSI zwei SMGWs zertifiziert. Am 19. Dezember 2019 folgte das dritte Zertifikat.

Für Anfang 2020 wird die Markterklärung  in Abstimmung zwischen dem BSI und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erwartet  – damit fällt der Startschuss für den Rollout.

Wie profitieren Verbraucher im Bereich Strom?

Ein großer Vorteil ist, dass Eigentümer und Mieter den Stromverbrauch nicht mehr selbst ablesen und an den Energieversorger schicken müssen. Stattdessen werden die Verbrauchswerte automatisch übermittelt. Smart Meter Gateways schaffen zudem die Grundlage für variable Stromtarife und motivieren so zu einem klimafreundlichen Verbrauch. Hausbewohner können etwa ihre Waschmaschine dann starten, wenn der Strom besonders günstig ist. Durch die dauerhafte Verfügbarkeit der Messdaten erhöht sich auch die Verbrauchstransparenz für die Bewohner: Per Mieterportal oder App können sie direkt ihre Verbrauchsdaten erhalten.

Wie profitieren Wohnungswirtschaft und Verbraucher noch?

Die Vorteile des Smart Meter Gateway beschränken sich nicht auf die Sparte Strom, sondern reichen weit darüber hinaus. Die Gateways werden zur zentralen Kommunikationseinheit für Verbrauchs- und Zustandswerte von Immobilien, also auch für andere Energiesparten und weitere Haustechnik, etwa rund ums Smart Home. Das eröffnet der Wohnungswirtschaft die Möglichkeit, die Abrechnungen auf Haus- und Wohnungsebene aus einer Hand zu erhalten.

Wie sieht die gebündelte Abrechnung in der Praxis aus?

Ein Beispiel aus der Praxis ist das Angebot ImmoDigital+ (www.minol.de/immo-digital-plus), eine Kooperation von Minol mit dem Energieversorger EnBW. Dabei wird die Messtechnik von Minol an das Smart Meter Gateway des Gebäudes angeschlossen. Jedes System sammelt die Daten in seinem Bereich: das Minol-Gateway die Daten der Wohnungszähler und weiterer Sensoren, das Smart Meter Gateway die Daten der Hauptzähler für Strom, Gas, Wasser und Wärme. Sämtliche Daten werden über einen gesicherten „Tunnel“ in die Abrechnungssysteme geleitet.

Weil alle Messgeräte aus der Ferne abgelesen werden und Minol und EnBW ihre Abrechnungsprozesse synchronisieren, bekommen Eigentümer und Verwalter die Abrechnung auf Haus- und Wohnungsebene einfacher und schneller. Verwalter haben zudem mehr Zeit, um die Betriebskostenabrechnungen vorzubereiten. Ablesetermine in den Wohnungen sind nicht mehr nötig – das freut wiederum die Bewohner. All das verdeutlicht, in welche Richtung es mit Smart Meter Gateways geht: mehr Verbraucher-Transparenz, gebündelte Daten ohne Ablesung vor Ort, harmonisierte Abrechnungszeiträume und vereinfachte Abrechnungen.

Der verpflichtende Rollout von intelligenten Stromzählern ist ein Meilenstein für die Digitalisierung des Messwesens. 

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