BRUNATA-METRONA: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - Der Gesetzgeber prüft die Angaben in Energieausweisen

Seit 2008 ist der Energieausweis für Wohngebäude verpflichtend. Da die Gültigkeit auf zehn Jahre beschränkt ist, steht für viele Immobilien nun im Falle von 5 Verkauf oder Neuvermietung eine Erneuerung an, erinnert der bundesweite Dienstleister BRUNATA-METRONA (www.brunata-metrona.de). Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 müssen Aussteller Energieausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) kostenpflichtig registrieren. Dadurch werden stichprobenartige Kontrollen ausgestellter Energieausweise ermöglicht.

Für die Kontrollen kommt ein dreistufiges System zum Einsatz

• Bei Stufe 1 erfolgt eine Validitätsprüfung der Eingabe-Gebäudedaten, die zur Ausstellung des Energieausweises verwendet wurden, sowie der im Energieausweis angegebenen Ergebnisse.

• Bei Stufe 2 erfolgt eine vollständige Prüfung aller Eingaben und Berechnungen. Es werden alle für die Energieausweiserstellung zu Grunde gelegten Daten (z. B. die 15 Antragsunterlagen und die Heizkostenabrechnung) und die eingegebenen Gebäudedaten aus dem Energieausweis einschließlich der abgegebenen Modernisierungsempfehlungen geprüft.

• Bei Stufe 3 werden inhaltlich die gleichen Prüfungen wie in Stufe 2 durchgeführt, jedoch noch fundierter. Zusätzlich kann eine Inaugenscheinnahme des Gebäudes erfolgen. 20 Dabei wird die Übereinstimmung zwischen den im Energieausweis angegebenen Daten mit dem Gebäude vor Ort abgeglichen.

Der Gesetzgeber hat angekündigt, für circa 5 % aller ausgestellten Energieausweise Stufe-1-Prüfungen durchzuführen. Diese Prüfungen werden zentral durch das DIBt abgenommen. Prüfungen der Stufen 2 und 3 erfolgen deutlich seltener. Sie werden durch die Baubehörden auf 25 Länderebene angeordnet. Daher liegen hierfür keine deutschlandweiten Zahlen vor.

Auffälligkeiten treten vor allem bei Online-Discount-Anbietern auf. Dagegen haben sämtliche durch BRUNATA-METRONA ausgestellten Ausweise, die bislang geprüft wurden, die jeweilige Prüfung ohne Beanstandungen bestanden. Es lohnt sich also, für die Ausstellung eines Energieausweises auf einen kompetenten Dienstleister zu setzen.

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 09/2017 EnEV 2014

Energieausweis reloaded

Durch die EnEV 2007 wurde der Energieausweis verpflichtend. Da die Gültigkeit auf zehn Jahre beschränkt ist, besteht für viele Eigentümer jetzt Handlungsbedarf, teilt BRUNATA-METRONA mit. Zu...

mehr
Ausgabe 1-2/2010 Energieausweise

Marktentwicklung bei Energieausweisen

Seit 2009 müssen alle Verkäufer und Vermieter von Wohngebäuden auf Nachfrage des potenziellen Käufers oder Mieters den Energieausweis vorlegen. Mit einer repräsentativen Befragung von Anbietern...

mehr

Rauchmeldertag: BRUNATA-METRONA rät, Inspektions- und Austauschintervalle im Blick zu behalten

In ganz Deutschland herrscht die Rauchmelderpflicht ... Ganz Deutschland? Nein! Noch sind Bestandsbauten in Sachsen von der verpflichtenden Ausstattung mit Rauchmeldern ausgenommen. Mittlerweile ist...

mehr

Deutsche Energie-Agentur: Erste Energieausweise älterer Wohnhäuser werden dieses Jahr ungültig

Die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude werden Mitte des Jahres ungültig. Sie haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind ab Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966...

mehr

Jetzt Energieausweis auf Gültigkeit prüfen

Energieausweise für Wohngebäude, die bei Einführung der allgemeinen Ausweispflicht vor zehn Jahren ausgestellt wurden, verlieren 2019 ihre Gültigkeit. Eigentümer, die ihre Immobilie neu vermieten...

mehr