Elektromobilität

Ladelösung für E-Autos: Strom zapfen leicht gemacht

Mit der steigenden Zahl von Elektroautos in Deutschland wächst auch die Nachfrage nach einer zuverlässigen und flächendeckenden Ladeinfrastruktur. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 dafür zu sorgen, dass hierzulande eine Million E-Ladepunkte betrieben werden. Kann das beim aktuellen Ausbautempo der Ladeinfrastruktur für Elektroautos überhaupt gelingen?

Der Ausbau der Zahl von Ladepunkten in Deutschland sowie der wirtschaftliche Betrieb von E-Ladeinfrastruktur stellen die größten Herausforderungen für die Elektromobilität dar. Angesichts der von der Bundesregierung angestrebten 15 Millionen Elektroautos bis 2030 ist eine ausreichende Anzahl von Ladestationen unabdingbar, um eine funktionierende Ladeinfrastruktur zu gewährleisten. Derzeit besteht noch eine große Kluft zwischen der steigenden Nachfrage nach E-Fahrzeugen und der Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten. Nach Zahlen der Bundesnetzagentur gab es in Deutschland zum Stichtag 1. März 2023 rund 85.000 Ladepunkte – also weniger als zehn Prozent dessen, was die Bundesregierung bis 2030 für erforderlich hält.

Die Herausforderung: Der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur muss tatsächlich flächendeckend über das gesamte deutschlandweite Ladenetzwerk hinweg erfolgen. Es bedarf nicht nur mehr Ladepunkte, sondern auch eine Flächenerweiterung der bestehenden Infrastruktur, um die noch zahlreich vorhandenen „weißen Flecken“ zu beseitigen. Dabei spielt auch die Zugänglichkeit von E-Ladeinfrastruktur für Nutzer eine bedeutende Rolle: Gefragt sind vernetzte, öffentlich zugängliche Ladepunkte statt geschlossener Ladenetz-Monopole. Durch den bisherigen Ausbau des Ladenetzwerks ist die lückenlose Mobilität derzeit noch nicht gewährleistet. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus Politik, Energieversorgern, Immobilieneigentümern, Bauunternehmen und Dienstleistern.

Die Rolle von Immobilien bei der E-Ladeinfrastruktur

Um in den nächsten sieben Jahren das Ziel von einer Million Ladepunkten zu erreichen, müssen die gennannten Akteure ihren Beitrag leisten. Gerade Immobilieneigentümer spielen dabei eine wichtige Rolle. Parkhäuser, Tiefgaragen, öffentliche Gebäude, aber auch Unternehmensstandorte sind ideale Orte für Ladestationen, da sie regelmäßig von breiten Bevölkerungskreisen genutzt werden. Für die Elektromobilität bedarf es eines Energie-, Stellplatz- und geeigneten Betriebskonzepts. Diese drei Festlegungen sind zwingende Voraussetzungen, um elektromobiles Laden in Immobilien voranzutreiben. Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur erfordert erhebliche Investitionen. Die Immobilieneigentümer müssen die Kosten für die Installation und den Betrieb der Ladepunkte nach derzeitigem Stand selbst tragen oder sich um die wenigen Fördermodelle intensiv bemühen. Um Gebäudebestandshalter und Bauherren als eine tragende Säule für den Aus- und Aufbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland zu begeistern, bedarf es daher einfacher steuerlicher Anreize und staatlicher Unterstützung.

Faktenlage: GEIG – und nun?

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden inkl. Gewerbeimmobilien fest, nach denen die Ladepunkte für Elektrofahrzeuge installiert werden sollen. Das Gesetz sieht vor, dass bei Wohn-Neubauten mit mehr als fünf Stellplätzen und bei größeren Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen eine vorbereitende Leitungsinfrastruktur für die Installation von Ladepunkten vorgesehen werden muss. Die Gebäude müssen mit Installationsrohren oder adäquaten Maßnahmen ausgestattet werden, die eine spätere Verkabelung ermöglichen. Dadurch wird eine einfache Installation in der Zukunft ermöglicht und die Kosten für den nachträglichen Einbau von Ladepunkten werden reduziert. 

Das GEIG schreibt außerdem vor, dass Bauherren von Nicht-Wohngebäuden ab sieben geplanten Stellplätzen für mindestens jeden dritten Stellplatz die Ladeinfrastruktur vorsehen und mindestens einen davon mit einem Ladepunkt ausbauen. Für Bestandshalter gilt, dass ab 21 Stellplätzen ab 01.01.2025 mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein muss. Mieter wiederum können die Installation einer Ladesäule beantragen, sofern sie die Kosten übernehmen. Und der Eigentümer ist verpflichtet, den Antrag zu prüfen und den Einbau zu ermöglichen, sofern dies technisch und rechtlich möglich ist. Für Bauherren und Gebäudebestandshalter ist künftig zu prüfen, ob die Attraktivität der Immobilie durch Ladepunkte gesteigert werden kann.

Das im März 2021 in Kraft getretene GEIG ist Teil der Bemühungen des Bundes, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge voranzutreiben und die Elektromobilität zu fördern. Durch das Schaffen rechtlicher Rahmenbedingungen und die Verpflichtung von Gebäudeeigentümern, Ladepunkte zu ermöglichen, sollen Hemmnisse für die Elektromobilität abgebaut und die Infrastruktur weiter ausgebaut werden. 

Herausforderung für Bauherren und Immobilieneigentümer

Trotz sinnvoller Impulse wie das GEIG stellt die Errichtung von E-Ladeinfrastruktur Bauherren und Immobilieneigentümer zweifellos vor eine Reihe von Herausforderungen: Wie kann den Gebäudenutzern kostengünstig Ladepunkte angeboten werden? Dazu bedarf es einer preiswerten und damit optimierten Ladeinfrastruktur mit einem individuellen Betriebskonzept, mit dem die Investitionskosten refinanziert werden können. Das Betriebskonzept muss geeignet sein, den Mehrwert der vorhandenen Ladeinfrastruktur im Gebäude umlagefähig zu gestalten. Dazu müssen Immobilieneigentümer darüber nachdenken, wie sie ihre E-Ladepunkte verschiedenen Nutzern zugänglich machen. Gleichzeitig müssen sie Mechanismen zur Ab- und Verrechnung sowie zur Verwaltung der Zahlungsströme implementieren.

Als Immobilieneigentümer stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, um den Betrieb ihrer E-Ladeinfrastruktur zu gestalten. Sie können diesen entweder an externe Betreiber übergeben oder sich entscheiden, ihn selbst zu führen. Wenn sie sich für den Eigenbetrieb entscheiden, haben sie die Möglichkeit, die Preisgestaltung selbst zu bestimmen, was direkten Einfluss auf die Standortattraktivität ihrer Immobilie haben kann.

pluscharge: Eine E-Ladelösung für jede Art von Immobilie

Damit die E-Ladeinfrastruktur in Immobilien verschiedenster Nutzungsarten nicht nur eingerichtet ist, sondern auch funktioniert und angenommen wird, müssen die Ladepunkte vor allem benutzerfreundlich, intelligent und nachhaltig sein. Diesem Ziel folgt zum Beispiel die E-Ladelösung pluscharge von Goldbeck. Sie erleichtert Bauherren und Eigentümern von Immobilien die Integration und den Betrieb von E-Ladepunkten.

Das Produkt bietet für jede Art Immobilie, ganz gleich ob Parkhaus, Tiefgarage, Logistikimmobilie, Büro-, Schul- oder Wohngebäude, eine umfassende E-Ladelösung an. Sie vereint die Planung und Installation der Hardware, die Software, den Betrieb und auch die Wartung der Ladepunkte. Dabei ist egal, ob es sich um einen Neubau handelt, der mit E-Ladepunkten ausgestattet wird, oder um eine Bestandsimmobilie, die entsprechend nachgerüstet wird. pluscharge passt sich flexibel den Anforderungen an und wächst mit den Bedürfnissen mit. Das System kann jederzeit nach Bedarf erweitert werden. Das Besondere: Immobilienbesitzer betreiben ihre Ladepunkte als Charge Point Operator selbst, anstatt den wirtschaftlichen Betrieb und damit auch die Preisgestaltung aus der Hand zu geben. Mit Hilfe eines Software-Backends und eines digitalen Marktplatzes für die Ab- und Verrechnung lassen sich die Ladepunkte in Echtzeit überwachen und verwalten.

pluscharge bietet als ganzheitliches Angebot im Bereich der E-Ladeinfrastruktur den Vorteil einer schlüsselfertigen Komplettlösung. Dabei behält der Immobilieneigentümer die Eigentümerschaft über die Ladepunkte und hat die Flexibilität, entweder den Strom kostenfrei an die Nutzer abzugeben oder individuelle Abrechnungskonditionen festzulegen.

Angesichts der Notwendigkeit, die Ladeinfrastruktur in Deutschland stark auszubauen und eine ausreichende Zahl von Ladepunkten öffentlich zugänglich zu machen, kann pluscharge eine wichtige Rolle bei der Bewältigung dieser Herausforderungen spielen. Damit die vielen Elektrofahrzeuge, die in Zukunft auf den Straßen unterwegs sein werden, auch komfortabel laden und fahren können.

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