Service für die Wohnungswirtschaft

Bund und Länder beteiligen sich an den Kosten zur Verbesserung der Energieeffizienz, Nutzung regenerativer Energien und altersgerechtem Umbau. Das Angebot an Förderprogrammen ist groß und damit leider auch unübersichtlich geworden. Die Aufgabe besteht nun darin, den besten Förderweg für das jeweilige Vorhaben zu ermitteln – hier gibt es Hilfe.

Die alte Bundesregierung hat auf der Basis europäischer und nationaler Bestimmungen zahlreiche Maßnahmenpakete beschlossen und gesetzgeberisch umgesetzt. Sie sollen helfen, die darin festgelegten Klimaschutz- und Beschäftigungsziele zu erreichen. Vor allem auf der Förderung der Energieeffizienz und dem Ausbau der Erneuerbaren Energien liegt das Hauptaugenmerk. Dieser Weg wird auch von der neuen Bundesregierung konsequent fortgesetzt.
So wurden zum Beispiel mit der Novelle der Energie-Einsparverordnung (EnEV 2009) zum 1. Oktober des vergangenen Jahres die Anforderungen an die Energieeffizienz bei der Errichtung von Ge­­bäuden um durchschnittlich 30 % verschärft. Dieser Umstand fand auch in den neuen Förderstufen der wohnwirtschaftlichen Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Berücksichtigung: Die bereits im April 2009 eingeführten Förderstufen „KfW-Effizienzhaus“ wurden überarbeitet und ergänzt (siehe Tabelle links). Effizienzhaus 100 bedeutet, dass der Jahres-Primärenergiebedarf dem eines vergleichbaren Neubaus gemäß den Vorgaben der EnEV entsprechen muss. Aktuell gelten in der Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus vier Effizienzstandards mit der Gemeinsamkeit einer maximalen Fördersumme von 75 000 € je Wohneinheit. Der Effektivzinssatz des Förderdarlehens beträgt ab 1,41 %, lediglich der Tilgungszuschuss variiert in Abhängigkeit des er­­reichten Effizienzstandards. So beträgt der immanente Zuschuss 13 125 € pro Wohneinheit, wenn der Standard „Effizienzhaus 85“ erreicht wird. Dies gelingt auf verschiedenen Wegen, in jedem Fall sind Gebäudehülle und Anlagentechnik im Rahmen der Modernisierungsmaßnahme zu optimieren. Die Zielerreichung kann dabei mit einer geringeren Investition in Wärmeschutz und Technik stattfinden, wenn eine differenzierte Nachweisführung über die Einhaltung der Anforderungen erfolgt, z. B. per Einzelnachweis der Wärmebrücken.
Neues Förderthema „altersgerechter Umbau“
Der älter werdenden Gesellschaft trägt die Förderung „Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen“ der KfW seit 1. April 2009 Rechnung. Hier wird der barriereduzierende oder -freie Umbau von Wohnungen und Wohn­­­gebäuden gefördert. Förderfähig sind unter anderem beidseitige Handläufe, der Einbau von Aufzügen, die Herstellung breiter Türöffnungen bei Eingangs- und Wohnungstüren, die Anpassung des Wohnungsgrundrisses, die Überbrückung bzw. der Abbau von Schwellen und der Umbau von Sanitärräumen. Darüber hinaus wird auch die Einrichtung von Gruppenräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes und eine zweckgebundene Wohn­­flächenerweiterung mitfinanziert.
Gewährt werden Darlehen in Höhe von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten mit einem maximalen Betrag von 50 000 € pro Wohneinheit. Der Zinssatz beträgt, je nach Zinsbindung, ab 1,51 %. Altersgerechte Umbaumaßnahmen werden nicht gefördert für Heime, Pflege- und Altenwohnheime, die unter den Anwendungsbereich des Heimgesetzes oder unter entsprechende Vorschriften nach den Heimregelungen der Länder fallen.

Erneuerbare Energie
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Errichtung und Erweiterung kleiner bis mittlerer Anlagen im Bereich der regenerativen Wärmeerzeugung (Solarthermie, Biomasse, effiziente Wärmepumpen). Hier werden direkte Zuschüsse an den jeweiligen Nutzer bewilligt. Ihre Höhe ist abhängig von der Größe, dem Gebäudealter und dem Grad der Energieeffizienz. Zusätzlich gibt es attraktive Boni, beispielsweise in Abhängigkeit von der Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes oder für den Einsatz besonders effizienter Techniken.

Fördermittelauskunft
Die für die Wohnungswirtschaft wichtigen Förderprogramme werden von Bund und Ländern durchgeführt, dabei ist die Förderlandschaft in den einzelnen Ländern recht unterschiedlich ausgeprägt. Eine Übersicht darüber, was wer wo bekommt, kann in Deutschlands umfassendster Online-Fördermitteldatenbank (www.foerderdata.de ) mit wenigen Mausklicks in Erfahrung gebracht werden. Das Angebot an Förderprogrammen ist groß. Und damit leider auch un­­übersichtlich geworden. Je nach Antragsteller und Art der Maßnahme sind entweder die Institutionen des Bundes oder der Länder maßgeblich für die zur Verfügung stehenden Mittel zuständig. Die Problematik besteht nun darin, den besten Förderweg für das jeweilige Vorhaben zu ermitteln – also den besten Kreditzins und den höchsten Zuschuss unter Berücksichtigung von Kummulationsgeboten und -verboten der fördernden Institutionen.

Fördermittelbeschaffung als Service
Hier greift der neue Service der Febis Service GmbH, nicht nur umfassend zu allen für die Maßnahme nutzbaren Förderprogrammen Auskunft zu geben, sondern auch die Nachweise zur konkreten Beantragung zu führen. Das beinhaltet die Beratung zum notwendigen Maßnahmenmix, um die jeweiligen KfW-Effizienzhausstandards möglichst kostengünstig zu erreichen. Im Service inklusive ist die Recherche, welche Programme die bestmögliche Förderung bieten und die Vorbereitung der komplexen Anträge. Nur noch die persönlichen Daten müssen eingetragen und die Unterschrift darunter gesetzt werden (Antragsservice).

Martin Kutschka, Frankfurt/Main

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