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Minol hilft Ihnen, die HKVO umzusetzen


Foto: Adobe Stock/Minol

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In Zeiten steigender Energiepreise wird die genaue Prüfung der Nebenkosten, insbesondere der Heizkostenabrechnung, für Wohnungseigentümer und Mieter immer wichtiger. Eine rechtssichere Abrechnung ist dabei unerlässlich, da nicht nur die Vorgaben der aktuellen Heizkostenverordnung (HKVO) erfüllt werden müssen, sondern auch neue gesetzliche Vorgaben zu beachten sind. Zu diesen zählen das CO2-Kostenaufteilungsgesetz, das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz und die Energiepreisbremse. Diese Regelungen können sich erheblich auf die Heizkostenabrechnung auswirken, was eine kontinuierliche Überwachung erforderlich macht.

CO₂-Kostenaufteilungsgesetz

Mieter und Vermieter teilen sich die Kosten für CO2-Emissionen, die seit Anfang 2021 auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas erhoben werden und pro Tonne CO2 berechnet werden. Im Jahr 2022 lag der Preis bei 30 Euro und soll bis 2025 auf 50 Euro steigen. Mit der Abrechnung für das Jahr 2023 im Jahr 2024 werden auch Vermieter an diesen Kosten beteiligt. Der Gesetzgeber möchte damit Anreize für energetische Gebäudesanierungen schaffen. Je besser der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto geringer ist der Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten. Die CO2-Stufeneinordnung des Gebäudes obliegt grundsätzlich dem Eigentümer, der sich bei einem Abrechnungsdienstleister wie Minol Unterstützung holen kann. Nach der derzeitigen Einschätzung der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung e. V. sind Eigentümergemeinschaften nicht vom CO2-Kostenaufteilungsgesetz betroffen und daher müssen die CO2-Kosten nicht auf die Eigentümer verteilt werden. Optional bietet Minol jedoch an, den Vermieteranteil gesondert auf der Einzelabrechnung auszuweisen. Dadurch kann der Eigentümer bei vermieteten Eigentumswohnungen seinen Anteil eigenständig in der Nebenkostenabrechnung für seine Mieter berücksichtigen.

Energiepreisbremse

Die Gas- und Strompreisbremse zielt darauf ab, private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr zu entlasten. Die Deckelung betrifft Privatkunden und begrenzt den Verbrauch auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Ursprünglich galt die Energiepreisbremse nur für das Jahr 2023, wurde jedoch bis Ende März 2024 verlängert. In Liegenschaften mit zentralen Heizanlagen müssen Vermieter und Eigentümer die Entlastungsbeträge über die Heizkostenabrechnung an die Bewohner weitergeben. Der Dienstleister verteilt die Kosten und Entlastungsbeiträge anhand eines festgelegten Verteilerschlüssels nach Grund- und Verbrauchskosten auf die Mieter. Um den Mietern eine transparente Nachverfolgung zu ermöglichen und den Betrag zu erkennen, um den ihre Kosten letztendlich reduziert werden, wird der jeweilige Abzugsbetrag zusätzlich in der Einzelabrechnung ausgewiesen.

Erweiterte Informationen auf der Heizkostenabrechnung

Seit 2021 verlangt die Heizkostenverordnung zusätzliche Informationen wie Verbrauchsvergleiche und Angaben zum Energieverbrauch und den Emissionen des Gebäudes. Dadurch sollen Hausbewohner ein besseres Bewusstsein für ihren Verbrauch entwickeln und frühzeitig Einsparpotenziale erkennen können. Minol stellt diese Informationen gesetzeskonform automatisch in der Abrechnung dar, um den Kunden Transparenz zu bieten und sie bei der Optimierung ihres Verbrauchsverhaltens zu unterstützen.

Erfahren Sie mehr unter:

www.minol.de/gesetzliche-neuerungen-heizkostenabrechnung

https://www.minol.de

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