„Schnellschuss statt Sorgfalt“: BFW kritisiert Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (www.bfw-bund.de) kritisiert den Gesetzentwurf zur Reform der Erbschaftssteuer, der im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Dazu BFW-Präsident Andreas Ibel: „In seiner jetzigen Form weist der Gesetzentwurf folgenschwere Mängel auf, die die Existenz von mittelständischen Immobilienunternehmen gefährden und zahlreiche Arbeitsplätze bedrohen. Leider hat die Bundesregierung auf einen Schnellschuss gesetzt und die Auswirkungen auf über Generationen gewachsene, familiengeführte Immobilienunternehmen nicht genügend berücksichtigt. Hier muss im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachgebessert werden.“


Im vorliegenden Gesetzentwurf werden die gewerblich geprägten, bestandshaltenden Immobilienunternehmen vollständig von der Möglichkeit der Begünstigung übertragenen betrieblichen Vermögens ausgenommen. Die Ungleichbehandlung wird damit von den bislang benachteiligten Gewerbeimmobilienunternehmen auch auf die bisher begünstigten Wohnimmobilienunternehmen erweitert. „Diese Ungleichbehandlung gegenüber Unternehmen anderer Branchen wird zweifelsohne zu einer erneuten Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führen“, so Ibel.


BFW-Vizepräsident Dr. Christian Kube führt aus: “Mit dem Gesetzentwurf konterkariert die Bundesregierung ihre eigenen Ziele, Arbeitsplätze und Unternehmensstruktur im Mittelstand, der den Motor der deutschen Volkswirtschaft bildet, zu verschonen. Es gibt keinerlei sachliche Gründe, die Immobilienwirtschaft hiervon auszuschließen!“ Kube verweist auf den politischen Willen, der in der Entwurfsbegründung geäußert wird, wo es heißt: „Die Sicherung der in den übergehenden Unternehmen vorhandenen Beschäftigung und die Bewahrung der typischen deutschen Unternehmerlandschaft machen es erforderlich, die Unternehmensnachfolge in Erb- und Schenkungsfällen in den vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 17. Dezember 2014 (1 BvL 21/12) aufgezeigten Grenzen zu erleichtern.“ Das Gericht hatte in seiner Entscheidung die erbschaftsteuerliche Verschonung des Mittelstands ausdrücklich zugelassen.


„Damit liefert der Gesetzgeber selbst die Begründung, warum die Immobilienwirtschaft nicht über die Maßen belastet werden darf“, so Kube. Die Immobilienwirtschaft erwirtschaftet nicht nur 19 % der gesamten Bruttowertschöpfung in Deutschland, sondern beschäftigt in ihren Unternehmen auch zehn Prozent aller abhängig Beschäftigten. Ganz vorn dabei ist der Mittelstand: Allein die BFW-Mitgliedsunternehmen sind für rund 50 % des Wohnungs- und 30 % des Gewerbeneubaus in unserem Land verantwortlich.


Nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes muss die Reform der Erbschaftsteuer bis Juni 2016 verabschiedet werden. BFW-Präsident Andreas Ibel appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den vorliegenden Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen kritisch auf seine Folgen hin zu prüfen. „Der BFW ist bereit, seine Expertise in die Überarbeitung des Gesetzentwurfes einzubringen“, so Ibel. „Die Marschrichtung muss jedoch klar sein: Wir brauchen eine verfassungsfeste und mittelstandsfreundlich ausgestaltete Erbschafts- und Schenkungssteuer, die einen steuerlichen Ausnahmetatbestand bei Erhalt von Arbeitsplätzen vorsieht – also genau das, was auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.“

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