Schindler: Notfallplan für alle Aufzüge ist Pflicht

Der Gesetzgeber fordert ab dem 1. Juni 2016 für alle Aufzüge einen Notfallplan. Bei Neuanlagen ist das Dokument mit der novellierten Betriebssicherheitsverordnung bereits jetzt verpflichtend, für bestehende Anlagen läuft die bislang geltende Übergangsfrist zum 31. Mai aus. Dr. Karl Meyer, Leiter der Notrufzentrale beim Aufzugsunternehmen Schindler, begrüßt diese gesetzliche Neuerung. „Der Notfallplan enthält alle Informationen, die für eine zügige Befreiung eingeschlossener Personen erforderlich sind. Aufzugsbetreiber, die noch keinen Notfallplan erstellt haben, können auf www.schindler-notruf.de ein Musterformular herunterladen.“

Daten für mehr Sicherheit

Das Dokument ist innerhalb weniger Minuten ausgefüllt und enthält Informationen zum Standort des Aufzugs, dem verantwortlichen Betreiber und zu Personen, die eine Notbefreiung vornehmen können. Auch die Kontaktdaten von Ersthelfern sowie Informationen zur Lage der Notbefreiungsanleitung dürfen nicht fehlen. Diese Angaben müssen regelmäßig aktualisiert werden. Bei Aufzügen mit Verbindung zu einer Einsatzleitzentrale reicht es, wenn der Notfallplan beim Notdienst und in der Betreiberdokumentation hinterlegt ist. Bei Anlagen, die nicht an einen Notdienst angeschlossen sind, sondern bei denen noch eine beauftragte Person (ehemals Aufzugswärter) für die Notbefreiung verantwortlich ist, muss der Notfallplan in der Nähe des Aufzugs sichtbar angebracht sein. Schindler steht seinen Servicekunden bei Fragen zum Notfallplan und zur Notbefreiungsanleitung mit Rat und Tat zur Seite.

Notrufsystem nachrüsten

Zusätzlich sollten Betreiber darauf achten, dass der Aufzugsnotruf den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Denn spätestens ab 2020 muss jeder Aufzug über eine sogenannte Zwei-Wege-Kommunikationseinrichtung verfügen. „Es ist ratsam, die Installation kurzfristig in Angriff zu nehmen“, weiß Dr. Karl Meyer. „Schon heute haftet der Betreiber, wenn die Befreiung eingeschlossener Personen nicht innerhalb einer halben Stunde eingeleitet werden kann.“ Die Nachrüstung oder Modernisierung eines veralteten Fernnotrufs über einen kostengünstigen Mobilfunkanschluss lässt sich bei jedem Aufzug problemlos realisieren und sichert die direkte Sprechverbindung zur Notrufzentrale.

Entlastung bei den Betreiberpflichten

Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 erhöhten sich auch die haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Betreiber. Mit „Prüfung Plus“ bietet Schindler daher ein Ergänzungspaket zum Wartungsvertrag an, mit dem sich eine Vielzahl von Pflichten an das Aufzugsunternehmen delegieren lassen. Enthalten sind unter anderem die Koordination und Kostenübernahme der Prüftermine mit einer zugelassenen Überwachungsstelle, eine elektrische Prüfung nach Unfallverhütungsvorschrift, der Abgleich des Anlagenzustands mit dem aktuellen Stand der Technik sowie eine Bewertung der Umfeldgefährdungen. Wer möchte, kann darüber hinaus auch die Ausbildung der erforderlichen beauftragten Personen durch Schindler durchführen lassen. 

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 04/2019 Betriebssicherheit

Notruf im Aufzug: Das ändert sich für Betreiber

Gemäß der 2015 novellierten Betriebssicherheitsverordnung müssen alle Aufzüge mit einem Fernnotrufsystem ausgestattet werden. Das Zwei-Wege-Kommunikationssystem stellt bei Betätigung der...

mehr
Ausgabe 06/2019 Betreiberpflichten

Sorglos trotz Pflichten für Aufzugsbetreiber

Sicherheit für die Nutzer, Werterhalt und hohe Verfügbarkeit – das sind die wesentlichen Anforderungen, die Immobilienbetreiber an Aufzüge stellen. Um diese Ziele zu erreichen, sind ein...

mehr
Ausgabe 7-8/2015 Gebäudetechnik

Aufzüge: Prüfen, einschalten, vorausschauend warten

Die gute Nachricht zuerst: Aufzugfahren wird noch sicherer in Deutschland. Seit Anfang Juni gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie soll dazu beitragen, das sicherste...

mehr
Ausgabe 1-2/2017 Betriebssicherheitsverordnung

Notfallplan für Aufzug ist ein Muss

Die neue Betriebssicherheitsverordnung schreibt seit vergangenem Jahr zahlreiche Neuerungen für Aufzugsbetreiber vor, die Übergangsfristen sind jetzt abgelaufen. Wichtig: Unter anderem muss jetzt...

mehr
Ausgabe 7-8/2022 Befreiung von im Aufzug steckengebliebenen Personen

Kein Job für Laien!

Wenn es zu Zwischenfällen mit Aufzügen kommt, heißt es besonnen zu reagieren. Die Betreiber von Aufzügen haben zahlreiche Pflichten: Was häufig vergessen wird, ist die Aktualisierung der...

mehr