BID kritisiert Bruch des Koalitionsvertrags

Die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (www.bid.info) bewertet den jüngsten Referentenentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs in angespannten Wohnungsmärkten als Bruch des Koalitionsvertrags. Der Gesetzentwurf hat aus Sicht der BID zahlreiche Mängel, die in den anstehenden Beratungen behoben werden müssen. Dazu zählen das Fehlen eines Maßnahmenplans zur Behebung des Wohnungsmangels und die Anwendbarkeit des Gesetzes nur auf Gebiete mit tatsächlicher Mangellage, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.


Zudem fehle eine eindeutige Definition, unter welchen Voraussetzungen ein Wohnungsmarkt als angespannt gelte. Diese Entscheidung darf laut BID nicht den Ländern überlassen werden, weil die Verfassung verlangt, dass eine Ermächtigung zu Erlass von Verordnungen inhaltlich bestimmt sein muss. Auch die ursprünglich angekündigte zeitliche Befristung des Gesetzes auf fünf Jahre fehle. Die Union muss aus Sicht der Immobilienwirtschaft auf das Einhalten des Koalitionsvertrags pochen, um Schaden vom Wohnungsmarkt abzuwenden.


„Justizminister Maaß schießt weit über das Ziel hinaus“, sagt Andreas Mattner, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Präsident des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. „Wir appellieren an die Union, aber auch an Bundesministerin Hendricks, hier so schnell wie möglich nachzubessern.“ Es könne nicht sein, dass quasi durch die Hintertür der Koalitionsvertrag ausgehebelt werde. Beide Koalitionspartner hätten richtig erkannt, dass die Probleme in einigen angespannten Wohnungsmärkten nicht durch einen dauerhaften Eingriff in den Markt behoben werden können. Dem müsse der Gesetzentwurf stärker Rechnung tragen. „Die Mietpreisbremse doktert nur an den Symptomen herum und löst nicht das Problem von zu wenig bezahlbarem Wohnraum“, so Mattner weiter. So werde sie zum Bumerang und wirke als Investitionsbremse beim Wohnungsbau. Der aktuelle Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestätige diese Befürchtung leider.


Offen bleibt zudem, welche Kriterien ein Wohnungsmarkt erfüllen muss, um als angespannt zu gelten. „Länder und Kommunen dürfen keinen Freifahrschein für die Mietpreisbremse erhalten. Vielmehr muss bereits im Gesetz klar definiert sein, wann ein Wohnungsmangel vorliegt, der eine Mietpreisbremse rechtfertigt“, so Mattner. Problematisch sei außerdem, dass nicht deutlich genug werde, dass dieser Eingriff in den Wohnungsmarkt - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen - nur für fünf Jahre gelten soll. „Die Mietpreisbremse darf nicht zum Dauerinstrument werden. Nach fünf Jahren muss der Spuk ein Ende haben. Ansonsten ist der Mietwohnungsmarkt in Deutschland massiv gefährdet“, warnt Mattner.

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