BID fordert gesetzlich definierte Berufsordnung für Immobilienverwalter

Die BID (www.bid.info) fordert die Einführung einer gesetzlich definierten Berufsordnung für Wohnungseigentumsverwalter. „Die zentrale Rolle der Immobilienverwaltungen für die Wohnungswirtschaft wird noch immer nicht vollständig wahrgenommen. So bedarf es heute beispielsweise keiner besonderen Erlaubnispflicht, dieser komplexen Tätigkeit nachzukommen“, erklärt Andreas Mattner, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Präsident des ZIA.


Gewerbsmäßig tätige Immobilienverwalter unterliegen lediglich der Pflicht zur Anzeige ihres Gewerbes, obwohl die Sicherheit von Vermögen und die Altersvorsorge vieler Privatleute von ihrer Tätigkeit abhängen. Gleichzeitig übernehmen Verwalter häufig eine Vermittlerrolle bei der energetischen Sanierung und dem altersgerechten Umbau. Ein qualifizierter und kompetenter Verwalter weist die Immobilieneigentümer auf Möglichkeiten und Notwendigkeiten hin, kann die Effizienz von Maßnahmen besser bewerten und stellt einen realistischen Wirtschaftsplan auf.


Ein weiteres Anliegen ist die Unterstützung des Wohneigentums. Zur Erreichung dieses Ziels hatte die Bundesregierung sich vorgenommen, die besondere Rechtskonstruktion der Wohnungseigentümergemeinschaften zu stärken und sachkundig zu begleiten. Denn Wohneigentum dient der Altersvorsorge, stärkt die regionale Bevölkerungsintegration und bindet privates Kapital. 


„Neue gesetzgeberische Vorschläge und Entwicklungen tragen nicht zur Bildung von Wohnungseigentum bei, sondern konterkarieren das Ziel der Bundesregierung: Mietpreisbremsen und die fehlende Möglichkeit einer Sonderabschreibung werden langfristig notwendige Maßnahmen der Instandhaltung und Modernisierung von Wohneigentum unterbinden. Staatliche Fördermaßnahmen, beispielsweise der KfW-Bank, werden aufgrund umständlicher Antragsunterlagen nur selten abgerufen“, so Mattner. 


Laut den jüngsten Zensus-Erhebungen liegt die Zahl der Eigentumswohnungen mit 9,3 Mio. um 2,8 Mio. höher als vermutet. Damit sind knapp ein Viertel aller 41,3 Mio. Wohnungen Teil einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Der Anteil von Wohneigentum an der Vermögensbildung in Deutschland ist demnach bedeutend und weitaus größer als bisher angenommen. 

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