BFW: Bundesländer wollen keine Wohnungen fördern, sondern entwerfen Luftschlösser

„Wer die Sonder-AfA an Gestehungskosten von höchstens 2.200 € pro m² Wohnfläche koppelt, will keinen Wohnungsneubau fördern, sondern entwirft Luftschlösser“, kommentiert Andreas Ibel, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, die bekannt gewordenen Änderungsvorschläge der Bundesländer zur Sonder-AfA. Wenn derzeit für 2.200 € pro m² energieeffizienter, barrierearmer und nachhaltiger Geschosswohnungsbau in Ballungszentren möglich wäre, bräuchte man keine Sonderabschreibung. „Wenn diese Symbolpolitik der Bundesländer Realität wird, wird sich der Druck auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen“, ist sich Ibel sicher.

In der Baukostensenkungskommission unter Leitung von Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks und in einem Gutachten von Immobilien-, Bauwirtschaft und Mieterbund wurde nachgewiesen, dass im Wohnungsneubau derzeit im Durchschnitt 3.000 € Gestehungskosten fällig werden. Dabei sind staatliche Auflagen und Abgaben die größten Kostentreiber. Keiner der Vorschläge zur Kostensenkung aus dem Abschlussbericht des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen wurde bislang umgesetzt.

Stattdessen wurde mit der EnEV-Verschärfung zum 1. Januar 2016 ein weiterer Kostensprung von rund 7 % verursacht. „Offensichtlich war der Bundesregierung ein Einsparpotential von 0,02 % am Gesamtendenergieverbrauch in Deutschland in den nächsten Jahren wichtiger, als bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen“, kritisiert Ibel. „Unterdessen steigen die Grundstückspreise in den Ballungszentren weiter, weil zu wenig Bauland ausgewiesen, für Sonderbauten vorgehalten, nach Höchstpreisverfahren vergeben oder nicht der privaten Immobilienwirtschaft zur Verfügung gestellt wird.“

Während im ursprünglichen Entwurf der Sonder-AfA aus dem Bundesfinanzministerium die Förderung auf einen Anteil von 2.000 € pro m² Wohnfläche beschränkt werden sollte, wollen die Bundesländer nicht nur diese Beschränkung, sondern auch einen Höchstpreis für die Gestehungs- bzw. Anschaffungskosten von 2.200 € pro m² festlegen. Wohnungen, deren Kosten darüber lägen, könnten dann nicht mal für den Sockelbetrag von 2.000 € eine Sonderabschreibung geltend machen.

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