Nächtliche Lebensretter
Laut Statistik gibt es in Deutschland jährlich 600 bis 700 Tote durch Wohnungsbrände. Etwa 75 % der Brandopfer fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchvergiftung. Da sich zwei Drittel der Brandunfälle während der Nacht ereignen, kann der Einsatz von Rauchwarnmeldern Leben retten. In Deutschland sind die Regelungen zur Ausstattungspflicht von Wohnräumen mit Rauchwarnmeldern noch Ländersache. Erst die Hälfte der Länder hat bisher den Einbau der Warngeräte zur Pflicht gemacht, in wenigen Ländern ist der Einbau inzwischen für Neu- und für Bestandsbauten vorgeschrieben. Eine einheitliche Regelung wie in anderen Staaten wird angestrebt, weil die Erfolge des Rauchwarnmeldereinsatzes für sich sprechen. So hat sich zum Beispiel in Schweden, wo bereits etwa 70 % der Haushalte mit solchen Geräten ausgestattet sind, die Anzahl der Brandopfer um die Hälfte verringert.
Für den Einbau der Rauchwarnmelder ist in der Regel der Bauherr beziehungsweise der Eigentümer des Hauses/der Wohnung verantwortlich (Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern). Der Rauchwarnmelder ist mindestens einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen (Alarm- und Sichtprüfung). Techem bietet diese Überprüfung per Funk an, das heißt die Wohnung muss nicht betreten werden. Wesentliche Gründe für die Fachleute der Stuttgarter Berufsfeuerwehr, ihre fünf Feuerwachen mit den modernen Rauchwarnmeldern von Techem auszustatten waren unter anderem die hochwertige, ausgereifte Technologie, die lange Gewährleistungsfrist, die hohe Wartungsfreundlichkeit und die damit verbundenen niedrigen Verwaltungskosten.



