Aufdoppeln: Eins aufs andere

Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) haben sich seit mehr als fünf Jahrzehnten für die Wärmedämmung von Außenwänden bewährt. In Deutschland wurde  allein im Jahr 2010 eine Fassadenfläche von 41,8 Mio. m² verlegt. Schon in den 1970er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde  durch die beiden Ölkrisen bedingt für WDVS der Grundstein gelegt und die Systeme seitdem im größeren Umfang zur Dämmung der Gebäudehülle erfolgreich eingesetzt.

Die durchschnittliche Dämmstoffdicke der von Mitte der 1970er Jahre bis Anfang der 1990er Jahre verlegten WDVS der ersten Generation betrug nur 5 bis 6 cm. Heute ist statistisch bereits eine durchschnittliche Dämmstoffdicke von 12 cm erreicht (alle Dämmstoffqualitäten, alle Anwendungen Fassade). Um die früher verlegten WDVS auf den heutigen Standard zu bringen und damit die Energieeffizienz solcher Gebäude deutlich zu erhöhen, hat sich das Verfahren der Aufdopplung bewährt.

Wachsendes Modernisierungspotenzial

Auf Grundlage von Schätzungen und Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik (IBP) liegt die Standzeit von Wärmedämm-Verbundsystemen bis zu deren Überarbeitung bei 25 bis 30 Jahren. Erst dann setzen natürliche mechanische und chemische Alterungen von Bauteiloberflächen ein. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen ist von einem bestehenden und weiter wachsenden Modernisierungspotential bei WDVS der ersten Generation auszugehen. Aber auch Systeme der zweiten Generation (1990 – 2000) kommen zukünftig für eine Aufdopplung in Betracht. Auslöser hierfür sind die Anpassung an die gestiegenen energetischen Anforderungen des Gesetzgebers oder auch das wachsende Umweltbewusstsein der Bauherren. Im ersten Jahrzehnt nach der Wiedervereinigung Deutschlands war der WDVS-Absatz gestiegen. Einige dieser damals energetisch ertüchtigten Gebäude erhalten heute eine weitergehende energetische Aufwertung. Viele gedämmte Wohnbauten (Lebensalter: 30 – 40 Jahre) funktionieren heute noch mit der ersten Dämmung technisch einwandfrei und leisten weiterhin hervorragenden Klimaschutz. Diese Gebäude sind gegebenenfalls optisch durch einen neuen Anstrich zwischenzeitlich aufgewertet worden.

Einfach und preiswert

Die Aufdopplung von WDVS-Altsystemen ist eine bewährte Alternative zum arbeitsintensiven und kostspieligen Abriss von Altsystemen. Zur Anpassung des Gesamtsystems an die heutigen Anforderungen in Bezug auf den Feuchte-, Brand-, Schall- und Wärmeschutz, stellt die Aufdopplung eine Verbesserung des ursprünglichen Soll-Zustandes durch die Integration des Altsystems in das Neusystem dar. Das Altsystem kann also in seiner Wirkungsweise zusätzlich genutzt werden. Im Gegensatz zu anderen Modernisierungsverfahren ist dies somit deutlich einfacher und preiswerter.

Für die Aufdopplung mit bauaufsichtlich zugelassenen Wärmedämm-Verbundsystemen kommen grundsätzlich alle Gebäude mit WDVS an der Fassade in Frage. Baurechtlich geeignet sind indes nur diejenigen, deren bauseits vorhandenes WDV-Altsysteme in sich standsicher  und mit Dämmplatten aus Polystyrol-Hartschaum (EPS), Mineralwolle (MW) oder Mineralwolle-Lamellen (MW-L) und Putzbeschichtung ausgeführt sind. Diese  müssen auf Mauerwerk oder Beton mit oder ohne Putz geklebt oder geklebt und gedübelt worden sein. Eine Aufdopplung vorhandener Systeme mit mechanischer Befestigung (Schienensystem) oder mit anderen Dämmstoffarten sind mit bauaufsichtlich zugelassenen WDVS des Zulassungsgegenstandes „Aufdopplung“ nicht möglich.

Einige Hersteller von WDVS haben ihre Anwendungsdokumente zur Aufdopplung von bestehenden WDV-Altsystemen um den Anwendungsbereich der einlagig anbetonierten Holzwolle-Leichtbauplatten ergänzt, welche oft als „verlorene Schalung“ bezeichnet werden. Im deutschen Gebäudebestand sind HWL-Platten als Putzträger weit verbreitet, wodurch auch diese Systeme eine günstige Alternative zur aufwendigen und teuren Entsorgung darstellen. Als Dämmstoffe für die Überarbeitung bestehender WDV-Altsysteme und Holzwolle-Leichtbauplatten stehen expandierte Polystyrol-Dämmplatten (EPS) und Mineralwolle-Dämmplatten (MW) zur Auswahl, wodurch auch die hohen Brandschutzanforderungen der Baustoffklasse A („nichtbrennbar“) nach DIN 4102-1 erfüllt werden können.

Die Dämmstoffdicke des Gesamtsystems (alt und neu) darf dabei 200 mm nicht überschreiten, ausgenommen sind davon Gesamtsysteme auf Basis EPS oder EPS aufgedoppelt auf HWL-Platten, für welche eine Gesamtdämmstoffdicke von 400 mm zulässig ist.

Baurechtliche Regelungen

WDVS sind „Bausätze“ im Geltungsbereich von Leitlinien für europäisch technische Zulassungen (ETAG 004). Sie stellen eine Sonderform des Bauproduktes dar, welches aus mehreren Komponenten auf der Baustelle zusammengefügt wird. Für vom Anwendungs- und Regelungsbereich der ETAG 004 abweichende WDVS bedarf es eines Verwendbarkeitsnachweises z. B. in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) oder abweichend davon einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE), die je nach regional gültiger Landesbauordnung (LBO) im Bedarfsfalle auf Antrag ausgestellt werden kann. WDVS zur „Aufdopplung“ bestehender WDVS und Holzwolle-Leichtbauplatten werden von der ETAG 004 nicht erfasst und benötigen daher rein baurechtlich betrachtet einer AbZ durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Diese Zulassungen gelten als Verwendbarkeitsnachweis (Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit) im Sinne der Landesbauordnungen und regeln u. a. folgende baurechtliche Anforderungen an:

- Standsicherheit

- Brandschutz

- Wärme- und Feuchteschutz

- Schallschutz

-Verarbeitungshinweise

Die einwandfreie Funktion eines WDVS wird durch die fachgerechte Ausführung der aufeinander abgestimmten Systemkomponenten gewährleistet. Diese sind in den Zulassungen und Verarbeitungsrichtlinien des WDVS-Anbieters definiert. Das Anwendungsdokument verliert seine Gültigkeit, wenn verschiedene Komponenten mehrerer System-Hersteller zum Einsatz kommen. Zudem stellt dies einen Verstoß gegen die Landesbauordnungen dar.

Neben der AbZ des Systemanbieters ist das Landesbaurecht des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. Baurechtlich muss geprüft werden, ob durch die Aufdopplung ggf. die Baugrenzen berührt werden, bis hin zu einer evtl. Baulasteintragung im angrenzenden Grundstück. In einigen Bundesländern werden Details zur Verlegung von WDVS durch entsprechende Nachbarschaftsgesetze geregelt.

Ist-Zustand Analyse

Die Planung von Maßnahmen zur Überarbeitung von WDVS-Altsystemen sollte auf einer Analyse des Ist-Zustands von Wandaufbau und Altsystem aufbauen. Für die Aufdopplung geeignet sind Untergründe und Altsysteme, deren Standsicherheit sowie Tragfähigkeit für eine WDVS-Aufdopplung durch partielle Sondierungs, -bzw. Bauteilöffnungen und entsprechende Beurteilung eines Sachkundigen nachgewiesen wurden.

Notwendig ist dies, da das Altsystem den Abtrag der Schubkräfte unter Berücksichtigung der zusätzlichen Eigenlasten gewährleisten muss. Gängige Praxis ist dabei, das Alt-WDVS an fünf repräsentativen Stellen mit jeweils etwa 0,5 m² großen „Beurteilungsfenstern“ zu versehen. Im Rahmen der Ist-Zustand Analyse sind das Eigengewicht des Altsystems, insbesondere des Putzsystems, sowie die vorhandene Dämmstoffdicke bzw. HWL-Plattendicke zu ermitteln.

Das max. Gesamtgewicht (trocken) des Alt- und Neuputzsystems darf ca. 30 kg/m² nicht überschreiten. Zusätzlich ist bei Gesamtdämmstoffdicken > 200 mm das Putzgewicht (nass) des Neusystems auf 22 kg/m² beschränkt. Bei vorhandenen sichtbaren Schäden, wie z. B. Rissen oder Abplatzungen, ist eine wesentliche Aufgabe der Zustandsanalyse die Ermittlung der Ursachen für das Schadensbild. Neben der Aufnahme systemtechnischer Aspekte sollte die Ist-Zustand-Analyse alle evtl. schadensauslösenden Faktoren baulicher Art, wie z. B. mangelhafte Wasserführung, undichte Anschlüsse oder unzureichende Dachüberstände erfassen.

Planung WDVS-Aufdopplung

Auf Basis der Ist-Zustand Analyse muss entschieden werden, ob das WDVS-Altsystem für eine direkte Aufdopplung geeignet ist oder Zusatzmaßnahmen zur Ertüchtigung des WDVS-Altsystems zu planen sind. Dies können z.B. eine zusätzliche Dübelung der ersten Dämmplattenlage, das Entfernen des Altputzsystems oder der Austausch von schadhaften Dämmplatten sein. Sinnvoll ist eine Aufdopplung in der Regel bei Vorliegen einer der nachfolgenden Faktoren:

– nicht zeitgemäßer Dämmstandard

– Dauerhafte Abzeichnungen der Dämmplattenfugen oder Dübel

– Hohe Wärmeverluste über lineare und/oder punktförmige Wärmebrücken

– Gewährleistung hoher Stoßfestigkeiten durch Umnutzung von Gebäuden

– Neugestaltung von Gebäuden in Struktur und Farbe

– Großflächige Instandsetzung z. B. bei ­Rissen und Abplatzungen/Vandalismus

Die schrittweise Planung einer WDVS-Aufdopplung sollte sich unter der Berücksichtigung und Gewährleistung baulicher Gegebenheiten - wie etwa ausreichender Dachüberstand - an den Kriterien Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz, Standsicherheit sowie konstruktiver Details orientieren.

Wärmeschutz

Die Anforderungen an den Wärmeschutz für aufgedoppelte WDVS entsprechen den gesetzlichen Anforderungen der EnEV 2009. So ist die Dämmschichtdicke des Neusystems so zu dimensionieren, dass  der momentan geforderte U-Wert der Wand (Gesamt) [0,24 W/(m²K)] entspricht. Sofern hier die Inanspruchnahme von Fördermitteln geplant ist, sind deren spezielle Anforderungen zu berücksichtigen. Die rechnerische Berücksichtigung des Altsystems erfolgt dabei auf Basis eines nachgewiesenen Bemessungswerts der Dämmstoffplatten oder pauschaler Rechenwerte der Systemzulassung. Bei der Berechnung sind Dübel im Altsystem bzw. Haftsicherungsanker, Klebemörtel und Putze zu vernachlässigen.

Feuchteschutz

Vor der Aufdopplungsmaßnahme ist eine bauphysikalische Beurteilung des vorhandenen Wandaufbaus vorzunehmen. Der Nachweis des klimabedingten Feuchteschutzes hat nach DIN 4108-3 zu erfolgen. In der Regel werden bei einem Nachweis keine nachteiligen Eigenschaften auftreten, denn sowohl wärme- als auch feuchteschutztechnisch wird der Bestand aufgewertet, d. h. die Ausgangssituation wird immer besser.

Schallschutz

Hinsichtlich des Schallschutzes enthalten die bisher vergebenen Zulassungen keine Vorgaben. Pauschale Auf- oder Abschläge bezüglich der realistischen Auswirkungen sind nicht möglich. Werden objektspezifische Anforderungen gestellt, sind weitere Untersuchungen notwendig, ggf. als Einzelnachweis.

Brandschutz

Die Baustoffklasse des Altsystems ist für die Einklassifizierung des Gesamtsystems (Brandschutz) festzustellen. Von dieser und der des Neusystems ist abhängig, welcher Baustoffklasse nach DIN 4102-1 das entstehende Gesamtsystem entspricht.

Altsysteme mit EPS-Platten gelten als „normalentflammbar“, sofern sie nicht nachweislich „schwerentflammbar“ sind. Altsysteme mit Mineralwolle-Platten oder Mineralwolle-Lamellen gelten als „schwerentflammbar“, sofern sie nicht nachweislich „nichtbrennbar“ sind. Zum Nachweis der Baustoffklasse können die seit Mitte der neunziger Jahre existierenden AbZ herangezogen werden. Vor deren Einführung wurden so genannte PA III-Prüfzeugnisse ausgestellt, aus welchen ebenfalls die Baustoffklasse abgelesen werden kann. Sofern keine Unterlagen oder Kenntnisse über das Alt-WDVS vorliegen, können Prüfungen an ausgebauten Systemkomponenten zur Bestimmung der Baustoffklasse durchgeführt werden. An-betonierte HWL-Platten in einer Dicke zwischen 25 und 100 mm mit oder ohne Putze sind als „schwerentflammbar“ einzustufen, in anderen Dicken als „normalentflammbar“, sofern diese nicht nachweislich „schwerentflammbar“ sind.

Die Schwerentflammbarkeit der WDVS auf Basis EPS > 100 mm ist nur unter Aus-führung zusätzlicher Maßnahmen zum Brandschutz, wie z. B. einem durchgehenden Brandriegel, bis zu einer max. Gesamtdicke von 300 mm, gegeben. Bei der Ausführung von Gesamtdicken > 300 mm oder dem Verzicht der Ausbildung zusätzlicher Maßnahmen zum Brandschutz ist das Gesamtsystem „normalentflammbar“ einzustufen.

Besondere Anforderungen bestehen bei der Ausführung nichtbrennbarer WDVS auf einlagig anbetonierten HWL-Platten. Da diese brandschutztechnisch – im Sinne einer Baustoffklassifizierung – nicht klar definiert sind, bedarf es hier bauseits zusätzlicher, konstruktiver Maßnahmen. Zwischen HWL-Platte und MW-Dämmstoff ist die Anordnung einer mind. 20 mm dicken mineralischen, nichtbrennbaren Schicht notwendig. Zusätzlich sind die Brandschutzmaßnahmen für „schwerentflammbare“ WDVS auf Basis EPS umzusetzen.

Standsicherheit

WDVS müssen die Kräfte aus Windsog, Eigengewicht und hygrothermischer Wechsel-Wirkungen an den Untergrund weiterleiten. Der Lastabtrag wird dabei von den Dübeln und der „schubsteifen“ Dämmschicht übernommen. Der Abtrag der einwirkenden Windsoglasten wird ausschließlich den Dübeln zugewiesen. Die Wand unter dem Alt-WDVS bzw. den HWL-Platten muss eine ausreichende Tragfähigkeit für den Einsatz der vorgesehenen Dübel besitzen.

Um die Standsicherheit des Gesamtsystems (Alt- und Neu-WDVS) zu gewährleisten, sind die Dämmplatten des Neusystems je nach Hersteller-Zulassung vollflächig oder anteilig (flächenmäßig, mind. 40 %) zu verkleben. Ferner ist eine Dübelung durch beide Dämmschichten bis in den tragenden Wandbaustoff zwingend vorzunehmen. Die Dübel müssen für den Einsatz in einem WDVS bauaufsichtlich zugelassen sein. Die erforderliche Dübelmenge ergibt sich aus den Regelungen der AbZ und den regionalen, gebäudespezifischen Windlasten resultierend aus Berechnungen nach DIN 1055-4. Für die Anordnung der Dübel gilt Anhang A der DIN 55699. Die Anzahl der Alt-Dübel spielt bei der Berechnung der notwendigen ­Dübelmenge des Gesamtsystems keine Rolle.

Konstruktive Details

Entscheidend zur Gewährleistung eines funktionssicheren und dauerhaften WDVS ist neben der fachgerechten Verarbeitung die sach- und fachgerechte Planung von Konstruktionsdetails. In der Planung von WDVS bei Aufdopplung sind den Details Fugen, An- und Abschlüsse, Durchdringungen, Sockel- und Perimeterdämmung besondere Beachtung zu schenken. Die technische Planung der Details sollte sich an der langfristig schadensfreien Gewährleistung der bautechnischen Anforderungen z. B. Schlagregenschutz oder Wärmebrückenoptimierung orientieren. In der Regel kann der Planer aus einem großen Fundus an dokumentierten Detaillösungen der WDVS-Anbieter auswählen.

Verarbeitung

Die Aufdopplung von bestehenden WDVS unterscheidet sich nur in wenigen Arbeitsschritten von der Montage eines Neusystems auf Mauerwerk oder Beton. Vor der Montage des Neusystems müssen die Blech­abdeckungen, Fensterbänke, Fallrohre und Durchdringungen demontiert und auf die neuen Gesamtmaße des WDVS angepasst werden. Die Dämmplatten des neuen Systems sollten möglichst in der ersten, untersten Lage mit einer halben Dämmplattenhöhe verarbeitet werden. Dies bedeutet zwar einen erhöhten Aufwand, da diese mittig geschnitten ­werden müssen, bietet aber durch den dadurch entstehenden Versatz (versetzte Fugen) viele Vorteile. So werden z. B. relativ sicher evtl. vorhandene Abzeichnungen und Risse entkoppelt. Nach der ­fachgerechten Dämmplattenmontage erfolgt die weitere Verarbeitung wie gewohnt durch das Aufbringen einer Armierungsschicht inkl. Gewebearmierung, Oberputz und eventuell eine egalisierende Deckbeschichtung.

Die Aufdopplung von WDVS-Altsystemen ist eine bewährte Alternative zum arbeitsintensiven und ­kostspieligen Abriss von Altsystemen.

Die einwandfreie Funktion eines WDVS wird durch die fachgerechte ­Ausführung der aufeinander abgestimmten Systemkomponenten gewährleistet.

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