Ökoenergieversorgers Polarstern: „Beim sozialen Wohnungsbau sollte Mieterstrom stärker berücksichtigt werden“

Der soziale Wohnungsbau wird angesichts der Mietpreisentwicklung in deutschen Städten immer wichtiger. Gleichzeitig klafft hier die größte Lücke zwischen Bedarf und Anzahl fertiggestellter Wohnungen. 2017 wurde beispielsweise nur ein Drittel des erforderlichen Bedarfs gebaut. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat für deutsche Oberbürgermeister höchste Priorität, wie der „OB-Barometer 2019“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) zeigt.

Dabei muss gleichzeitig der dezentralen Energieversorgung von Wohngebäuden eine stärkere Bedeutung zukommen, fordert Florian Henle, Geschäftsführer des Ökoenergieversorgers Polarstern. „Mieterstrom bietet die perfekten Voraussetzungen, beides zu vereinen.“ Es reduziere einerseits nachhaltig die Energiekosten der Bewohner, unterstütze eine effiziente, klimabewusste Energieversorgung und trage so zu den CO2-Zielen im Gebäudebereich bei. Allerdings werde bislang die Möglichkeit vergeben, entsprechende Maßnahmen im Wohnungsbau einzufordern. Einen Lichtblick kann das Gebäudeenergiegesetz bringen. Demnach wird die dezentrale Stromversorgung von Gebäuden mit Photovoltaikanlagen auf den Primärenergiefaktor angerechnet.

Vorgaben im Wohnungsbau: Schwache Energieziele

Grundstücke etwa im Stadtgebiet München werden immer öfter mit der Auflage vergeben, 30 Prozent des neu geschaffenen Wohnbaurechts für den sozial gebundenen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen, was in Neubauquartieren die soziale Mischung garantieren soll. Mit Blick auf die Nutzung erneuerbarer Energien und Energieeffizienzkriterien gelten die EnEV-Anforderungen. „Strengere Energie-Auflagen gibt es in diesem Segment nicht, obgleich sich die Mieterstromversorgung mit vor Ort erzeugter Energie sowohl für den Immobilienbesitzer, als auch für die Bewohner rechnet“, sagt Hendrik Schlune, Geschäftsführer der GVD GmbH & Co. Er realisiert mit Polarstern Mieterstromprojekte im geförderten Wohnungsbau. Für die dezentrale Energieversorgung hat er sich aus Gründen des Klimaschutzes und der Wirtschaftlichkeit entschieden.

Vorteil von Mieterstrom im sozialen Wohnungsbau

Der Ökoenergieversorger Polarstern hat bereits mehrere Mieterstromprojekte im Bereich des geförderten Wohnungsbaus realisiert. Die Bewohner sind in der Regel vergleichsweise preissensibel. Hier hilft die Sektorenkopplung die Energiekosten zusätzlich auch in der Wärme zu senken. Zugleich ermöglicht der Einsatz von Stromspeichern die KfW 40 Plus Kriterien zu erfüllen, was für einen zusätzlichen Tilgungszuschuss der KfW-Bank qualifiziert.

Ein Projekt im Bereich des sozialen Wohnungsbaus in Karlsfeld bei München erfüllt den Energiestandard KfW 40 Plus. „Mit der Mieterstromversorgung rüste ich das Gebäude für die Zukunft“, sagt Immobilienbesitzer Hendrik Schlune. „Die Mieter profitieren direkt davon durch geringe Energiekosten – sowohl bei der Strom-, als auch der Wärmeversorgung.“ Die 99,84 kWp-Anlage versorgt 59 Haushalte und eine Gewerbeeinheit mit Haushaltsstrom sowie zusätzlich zwei Wärmepumpen. Ein Speicher mit einer Leistung von 126 kWh unterstützt die Stromautarkie. Verglichen zum Grundversorgertarif sinken die Stromkosten im Mittel um 80 Euro je Haushalt und Jahr. Zudem liegen die Wärmekosten um 70 Prozent niedriger als bei einem Standardgebäude nach EnEV.

Auch ein Projekt der Stadtsiedlung Heilbronn wurde nach dem Energiestandard KfW 40 Plus gebaut. Mit einer 74,25 kWp PV-Anlage werden 68.000 Kilowattstunden Strom erzeugt. Zusammen mit einem Gewerbespeicher mit 55,2 kWh kommen die Haushalte auf eine Autarkie von 57 Prozent. Gegenüber der klassischen Grundversorgung sinken hier die Stromkosten um 13 Prozent. „Als Unternehmen können wir mit dem Mieterstrom-Modell unseren Teil zur Energiewende beitragen und unsere Mieter profitieren direkt von den günstigen Stromkosten“, sagt Dominik Buchta, Geschäftsführer der Stadtsiedlung Heilbronn.

Gebäudeenergiegesetz kann Mieterstrom fördern

Nach dem vom Bundeskabinett Ende Oktober beschlossenen Gesetzesentwurf des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG, wirkt sich die Nutzung vor Ort produzierten Solarstroms positiv auf den Primärenergiefaktor aus. Das unterstützt die Erfüllung der Kriterien geltender Energiestandards und erleichtert die nötigen Investitionen. „Es fördert intelligente Lösungen für ein wirtschaftliches Zusammenspiel von sektorenübergreifenden Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und der Energieversorgung mit erneuerbaren Energien“, sagt Florian Henle, Geschäftsführer des Ökoenergieversorgers und Mieterstrom-Dienstleisters Polarstern.

E-Car-Sharing im Mieterstrom

Die Nutzung vor Ort erzeugter erneuerbarer Energien in anderen Sektoren wie der Wärmeversorgung oder in Angeboten rund um die Elektromobilität kommt ebenfalls den Mietern zugute. So können es E-Car- und E-Bike-Sharing-Dienste den Bewohnern erleichtern, auf ein eigenes Fahrzeug zu verzichten und zugleich günstig eigenen Solarstrom vom Dach des Gebäudes zu laden. Schon heute sind Elektroautos im Betrieb günstiger als klassische Verbrenner. Auch für den sozialen Wohnungsbau sieht Hendrik Schlune in Verbindung mit Mieterstrom Potenzial: „In städtischen Ballungsräumen können Haushalte gut auf ein eigenes Auto verzichten. Die Anzahl der Stellplätze pro Wohnung ist in den letzten zehn Jahren von 1 auf 0,6 gesunken – bezogen auf Wohnlagen, die gut durch öffentliche Verkehrsmittel erreicht werden können. Das macht es ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, Car-Sharing-Dienste anzubieten.“ Allerdings wünschen sich Car-Sharing-Dienstleister dazu häufig Parkflächen außerhalb des Gebäudes, die häufig nicht auf dem Baugrundstück zur Verfügung gestellt werden können.

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