BIWAQ – neue Projekte für die Soziale Stadt

Bundesbaustaatssekretär Gunther Adler hat einen symbolischen Staffelstab an die Projekte der kommenden BIWAQ-Förderrunde 2019-2022 übergeben. Ab 1. Januar 2019 werden 37 Kommunen bundesweit neue Angebote für Menschen in benachteiligten Quartieren bereithalten. Dabei geht es auch um die Förderung digitaler Kompetenzen.

„BIWAQ wird in der neuen Förderrunde auch digital“, so Adler bei der Staffelstabübergabe. „Das Programm fördert Arbeitsmarktprojekte in den Quartieren des Städtebauförderungsprogrammes Soziale Stadt. Dabei muss der Blick heutzutage natürlich auch auf die digitale Inklusion gelenkt werden. Denn ein Smartphone zu haben, heißt noch lange nicht, sich im Dschungel von Online-Angeboten für Arbeit, Beratungsstellen, Beteiligungsverfahren und Versorgern zurecht zu finden. Dafür braucht es Kompetenzen, die in den BIWAQ-Projekten vermittelt werden.“

Im September 2017 hatte das Bundesbauministerium das Interessenbekundungsverfahren für die neue Förderrunde (2019-2022) gestartet. Rund 100 Kommunen aus allen Bundesländern haben sich beworben. Nun können 37 Kommunen bundesweit ab Januar 2019 mit neuen Projekten starten.  Adler: „BIWAQ lenkt europäischen Mittel und Geld vom Bund gezielt in benachteiligte Stadt- und Ortsteile. Dabei wird immer darauf geachtet, dass die Projekte auch etwas für das Quartier leisten und einen Mehrwert schaffen.“

Bei BIWAQ entscheiden die Kommunen als Antragsteller selbst, welche konkreten Maßnahmen zur Integration von arbeitslosen Frauen und Männern ab 27 Jahren in Beschäftigung sie fördern. Das können Qualifizierungen zur Online-Bewerbung und –Arbeitssuche, die Akquise von Praktikums- und Arbeitsplatzangeboten oder die Unterstützung digitaler Unternehmensnetzwerke sein. Aber auch „klassische“ Maßnahmen wie Qualifizierungen im Rahmen von Wohnumfeldverbesserungen, zum Beispiel die Anlage eines Nachbarschaftsgartens, können umgesetzt werden. Dadurch sind die Angebote passgenau und bedarfsgerecht und orientieren sich an den Zielen der integrierten Stadtentwicklung vor Ort. Hierzu gehört auch, dass alle relevanten Partner vor Ort einbezogen werden, neben den kommunal Verantwortlichen, den Jobcentern sind dies beispielsweise auch regionale Unternehmen.

Für das ESF-Bundesprogramm BIWAQ stehen für die gesamte EU-Förderperiode 2014-2020 bis zu rd. 95 Mio. € aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und bis zu rd. 64,5 Mio. € nationale Mittel aus dem Haushalt des BMI zur Verfügung; davon für die jetzige neue Förderrunde 2019-2022 bis zu rd. 36 Mio. € ESF- und bis zu rd. 23 Mio. € BMI-Mittel. In einer ersten Förderrunde 2015-2018 konnten 76 Projekte gefördert werden.

Weitere Informationen unter www.biwaq.de

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