BFW Landesverband Berlin/Brandenburg kritisiert Senatsbeschluss zum Berliner Mietendeckel scharf und fordert ein eigenständiges Bauressort

Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg kritisiert den heute vom Berliner Senat beschlossenen Mietendeckel scharf. Auch der überarbeitete Gesetzentwurf ist nach Einschätzung des BFW verfassungswidrig und steht im eklatanten Widerspruch zum Grundgesetz, weil das Land Berlin in dieser Frage keine Gesetzgebungskompetenz hat. Zugleich wird durch den Mietendeckel, der fünf Jahre gelten soll, das erfolgreiche Instrument des Berliner Mietspiegels für mehr als ein Jahrzehnt außer Kraft gesetzt. 

„Die Einführung eines Mietendeckels ist das Ende des Berliner Mietspiegels. Die Behauptung, der Mietspiegel würde danach wieder aktiv geschaltet werden können, ist falsch. Sie gleicht einem mittelalterlichen Gesundbeten und hat nichts mit der Rechtslage des BGB zu tun. Den Mieterinnen und Mietern streut man Sand in die Augen. Das nenne ich ein vergiftetes Geschenk. Der Regierende Bürgermeister ignoriert alle Warnungen aus dem Rechtsgutachten von Professor Battis, einem renommierten Verfassungsrechtler. Wir sind erstaunt, dass der Regierende Bürgermeister das von ihm beauftragte Gutachten einfach in den Wind schlägt. Sowohl die willkürliche Festlegung von Mietobergrenzen als auch die Absenkung von Mieten stellen Verstöße gegen das Grundgesetz dar. Hier hat die Überarbeitung des Gesetzentwurfs keine Klarheit geschweige denn Verbesserungen gebracht. Vielmehr wird den Mieterinnen und Mietern suggeriert, dass jetzt alles in Ordnung ist, und vorgegaukelt, dass sie auf der sicheren Seite sind. Das ist mitnichten der Fall, doch das verschweigt der Senat“, sagt Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg.

Der Mietspiegel ist bisher ein fundiertes und bewährtes Ausgleichsinstrument zwischen Mieter und Vermieter. Mit dem Erlass des Mietendeckels Anfang 2020 kann es mittel- bis langfristig jedoch keinen gültigen Mietspiegel mehr auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB geben. Grund ist: Frühestens sechs Jahre nach Ablauf des Gesetzes wäre nach der novellierten Bundesgesetzgebung eine Datenerhebung für die Erstellung eines neuen Mietspiegels rechtlich möglich, also voraussichtlich im Herbst 2031. Das neue rechtssichere Regelwerk könnte erst im Frühjahr 2032 in Kraft treten. Der BFW Landesverband warnt ausdrücklich vor dieser Entwicklung, denn sie führt zwangsläufig zu deutlich steigenden Mieten in Berlin. Eine Entlastung der Berlinerinnen und Berliner, die der Senat verspricht, werde es auf lange Sicht nicht geben. 

Der BFW Landesverband warnt zugleich vor den Folgen des Mietendeckels, der zu einer Welle von Mietstreitigkeiten führen wird. Bis zu einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht könnte dieses finanzielle Risiko für die Mieter ein Volumen von bis zu einer Milliarde Euro erreichen. Zu rechnen ist dabei auch mit Tausenden Zustimmungsklagen der Vermieter bei Mieterhöhungen. 

Der BFW kritisiert, dass der Mietendeckel die tatsächliche Ursache der Wohnungsknappheit in Berlin, den zu geringen Wohnungsneubau in der Hauptstadt, nicht löst. So wurden die für die wachsende Stadt erforderlichen Neubauzahlen von 20.000 Wohnungen pro Jahr zuletzt sehr deutlich um mehr als 4.000 Wohnungen verfehlt. Die Zahl der Baugenehmigung sinkt seit 2017. 

„Wir appellieren an den rot-rot-grünen Senat: Stürzen Sie die Berliner Mieter nicht sehenden Auges ins Risiko für einen kurzen politischen Erfolg. Weder der politisch initiierte Mietendeckel noch die geplante Enteignung von Wohnungsunternehmen schaffen den so dringend benötigten neuen Wohnraum. Sie verstoßen gegen das Grundgesetz. Sie gefährden Arbeitsplätze. Sie gefährden die selbst gesetzten Klimaziele. Der BFW fodert daher, im Senat wieder ein eigenständiges Ressort Bauen einzuführen. Denn der Wohnungsneubau muss in einer Hand gebündelt werden, um das Angebot an neuen Wohnungen schnell zu erhöhen und diese bedeutende Zukunftsaufgabe mit der erforderlichen Effizienz zu lösen. Zusätzlich muss der Senat endlich landeseigenes Bauland für den Neubau von Wohnungen zur Verfügung stellen sowie die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen“, sagt Susanne Klabe. 

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