vtw-Kritik: Überzogener Klimaschutz treibt Mieten in die Höhe

Der Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (www.vtw.de) schließt sich der Kritik am ersten Klimagesetz des Umweltministeriums an, nachdem bis 2050 alle Treibhausgase um 90 % gesenkt werden. „Unsere Wohnungswirtschaft hat ihre Hausaufgaben übererfüllt“, betont Direktorin Constanze Victor. Wohngebäude von vtw-Mitgliedsunternehmen stießen bei Fernwärme und Erdgas 40 % weniger CO2-Emissionen aus als der Bundesdurchschnitt. „Durch Modernisierung und Sanierung wurden innerhalb von 20 Jahren die Energieverbräuche sogar um mehr als 70 % gesenkt.“


Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung sicherten vtw-Mitgliedsunternehmen außerdem schon 2012 zu, Thüringens Pro-Kopf-Verbrauch von Endenergie bis 2025 um jährlich 1 % zu senken. Das Ergebnis: Seitdem reduzierten die Unternehmen Endenergie für Raumheizung und Trinkwassererwärmung  um 6 % pro Jahr. „Dieser beispiellose Kraftakt führte dazu, dass nahezu der komplette Wohnungsbestand saniert und teilsaniert ist“ so Victor. Jedes weitere verschärfende Gesetz führe zu einer Schieflage der Kosten-Nutzen-Effizienz. Trotz der bereits erfolgten massiven Reduzierungen erzielen Thüringens Wohnungsunternehmen immer noch jährliche Einsparungen und halten die freiwillige Selbstverpflichtung ein. Dies geschieht nur über normale Sanierungszyklen und Neubauten. 


Weitere Maßnahmen wie das angedachte Thüringer Klimagesetz sieht der vtw kritisch. Die wirtschaftlich vertretbaren Grenzen der Sparmöglichkeiten sind erreicht. Ab jetzt steigen die Kosten enorm, die Effekte sind gering – im Ergebnis verteuert sich Wohnen, die Mieten steigen. „So sieht kein sozial verträglicher Klimaschutz aus. Verbesserungen bei Energieeffizienz und CO2-Einsparung können jetzt bestenfalls bei Landwirtschaft und Mobilität erzielt werden“, kritisiert die Verbandsdirektorin. Sie weist darauf hin, dass auch auf Bundesebene gerade wieder Vorstöße zu einer weiteren Verschärfung der Klimaschutzziele gemacht werden, die die Unternehmen im Freistaat ebenfalls betreffen.

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