ifs: Initiative für mehr Bauland in Wachstumsregionen gefordert

In den deutschen Wachstumsregionen wird durch den vermehrten Zustrom an Menschen der Wohnraum immer knapper. Die Wiedervermietungsmieten steigen mit 3 % im Jahr im Durchschnitt doppelt so stark wie die Bestandsmieten. Zugleich klettern die Preise für baureifes Land in bisher unbekannte Höhen. Im Schnitt mussten in Städten über 500.000 Einwohnern zuletzt schon über 500 € pro m² gezahlt werden. Abhilfe kann nur ein verstärkter Wohnungsneubau schaffen. Dafür sind ausreichend baureife Grundstücke erforderlich. Eine Politik für mehr Wohnungsneubau in Wachstumsregionen muss daher bei der Ausweisung und Erschließung zusätzlichen Baulandes beginnen. Das forderte jetzt das ifs Städtebauinstitut. „Bund, Länder und Kommunen müssen hier initiativ werden und dies als gemeinsame Verpflichtung verstehen“, erklärte dazu der Institutsdirektor Dr. Peter Runkel.

Den Bund sieht das ifs Städtebauinstitut in der Verantwortung, die Blockade der Innenentwicklung durch den Artenschutz gesetzlich aufzulösen. Die Städte, die neues Bauland vorrangig durch Wiedernutzung von Brachflächen im Innenbereich schaffen sollen, sähen sich zunehmend mit dem Hinweis konfrontiert, auf diesen Flächen hätten sich inzwischen geschützte Arten angesiedelt. Eine Bebauung komme deshalb nicht in Betracht. „Hier beißen sich zwei umweltpolitische Ziele: das des geringeren Flächenverbrauchs mit dem des Artenschutzes“, betonte Runkel. Ein in der letzten Legislaturperiode dazu von der Bauseite vorgelegter Harmonisierungsvorschlag sei am Widerstand der Umweltseite gescheitert. Da in der neuen Regierung beide Aufgaben in einem Ressort vereint seien, sollte jetzt aber eine europarechtskonforme Lösung machbar sein.

Die Länder dürften die Grunderwerbsteuer von zurzeit durchschnittlich 5 % nicht weiter anheben. „Anderenfalls“, so Runkel, „müssten sie es hinnehmen, dass der Bund den Erwerb von Wohnbauland bei zügiger Bebauung von der Grunderwerbsteuer befreit.“

Die Stadtverwaltungen sollten nach Jahren der Personaleinsparung ihre Planungsämter wieder personell aufstocken. Zu beachten sei dabei, dass heute die Innenentwicklung Vorrang genieße. Daher müsse kleinteiliger und komplexer geplant werden. Selbst eine Personalstärke wie in den 90er Jahren führe deshalb nur zu etwa der Hälfte des damals neu ausgewiesenen Baulands.


Die Stadtverordneten seien aufgerufen, ihre Bürger von der Notwendigkeit zu überzeugen, lieb gewonnene innerstädtische Frei- und Brachflächen für Wohnbauzwecke zur Verfügung zu stellen. Runkel: „Das Volksbegehren gegen die Randbebauung des Tempelhofer Feldes in Berlin zeigt, dass Teile der Bevölkerung das Wachstum der Stadt noch nicht angenommen haben.“

Die Umlandgemeinden der betroffenen Regionen stünden in der Pflicht, in Solidarität mit der Metropole Bauland für zusätzliche Bewohner bereitzustellen. „Denken und Handeln im regionalen Maßstab muss an die Stelle von Kirchturmspolitik treten“, erläuterte der Institutsdirektor. „Allerdings nicht als Einbahnstraße, sondern in einer gegenseitigen Partnerschaft, die durch Regionalverbände auch institutionell verankert werden sollte.“

Die öffentlichen Grundstücksverwalter hätten die Aufgabe, Grundstücke für Wohnzwecke
unterhalb der Höchstpreise abzugeben. Nur dadurch werde sichergestellt, dass Neubaumieten auch von Haushalten mit mittlerem Einkommen bezahlt werden können. Da der Staat durch immer höhere Standards die Neubaukosten stark in die Höhe treibe – so führe die aktuelle  Energieeinsparverordnung zu einer Verteuerung um 6 % – seien die Grundstückskosten zumeist der einzige größere Kostenfaktor, der die Neubaumieten begrenzen könne.

Die Regionalplanung müsse in Wachstumsregionen auch Siedlungserweiterungen ermöglichen. Nur mit Innenentwicklung werde man in diesen Regionen für die zuziehende Bevölkerung keinen ausreichenden Wohnraum schaffen können.

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