VdW Rheinland Westfalen: Geänderte Verordnung macht Dämmstoff-Entsorgung teurer und kann Wohnkosten erhöhen

Seit Oktober werden Dämmstoffe, die mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt wurden, als gefährlicher Abfall eingestuft. Viele Entsorger nehmen sie nun nicht mehr an. Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW, sagte dazu anlässlich der Immobilienmesse Expo Real in München: „Es ist nicht damit getan, Wohngebäude energetisch zu ertüchtigen: Alle Materialien, die die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften aufgrund gesetzlicher Vorschriften verbauen müssen, haben eine Lebensdauer und werden irgendwann entsorgt. Durch die neue Einstufung der vielfach verwendeten Dämmstoffe mit HBCD sind nun Verzögerungen bei Sanierungen und erhebliche Mehrkosten zu erwarten.“


Im Kern geht es um die aktuelle Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Sie beinhaltet, dass Polystyrol mit mehr als 0,1 % Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) nun als gefährlicher Abfall einzustufen ist. Plötzlich darf es nur noch in Verbrennungsanlagen mit speziellen technischen Voraussetzungen und den entsprechenden Genehmigungen verbrannt werden. Außerdem müssen die Wohnungsunternehmen und –genossenschaften nun höhere Transportkosten zahlen, und es darf auch nicht jedes Transportunternehmen den als gefährlich eingestuften Abfall transportieren. Weitere neue Kostentreiber sind die Bereitstellung gesonderter Container auf Baustellen sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Nachweis gefährlicher Abfälle.


„Die Politik erhofft sich deutlich mehr Wohnungsneubau, niedrige Mieten für breite Schichten der Bevölkerung und auch die energetische Ertüchtigung möglichst vieler Wohngebäude“, sagt VdW-Verbandsdirektor Rychter. „Zugleich werden die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften nun aber mit neuen Kosten belastet, die sie selbstverständlich in ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen mit einfließen lassen müssen. Den Ergebnissen der Baukostensenkungskommission des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen läuft dies ohne Zweifel zuwider.“


Wie kann es nun weitergehen? Die Wohnungswirtschaft hofft auf ein Einlenken der Politik und ein Moratorium der Regelungen der AVV. So wäre sichergestellt, dass die bisherigen Entsorgungswege solange genutzt werden können, bis sich die Entsorgungsunternehmen auf die neue Situation eingestellt haben.


Die Wohnungswirtschaft im Westen ruft das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz auf, die Folgen der neuen Regelung kritisch zu überprüfen. Es ist dringend notwendig, dass beide Landesministerien zeitnah Anstrengungen dafür unternehmen, dass die notwendigen Genehmigungen für die Entsorger erteilt werden. „Die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften tun viel für bezahlbares, energieeffizientes und demografiegerechtes Wohnen“, so Alexander Rychter. „Mehr erreichen können sie, wenn sie nicht durch neue Kostentreiber belastet werden.“

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