Umsetzungsvorschlag für Zugangsvorrausetzungen für Haus- und Immobilienverwalter noch in diesem Jahr

Seit vielen Jahren setzt sich der DDIV (www.ddiv.de) als Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter für Zugangsvoraussetzungen zur Ausübung der Tätigkeit ein. Mit Erfolg. Nach dem im aktuellen Koalitionsvertrag Mindestanforderungen und Versicherungspflichten für
Immobilienverwalter festgeschrieben sind, wurde jetzt offiziell bekannt, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorlegen wird, wahrscheinlich bis Ende November. Die Ankündigung erfolgte im Rahmen des immobilienwirtschaftlichen Dialoges des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Die Federführung obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft, da die Zugangsvoraussetzungen in der Gewerbeordnung implementiert werden, was eng mit dem BMUB an dieser Stelle zusammenarbeitet.

Als sicher gelten die Einführung eines Fach- und Sachkundenachweises sowie die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung. Weitere Versicherungspflichten wie eine Betriebshaftpflicht und eine Vertrauensschadenversicherung werden geprüft.

„Wir begrüßen die Ankündigung, dass die Bundesregierung bald einen konkreten Vorschlag
präsentieren wird. Gleichzeitig plädieren wir weiterhin dafür, an den drei genannten
Versicherungen festzuhalten, da diese dem Verbraucher neben einer ausreichenden
Qualifikation des Verwalters einen höchstmöglichen Schutz gewähren“, so DDIV-Präsident
Wolfgang D. Heckeler.

Die Bundesregierung erkennt damit an, dass sie den Schutz von Vermögen und die
Altersversorge bei den Besitzern von mehr als 9 Mio. Eigentumswohnungen ernst nimmt.

In dem Expertengespräch, an dem auch die Berichterstatter aller Bundestagsfraktionen
teilnahmen, wurde auch wiederholt deutlich, dass Wohnungseigentümergemeinschaften bei
den Themen energetische Sanierung und altersgerechter Umbau weit hinter den Erwartungen
der Bundesregierung und hinter den Anforderungen der Energiewende im Gebäudebereich
zurückliegen. Der DDIV sprach sich daher erneut dezidiert für eine Sondervergütung bei
derartigen Umsetzungsprozessen aus: „Der Verwalter initiiert derartige oft sehr langwierige
Prozesse in den Gemeinschaften. Will die Bundesregierung signifikant die Sanierungsrate
erhöhen, muss sie Anreize auch für den Verwalter schaffen.“, so DDIV-Präsident Heckeler.

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