Nach Verabschiedung im Bundestag: Mieterstromgesetz birgt große Chancen

Ein Beitrag zum Klimaschutz - 3,8 Mio. Mal: So viele Miethaushalte könnten in Deutschland sauberen Solarstrom beziehen. Um dieses enorme Potenzial endlich zu erschließen, hat der Bundestag kürzlich das Mieterstromgesetz verabschiedet. Die Naturstrom AG bewertet das Gesetz grundsätzlich positiv: Es setzt einen wichtigen Anreiz, bleibt jedoch hinter den Möglichkeiten zurück. Der Ökostromversorger versteht dies als Auftrag, durch weitere Prozessinnovationen Sonnenstrom vom Mietshausdach für möglichst viele Haushalte verfügbar zu machen.

„Das verabschiedete Mieterstromgesetz ist ein Bekenntnis zur Energiewende für alle“, sagt Vorstand Dr. Tim Meyer. „Im Großen und Ganzen ist es ein gelungenes Gesetz – auch wenn es an einigen Stellen hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt.“ So bleibt zu befürchten, dass noch nicht das gesamte Mieterstrom-Potenzial ausgeschöpft werden kann – dabei ist das enorm: Immerhin rund 3,8 Mio. Mieterhaushalte könnten kostengünstigen Solarstrom vom Dach beziehen. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Bundeswirtschaftsministeriums. Eine aktuelle Studie des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung sieht diese Möglichkeit sogar für fast doppelt so viele Mieterhaushalte.

Mit dem neuen Gesetz will die Bundesregierung erreichen, dass Mieter und Vermieter selbst an der Energiewende mitwirken und von ihr profitieren können. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, hausgemachter Strom für das eigene Zuhause – das soll für sie nun eine ebenso ökonomisch wie ökologisch attraktive Option werden. Bisher profitieren vor allem Eigenheimbesitzer von Strom vom eigenen Dach: Sie müssen kaum Abgaben oder Umlagen und auch nur eine reduzierte EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom zahlen. Mieter hingegen bezahlen die volle EEG-Umlage.

Das Mieterstromgesetz gleicht die Spielregeln jetzt zumindest etwas an: Für im Gebäude direkt verbrauchten und verkauften Strom sollen Mieterstromprojekte eine neue Förderung erhalten. Die Höhe der Vergütung hängt von der jeweiligen Anlagengröße ab und liegt zwischen 2,2 und 3,8 Cent. Die gesamte Förderung ist auf ein Zubauvolumen von 500 MW pro Jahr gedeckelt. Eine wichtige Detailverbesserung wurde zuletzt noch ins Gesetz aufgenommen: „Bei großen Wohnblöcken ist es wichtig, Sonnenstrom auch ins Nachbarhaus liefern zu können. Denn nicht alle Dachflächen eignen sich für Photovoltaik. Das Gesetz schließt solche Quartierslösungen nun doch mit ein – und kann damit eine größere Wirkung erzielen.“

Die Möglichkeiten der Immobilienwirtschaft, selbst in Mieterstromlösungen zu investieren, sind jedoch weiterhin eingeschränkt. Notwendige Änderungen bei der Gewerbe- und Körperschaftssteuer konnten im Rahmen des Mieterstromgesetzes nicht durchgesetzt werden. Diese Lücke füllt NATURSTROM mit einem eigenen Leistungsangebot und übernimmt auch den Anlagenbetrieb für entsprechende Projekte. Denn: „Von Mieterstrom-Projekten haben so alle etwas: Mieter, Wohnungswirtschaft und die Allgemeinheit.“, sagt Meyer.

Naturstrom hat bereits eine Vielzahl von Mieterstromprojekten umgesetzt. Mit einem spezialisierten Team ist das Unternehmen bundesweit in der Konzeption und Realisierung lokaler Energieversorgungslösungen für einzelne Objekte, Mietshäuser und ganze Wohnquartiere aktiv. „Bislang lassen sich Mieterstromprojekte nur unter besonders günstigen Umständen umsetzen“, sagt Meyer und ist optimistisch, „wir werden intensiv daran arbeiten, trotz kleinerer Schwächen des Gesetzes Mieterstrom für die gesamte Immobilienwirtschaft und in allen Anwendungsfällen nutzbar zu machen und so in ganz Deutschland Mieter an der Energiewende teilhaben zu lassen.“

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