KONE: Verschärfte Vorschriften für Aufzugbetreiber

Für Hauseigentümer, Wohnungsgesellschaften und andere Aufzugbetreiber gelten ab Juni 2015 verschärfte Vorschriften. Darauf weist der Aufzughersteller KONE (www.kone.de) hin. Die von Bundesrat und Bundestag beschlossene Neufassung der Betriebssicherheits-Verordnung regelt den Betrieb von Aufzügen in Deutschland. Die wichtigsten Änderungen: Aufzüge werden strenger kontrolliert. Technisch veraltete Anlagen müssen den Betriebsbedingungen angepasst und ein Notfallplan erstellt werden. Ebenso müssen Betreiber moderne Notrufsysteme nachrüsten.


Die Neufassung der Betriebssicherheits-Verordnung betrifft laut Dachverband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) schätzungsweise mehr als 630.000 deutsche Aufzüge. Von ihnen werden nach Verbandsangaben mindestens 150.000 Anlagen nicht regelmäßig auf Sicherheit und Zuverlässigkeit geprüft – und damit schwarz betrieben.

Strengere Kontrollen


TÜV, Dekra und andere Überwachungsstellen kontrollieren Aufzüge weiterhin jährlich, aber nach strengeren Vorgaben. So kann die Frist für die Hauptprüfung von zwei Jahren leichter verkürzt werden. Maßgeblich ist für die Prüfer nicht mehr der Stand der Technik zur Zeit der Inbetriebnahme der Anlage, sondern zum Zeitpunkt der Prüfung – soweit jedenfalls nach Ansicht der Prüfer die heutigen Bestimmungen für die jeweilige Anlage von Bedeutung sind.

Pflicht zur Modernisierung


Daher gilt: Steigen im Laufe der Zeit die technischen Anforderungen, werden Betreiber von den Prüfern auf den Modernisierungsbedarf hingewiesen. Dann muss der Aufzug modernisiert werden – auch wenn er technisch einwandfrei läuft. Bei schlecht gewarteten oder störanfälligen Anlagen kann die Überwachungsstelle kürzere Kontrollfristen festlegen.

Tausende Aufzüge benötigen Notrufsysteme


Darüber hinaus werden Betreiber ausdrücklich verpflichtet, ihre Aufzüge bis Ende 2020 mit modernen Notrufsystemen auszustatten. Damit kommt auf Gebäudeeigentümer und Wohnungsgesellschaften einiges zu. „Wir gehen davon aus, dass bis zum Ende der Frist mehr als 100.000 Anlagen in Deutschland mit Zwei-Wege-Kommunikationssystemen ausgestattet und Notrufzentralen angeschlossen werden müssen“, sagt Thomas Lipphardt, Manager Technische Regelwerke bei KONE. Die Notrufzentralen müssen ständig besetzt und damit für eingeschlossene Fahrgäste rund um die Uhr erreichbar sein.


Rechtliche Folgen für die Betreiber


Veraltete Technik oder schlechte Wartung dürfte für Betreiber künftig deutlich unangenehmer werden. Denn in den Augen des Gesetzgebers gelten sie künftig meist als Arbeitgeber. Bei Verstößen gegen die Verordnung riskieren sie Sanktionen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). „Dass viele Betreiber keine eigenen Beschäftigten haben, spielt dabei keine Rolle“, so Lipphardt. „Wir empfehlen Betreibern, sich baldmöglichst mit einem Aufzughersteller in Verbindung zu setzen.“


Aufzugnutzer aufgepasst!


Ob Aufzüge richtig kontrolliert werden, können Benutzer künftig selbst erkennen: Ähnlich wie beim Auto muss eine Plakette in der Aufzugkabine darüber informieren, wer die Anlage wann das letzte Mal geprüft hat und wann die nächste Prüfung ansteht. Fehlt diese Plakette, können sich Benutzer an den Betreiber oder die Ordnungsbehörden wenden.

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