KONE: Verschärfte Vorschriften für Aufzugbetreiber

Für Hauseigentümer, Wohnungsgesellschaften und andere Aufzugbetreiber gelten ab Juni 2015 verschärfte Vorschriften. Darauf weist der Aufzughersteller KONE (www.kone.de) hin. Die von Bundesrat und Bundestag beschlossene Neufassung der Betriebssicherheits-Verordnung regelt den Betrieb von Aufzügen in Deutschland. Die wichtigsten Änderungen: Aufzüge werden strenger kontrolliert. Technisch veraltete Anlagen müssen den Betriebsbedingungen angepasst und ein Notfallplan erstellt werden. Ebenso müssen Betreiber moderne Notrufsysteme nachrüsten.

Die Neufassung der Betriebssicherheits-Verordnung betrifft laut Dachverband der Technischen Überwachungsvereine (VdTÜV) schätzungsweise mehr als 630.000 deutsche Aufzüge. Von ihnen werden nach Verbandsangaben mindestens 150.000 Anlagen nicht regelmäßig auf Sicherheit und Zuverlässigkeit geprüft – und damit schwarz betrieben.

Strengere Kontrollen

TÜV, Dekra und andere Überwachungsstellen kontrollieren Aufzüge weiterhin jährlich, aber nach strengeren Vorgaben. So kann die Frist für die Hauptprüfung von zwei Jahren leichter verkürzt werden. Maßgeblich ist für die Prüfer nicht mehr der Stand der Technik zur Zeit der Inbetriebnahme der Anlage, sondern zum Zeitpunkt der Prüfung – soweit jedenfalls nach Ansicht der Prüfer die heutigen Bestimmungen für die jeweilige Anlage von Bedeutung sind.

Pflicht zur Modernisierung

Daher gilt: Steigen im Laufe der Zeit die technischen Anforderungen, werden Betreiber von den Prüfern auf den Modernisierungsbedarf hingewiesen. Dann muss der Aufzug modernisiert werden – auch wenn er technisch einwandfrei läuft. Bei schlecht gewarteten oder störanfälligen Anlagen kann die Überwachungsstelle kürzere Kontrollfristen festlegen.

Tausende Aufzüge benötigen Notrufsysteme

Darüber hinaus werden Betreiber ausdrücklich verpflichtet, ihre Aufzüge bis Ende 2020 mit modernen Notrufsystemen auszustatten. Damit kommt auf Gebäudeeigentümer und Wohnungsgesellschaften einiges zu. „Wir gehen davon aus, dass bis zum Ende der Frist mehr als 100.000 Anlagen in Deutschland mit Zwei-Wege-Kommunikationssystemen ausgestattet und Notrufzentralen angeschlossen werden müssen“, sagt Thomas Lipphardt, Manager Technische Regelwerke bei KONE. Die Notrufzentralen müssen ständig besetzt und damit für eingeschlossene Fahrgäste rund um die Uhr erreichbar sein.


Rechtliche Folgen für die Betreiber

Veraltete Technik oder schlechte Wartung dürfte für Betreiber künftig deutlich unangenehmer werden. Denn in den Augen des Gesetzgebers gelten sie künftig meist als Arbeitgeber. Bei Verstößen gegen die Verordnung riskieren sie Sanktionen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). „Dass viele Betreiber keine eigenen Beschäftigten haben, spielt dabei keine Rolle“, so Lipphardt. „Wir empfehlen Betreibern, sich baldmöglichst mit einem Aufzughersteller in Verbindung zu setzen.“


Aufzugnutzer aufgepasst!

Ob Aufzüge richtig kontrolliert werden, können Benutzer künftig selbst erkennen: Ähnlich wie beim Auto muss eine Plakette in der Aufzugkabine darüber informieren, wer die Anlage wann das letzte Mal geprüft hat und wann die nächste Prüfung ansteht. Fehlt diese Plakette, können sich Benutzer an den Betreiber oder die Ordnungsbehörden wenden.

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 03/2015 Aufzüge

Neue Fristen und Pflichten für Betreiber

Für Aufzugbetreiber gelten aufgrund der Neufassung der Be­­­triebssicherheits-Verordnung (BetrSichV) ab Juni 2015 verschärfte Vorschriften. Die wichtigsten Änderungen: Aufzüge werden strenger...

mehr
Ausgabe 7-8/2016 Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Fünf goldene Regeln für Aufzugbetreiber

Die verschärfte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sorgt bei Aufzugbetreibern für viele Fragen – auch Monate nach ihrem in Kraft treten im Juni 2015. Das zeigte gerade erst wieder die...

mehr

KONE-Experte: Aufzüge haben keinen Bestandsschutz - Betreiber sollten alte Anlagen modernisieren

Aufzugbetreiber sind verpflichtet, ihre Aufzüge auf dem Stand der Technik zu halten. „Erfüllen Anlagen nicht die aktuellen Anforderungen der Normen, sollten sie zur Sicherheit der Nutzer und auch...

mehr

KONE erinnert: Aufzugbetreiber müssen bis Jahresende Notrufsysteme nachrüsten

Bis Ende 2020 müssen Aufzugbetreiber ihre Anlagen mit modernen Notrufsystemen nachrüsten. Dann endet die Ausnahmefrist, die der Gesetzgeber Betreibern von bundesweit geschätzt 100.000 Aufzügen...

mehr
Ausgabe 12/2019 Notfallplan und Befreiungsanleitung müssen hinterlegt werden

Schnelle Rettung aus dem Aufzug

Im Aufzug eingeschlossene Personen können bald schneller durch Helfer befreit werden. Seit Anfang 2019 müssen Aufzugbetreiber den Notfallplan, die Notbefreiungsanleitung und alle technischen...

mehr