In Sachsen sind ab dem 1. Januar 2016 Rauchwarnmelder in Neu- und Umbauten Pflicht

Auf Sachsen kommt die Rauchwarnmelderpflicht zu: Die am 16. Dezember vom Landtag beschlossene Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten wird ab dem 1. Januar 2016 rechtskräftig. Wie jetzt aus einer Erhebung des Messdienstleisters Kalorimeta (KALO, www.kalo.de) hervorgeht, müssen im Freistaat Sachsen so jährlich mehrere Tausend Wohnungen und zehntausende von Wohnräumen neu mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Seit 2011 wurden in Sachsen im Schnitt rund 6.000 Wohnungen mit rund 29.000 Wohnräumen fertiggestellt. 2014 waren es im ganzen Bundesland 7.190 Wohnungen mit 35.615 Wohnräumen.


Die Feuerwehr warnt vor einer unsachgemäßen Installation der Rauchwarnmelder. Diese kann zu kostspieligen Fehleinsätzen führen. Alleine in Hamburg musste die Feuerwehr 2014 etwa 1600-mal aufgrund von Rauchwarnmelder-Fehlalarmen ausrücken. Entstehende Kosten bei Schäden, beispielsweise durch von der Feuerwehr aufgebrochene Türen, müssen in der Regel vom Vermieter getragen werden.


Vorgeschrieben ist die Ausstattung aller Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, also Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die aus diesen Räumen als Rettungswege hinausführen. Verantwortlich für die Erfüllung der Ausstattungspflicht sind der Bauherr beziehungsweise die Eigentümer oder Vermieter.


Volker Eck, Mitglied der Geschäftsleitung bei KALO, begrüßt die Entscheidung des sächsischen Landtags, die Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten einzuführen. „Insbesondere aus Mieterschutzgründen sowie zur Sicherung der Eigentumswerte empfehlen wir Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Eigentümern jedoch unabhängig von dieser neuen gesetzlichen Grundlage, auch Bestandsbauten konsequent mit Rauchwarnmeldern auszustatten."


Dienstleister wie KALO unterstützen die Wohnungswirtschaft bei der kostengünstigen Beschaffung sowie fachgerechten Installation und Wartung der Rauchwarnmelder.

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