Es werden nicht alle schaffen: Frist für Legionellenprüfung und Montage von Wärmezählern endet bald

Ende dieses Jahres enden gleich zwei Fristen, die Immobilienverwalter wie Eigentümer einhalten müssen: Zum einen ist eine Prüfung der Trinkwasser-installationen auf Legionellen in allen gewerblich genutzten Gebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietshäusern erforderlich. Zum anderen müssen zusätzliche Wärmezähler bei Heizungen eingebaut werden, die auch Warmwasser bereitstellen. Viele Messdienstleister gehen jedoch davon aus, dass eine Vielzahl von Gebäuden bis Jahresende nicht geprüft oder umgerüstet sind. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV, www.ddiv.de) weist daher nochmals auf die Pflichten für Eigentümer und Verwalter hin.


Die aktuelle Trinkwasserverordnung sieht vor, dass Trinkwasserinstallationen in allen Mietshäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften und gewerblich genutzten Gebäuden bis zum 31. Dezember 2013 erstmalig auf Legionellen zu prüfen sind. Sofern die Erstuntersuchung einen Grenzwert nicht überschreitet, muss die Anlage nur alle drei Jahre ohne Aufforderung erneut beprobt werden. Die Anlage selbst muss zudem dem Gesundheitsamt gemeldet und ein Betriebsbuch geführt werden. Bei einer Überschreitung des Maximalwertes sind Mieter und Eigentümer zu informieren und Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion einzuleiten. Bei einer sehr hohen Legionellen-Kontamination müssen Bewohner mit einer zeitweilig eingeschränkten Wassernutzung rechnen. Zudem muss die Anlage umgehend saniert werden.


Nach Angabe etlicher Messdienstleister überschreiten bisher rund 15 % der geprüften Gebäude den Grenzwert für Legionellen. Davon sind etwa drei Viertel der Proben leicht kontaminiert, 23 % stark und fast 3 % gelten als extrem belastet. Hauptursachen für einen Legionellenbefall sind meist zu geringe Temperaturen und „stehendes Wasser“ in den Leitungen, die durch technische Mängel, Leerstand oder Umbauten entstehen.


Der DDIV rät allen Immobilienverwaltern und Eigentümern dringend zur Prüfung. Denn die Trinkwasserverordnung enthält ein Haftungsrisiko für Eigentümer und Verwalter. Laut Bundesgesundheitsministerium gibt es jährlich in Deutschland 10.000 Erkrankungen durch die Legionärskrankheit, von denen sechs bis acht Prozent tödlich verlaufen. Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung in Form von nicht beprobten und kontaminierten Leitungen, können mit Geldstrafen und zwei Jahren Haft geahndet werden.


Die Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in Mietverhältnissen und Wohnungseigentümergemeinschaften wurde in der Heizkostenverordnung vom 1. Januar 2009 neu geregelt. Demnach muss bei Heizungsanlagen, die sowohl Raumwärme als auch Warmwasser bereitstellen, die Energie zur Aufbereitung von Warmwasser mit einem eigenen Wärmezähler gemessen und abgerechnet werden. Die Übergangsfrist zur Nachrüstung von zusätzlichen Wärmezählern endet ebenfalls am 31. Dezember 2013.


Der Einbau eines zusätzlichen Wärmezählers ist die Voraussetzung für eine rechtskonforme Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Durch eine separate Erfassung der Energie können der Warmwasser bzw. Heizverbrauch der Nutzer verbrauchsabhängiger verteilt werden und Verluste durch Abwärme, Schornstein oder Defekte einfach identifiziert werden. Um Rechtsstreitigkeiten und fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden, rät der DDIV Eigentümern und  Immobilienverwaltern dringend dazu, die Heizungsanlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und gegebenenfalls nachzurüsten.
 

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