DDIV zufrieden über Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe

Als insgesamt gelungen bezeichnet der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) die in der Koalitionsarbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge zur weiteren Professionalisierung der Branche und im Sinne des Verbraucherschutzes. „Die große Koalition ist auf dem Weg, die Verwalterbranche zu professionalisieren, den Verbraucherschutz zu stärken und die Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern zu sichern. Gleichzeitig kann es damit gelingen, die Energiewende im Gebäudebereich anzukurbeln und den altersgerechten Umbau voranzutreiben. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe zeigen zudem, dass dem Wohnungseigentum jetzt mehr Bedeutung als bisher eingeräumt wird. Dies ist besonders vor dem Hintergrund erforderlich, dass es bundesweit mehr als 9,3 Millionen Eigentumswohnungen gibt“, so Wolfgang D. Heckeler, Präsident des DDIV.


Laut Ergebnis der Arbeitsgruppe ist vorgesehen, berufliche Mindestanforderungen und Pflichtversicherungen für Wohnungsverwalter zu verankern. Auch gleichartige Bestrebungen für die Immobilienmakler stoßen beim DDIV auf Unterstützung. Bereits seit langem setzt er sich für Zugangsvoraussetzungen und eine Versicherungspflicht ein.


Dem Entwurf der Arbeitsgruppe zufolge, soll auch geprüft werden, ob für Wohnungseigentümergemeinschaften Erleichterungen bei der Beantragung von KfW-Fördermitteln geschaffen werden können. Wiederholt hatte hier der DDIV in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die KfW-Förderstrukturen nur unzureichend auf die Bedürfnisse von Eigentümergemeinschaften abgestimmt seien.


CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll auf 2 Mrd. € jährlich ausgeweitet werden


Der DDIV begrüßt auch, das CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit einem Förderbonus auszustatten. Dieser soll zusätzlich gewährt werden, wenn zu energetischen Verbesserungen Maßnahmen zum altersgerechten Umbau bzw. zur Barrierefreiheit ergriffen werden. Als richtigen Schritt sieht der DDIV auch die beabsichtigte Erhöhung der Fördermittel im CO2-Gebäudesanierungsprogramm an, die auf jährlich 2 Mrd. € festgeschrieben werden sollen. Allerdings sind dies aus Sicht der Immobilienwirtschaft immer noch 3 Mrd. € zu wenig, um nachhaltig energieeffizient zu sanieren. Inwieweit die fixierten 2 Mrd. € tatsächlich festgeschrieben werden, dürfte weiteren Verhandlungen vorbehalten sein.


DDIV lehnt Mietpreisbremse als kontraproduktiv ab


Als kontraproduktiv lehnt der DDIV hingegen die Vorschläge zu einer weiteren Mietpreisbremse ab. Zwar sieht der bereits vielfach in der Öffentlichkeit diskutierte und in der Koalitions-Arbeitsgruppe festgezurrte Kompromiss nur noch eine regionale und temporäre Mietpreisbremse vor, dennoch wird damit das vermeintliche Problem der regionalen Wohnungsknappheit nicht abgeschafft. Die vorgeschlagene Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung kann hier nur bedingt wirken. Zudem ist ungewiss, ob die Bundesländer dem Vorgehen folgen, da dies zuletzt mehrheitlich abgelehnt wurde. Der DDIV sieht hier perspektivisch eine Abnahme der Investitionen durch private Vermieter in den Gebäudebestand. Nicht erreicht wird damit, dass in stark frequentierten Stadtquartieren mehr Menschen Wohnraum erhalten, die über geringere Einkommen verfügen. „Das Gegenteil wird der Fall sein. Der Vermieter wird sich den solventesten Mieter aussuchen und an diesen vermieten, da er hier weniger Mietausfälle befürchten wird“, so Präsident Heckeler. Auch die vorgeschlagene Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeiten nach einer energetischen Modernisierung lehnt der DDIV ab. Nicht erreicht wird damit, dass in stark frequentierten Stadtquartieren, mehr Menschen Wohnraum erhalten, die über geringere Einkommen verfügen.


Nur ausreichend Neubau kann Abhilfe schaffen. Bund und Kommunen sind daher in der Pflicht, ausreichend und schnell Bauland zur Verfügung zu stellen, entsprechende Investitionshilfen auszureichen und bürokratische Hemmnisse dabei abzubauen.

„Wir appellieren an die Verhandlungspartner, die momentanen Vorschläge zur Mietpreisbremse noch einmal zu überdenken. Wenn Wohnungseigentümer zur Überzeugung gelangen, dass ihre Investitionen unterm Strich zu einem Wertverlust führen, werden sie keine mehr vornehmen. Damit unterbleiben energieeffiziente Maßnahmen. Die Energiewende bleibt aus und der Mieter darf weiter steigende Energiekosten zahlen. Damit steigen die Betriebskosten weiter überproportional zu einer durchschnittlichen Mieterhöhung“, ist sich Präsident Heckeler sicher.

 

 

 


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