„Bezahlbares Bauen und Wohnen“: VdW-Wohnungswirtschaft vermisst den großen Wurf

Die Arbeitsgruppe (AG) Verkehr, Bau und Infrastruktur hat getagt. Die erarbeiteten Vorschläge der Fachleute wurden am 11. November von den Parteien in großer Runde beraten. Die VdW-Wohnungswirtschaft zeigt sich erfreut über die Vorhaben der Koalitionspartner, die Fördermittel für den Städtebau, das Programm „Soziale Stadt“ und Konversion deutlich zu erhöhen. „Ob Bezahlbares Bauen und Wohnen im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD am Ende allerdings nicht doch eher einen Pyrrhussieg erringt, entscheidet sich nach wie vor an der Mietpreisbremse“, bewertet Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen (www.vdw-rw.de), das Gesamtpaket der AG-Pläne. 


„Die vorgeschlagenen AG-Pläne dürfen sich nicht in der Behandlung von Symptomen
verlieren“, appelliert er an die Verhandlungspartner der Koalition. „Hinter den Schlagworten Wohnungsneubau, energetische Sanierung, altersgerechte Modernisierung muss eine stabile Bau- und Förderpolitik stehen, um Investitionen anzuregen und das Wohnen von Morgen nachhaltig und zukunftsfähig entwickeln zu können.“ Angesichts der ehrgeizigen Klimaschutz- und Energiesparziele zur Energiewende (Verschärfung der Energiesparverordnung um 25 % noch unmittelbar vor der Bundestagswahl), brauche die Wohnungswirtschaft die richtigen Signale. Die mögliche Bereitstellung von mehr Fördermitteln reiche aber nicht aus. Kritisch bleibt für das Investitionsengagement der Wohnungswirtschaft die Mietpreisbremse, so Rychter. 


Bestandsmieten dürfen danach nur 15 % in 4 Jahren steigen. In Großstädten mit
besonders angespanntem Wohnungsmarkt soll Wiedervermietung demnächst nur Mietpreise
erlauben, die maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. „Wenn
Unternehmen, die zu nachhaltigen Investitionen bereit sind, ihre Investitions- und
Refinanzierungsmaßnahmen durch die Mietpreisdeckelung nicht kalkulierbar bekommen,
verkehrt sich weitsichtiges Zukunftsdenken schnell in eine Verschlechterung der
Wohnbedingungen.“ erläutert Rychter. 


Eine gleichzeitige zeitliche Befristung der Modernisierungsumlage auf 10 Jahre würde zudem
zu einer Erhöhung der Mieten führen, führt Rychter aus. Viele wohnungswirtschaftliche Unternehmen legen, weil in vielen Wohnungsteilmärkten Mieter eine höhere Belastung gar
nicht tragen können, ihre Umlage schon heute nur in Teilen auf die Mieter um. Die
Wohnungswirtschaft wäre mit einer befristeten Modernisierungsumlage demnächst
gezwungen von Beginn an die volle Umlage auf die Mieten umzulegen, um ihre Kosten
refinanzierbar zu bekommen. Rychter: „Mit der Mietpreisbegrenzung könnte es zu
vergleichbaren Fehlentwicklungen wie beim Neubau kommen, bei dem aus diesem Grund auf
die Anwendung der Mietpreisbremse verzichtet wurde.“ Der Rückgang dringend notwendiger Bestandsmodernisierung wäre die Folge und es könnte zu einem Verfall der Bestände kommen. 

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