BID sieht keinen erneuten Handlungsbedarf im Mietrecht

Heute findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu den Anträgen der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen statt.

„Auswirkungen durch Eingriffe in das Mietrecht zeigen sich oft erst nach vielen Jahren, sodass die Politik gut beraten ist, sensibel mit dieser Materie umzugehen. Keinesfalls ist das Mietrecht geeignet, kurzzeitige Schwankungen am Wohnungsmarkt aufzufangen“, so Walter Rasch, Vorsitzender der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland und Präsident des BFW. Aus Sicht der BID bestehe daher für weitere Änderungen im Mietrecht grundsätzlich kein Handlungsbedarf, zumal die letzte Reform erst vor wenigen Wochen in Kraft getreten ist.

Kaum ein Rechtsgebiet ist derzeit so im Mittelpunkt politischer Diskussionen wie das Wohnraummietrecht. Es ist daher nicht verwunderlich, dass dieses Thema in den Wahlkampf transportiert wird. Vor allem die Begrenzung von Mieten bei neuen Mietverträgen wird inzwischen von vielen Parteien erwogen. Sämtliche Ansätze, die eine Verschärfung der Kappungsgrenze vorsehen, werden von der Immobilienwirtschaft jedoch abgelehnt. Und dies nicht nur, weil es zu einer signifikanten Einschränkung der Privatautonomie führt, sondern weil damit auch erhebliche Risiken für die gerade aufgekommene Dynamik beim Wohnungsneubau verbunden sind.

„Durch Mietobergrenzen wird das Problem der Wohnungsknappheit in Ballungsräumen nicht gelöst, sondern sogar verschärft. Denn der Neubau wird durch Mietendeckelung ausgebremst, was der steigenden Nachfrage entgegensteht. Was hilft, ist eine Erhöhung des Angebots. Das heißt konkret: bauen, bauen, bauen“, so Rasch. Erfahrungsgemäß funktioniere der Wohnungsmarkt in einem Zyklus von etwa sieben Jahren. Wenn man durch Regulierungen diese Reaktion des Marktes verhindert, verstetigt man die Wohnungsknappheit.

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