BBU: Bittersüßer Koalitionsvertrag

Mehr wohnungspolitische Verantwortung für die Länder: Das ist aus Sicht des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (www.bbu.de) das wichtigste Ergebnis des vorgestellten Koalitionsvertrages. Darüber hinaus beschert er der Wohnungswirtschaft aber einen mehr bitteren als süßen Jahresausklang. Ein sehr großer Wermutstropfen bleibt vor allem die vorgesehene Kappungsgrenze für Wiedervermietungen und die Modernisierungsbremse.

Mehr Neubau, mehr Demografie, mehr Energiewende: Das sind die großen Herausforderungen der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. „Der Koalitionsvertrag schafft im Moment mehr Fragen, als er beantwortet“, so BBU-Vorstand Maren Kern. Positiv hob sie hervor, dass Wohnungspolitik auch durch den Koalitionsvertrag mehr und mehr zur Ländersache werde. „Dieser Kompetenzübergang auf die Länder ist richtig, weil auf dieser Ebene die Herausforderungen am konkretesten angegangen werden können“, unterstrich Kern. Dabei müsse der Bund aber auch seiner großen Verantwortung bei der Mitfinanzierung von Städte- und Wohnungsbau gerecht werden.

Der BBU begrüßt deshalb die im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausweitung der Städtebaufördermittel auf 700 Mio. € im Jahr. An die Länder appellierte sie, frühzeitig die für eine Kofinanzierung notwendigen Mittel einzuplanen: „Mehr Förderung wird es nur geben, wenn auch die Länder mitziehen.“  Problematisch sieht der BBU die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung einer Kappungsgrenze für Wiedervermietungen auf zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Kern: „Die Kappungsgrenze ist ein erheblicher Eingriff in das Eigentumsrecht. Als Instrument gegen Auswüchse am Mietwohnungsmarkt halten wir sie für überzogen und ungeeignet.“

Die im Vertrag vorgesehene Kopplung der Einführung einer Kappungsgrenze an ein Maßnahmenpaket zur Entspannung der Wohnungsmärkte könnte die negativen Folgen immerhin abmildern. Kern: „Die Kopplung der Wiedervermietungs-Kappungsgrenze an wohnungspolitische Konzepte der Länder nimmt die Landesregierungen in die Pflicht. Stärker als bisher wird es deshalb in Zukunft darum gehen, gemeinsam mit allen wohnungspolitischen Akteuren Lösungen zu erarbeiten.“

Bei den Modernisierungen befürchtet der BBU durch den Koalitionsvertrag erhebliche Einschränkungen. Problematisch sei hier die vorgesehene Absenkung der Umlagehöhe von derzeit elf auf zehn Prozent, vor allem aber die Einführung einer zeitlichen Befristung. Kern: „Hier wird neue Regulierung aufgebaut, die Modernisierungen behindert. Es ist mehr als fraglich, ob Berlin und Brandenburg mit diesen Regelungen ihre klimapolitischen Ziele erreichen werden.“

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