KONE-Experte: Aufzüge haben keinen Bestandsschutz - Betreiber sollten alte Anlagen modernisieren

Beschwerlich: Türen, die von Hand geöffnet werden müssen.
Foto: KONE

Beschwerlich: Türen, die von Hand geöffnet werden müssen.
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Aufzugbetreiber sind verpflichtet, ihre Aufzüge auf dem Stand der Technik zu halten. „Erfüllen Anlagen nicht die aktuellen Anforderungen der Normen, sollten sie zur Sicherheit der Nutzer und auch der Servicetechniker innerhalb eines überschaubaren Zeitraums auf diesen Stand hin modernisiert werden. Andernfalls droht im Schadensfall die Stilllegung“, sagt Thomas Lipphardt, Spezialist für technische Regelwerke beim Aufzugunternehmen KONE. „Es gibt keinen Bestandsschutz.“

Der Experte verweist auf die maßgeblichen aktuellen „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ (TRBS 3121). Darin bestimmen die Experten im zuständigen Ausschuss beim Bundesbauministerium, dass ein Aufzug den dort aufgelisteten Prüfkriterien genügen muss, um als sicher zu gelten. Hinweise gibt auch die DIN EN 81-80, die detailiert alle kritischen Punkte hoher, mittlerer und geringer Gefährdungsstufe auflistet.

Typische Mängel älterer Aufzüge

Alt-Aufzüge haben oft unzureichende Notrufsysteme, ebenso Kabinen, die nicht bündig in der Haltestelle halten. „Dort besteht Sturzgefahr“, erklärt Lipphardt. Problematisch sind auch Drehtüren, die mit der Hand geöffnet werden müssen, und zu hoch angebrachte Taster: Sie können von Menschen mit Behinderung kaum genutzt werden. „Ein Rollstuhlfahrer muss auch in einem älteren Aufzug ohne Probleme den Notruf betätigen können“, sagt er.

Wie ernst das Thema zu nehmen ist, zeigen bundesweit rund 3.500 Aufzüge, die 2018 laut Dachverband der TÜV-Organisationen (VdTÜV) wegen Sicherheitsmängeln stillgelegt wurden.

Damit mögliche Gefahren rechtzeitig erkannt werden, sind Aufzugbetreiber verpflichtet, die Anlage regelmäßig einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu unterziehen. Als Betreiber gelten dabei je nach Umständen die Hausverwalter oder die Wohnungseigentümer direkt.

Lipphardt rät daher den Eigentümern, das Thema Gefährdungsbeurteilung bei ihrer Hausverwaltung anzusprechen und dafür zu sorgen, dass der Aufzug durch ein Fachunternehmen auf Mängel hin untersucht wird. „Denn nur sichere Aufzüge dürfen fahren“, erklärt der Experte.

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