Fernauslesbare Zähler

Messtechnik im Neubau

Die Erstausstattung mit Messtechnik ist ein wichtiger Baustein für zukunftsfähige Wohngebäude. Fernauslesbare Zähler erfüllen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern bieten auch mehr Komfort für Bewohner und Verwalter. Wie eine durchdachte Planung und Installation aussehen sollte, zeigt der Drei-Kronen-Hof in Tuttlingen.

Im Neubau von Wohnimmobilien spielt die Messtechnik eine immer größere Rolle. Moderne Zähler und intelligente Messsysteme ermöglichen eine präzise und komfortable Erfassung von Wasser-, Wärme- und Stromverbräuchen. Damit schaffen sie die Grundlage für mehr Transparenz und Effizienz – sowohl im laufenden Betrieb als auch bei der Abrechnung.

Die aktuellen gesetzlichen Vorgaben, etwa aus der Heizkostenverordnung, geben dabei den Rahmen vor, lassen aber viel Raum für innovative und praxisnahe Lösungen. Anhand des Projekts Drei-Kronen-Hof in Tuttlingen, das Minol mit digitaler Messtechnik und Infrastruktur ausgestattet hat, wird deutlich: Wer die Messtechnik frühzeitig in die Planung integriert, profitiert von reibungslosen Abläufen, zufriedenen Mietern und einer nachhaltigen Bewirtschaftung.

Digitale Verbrauchserfassung ist Pflicht

Die Heizkostenverordnung (HKVO) schreibt im Kern die folgenden vier Pflichten vor:

1. Messtechnik wie Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler müssen fernauslesbar sein. Seit 2022 dürfen in Neubauten nur noch fernauslesbare Messausstattungen installiert werden. Bestandsgebäude müssen bis Ende des Jahres 2026 auf fernauslesbare Technik umgerüstet werden.

2. Vermieter und Verwalter müssen die Hausbewohner monatlich über ihren Wärme- und Wasserverbrauch informieren. Die sogenannte „unterjährige Verbrauchsinformation“ kann Mietern beispielsweise mit Hilfe einer App zur Verfügung gestellt werden.

3. Die jährliche Heizkostenabrechnung muss erweiterte Informationen enthalten, darunter Vergleichswerte wie den Verbrauch des Vorjahres oder Durchschnittswerte des Gebäudes.

4. Submetering-Geräte müssen sicher an das Smart Meter Gateway angebunden werden können.

Die Lösung, um diese Pflichten zu erfüllen, ist ein Funksystem wie Minol Connect. Die Positionierung der Zähler und Gateways wird dabei unter Berücksichtigung der baulichen Besonderheiten sowie der technischen und rechtlichen Anforderungen geplant. Dies ist der Schlüssel für einen reibungslosen Betrieb mit störungsfreier Datenübertragung sowie für eine zukunftssichere Gebäudeausstattung. Nach Planung und Auswahl der geeigneten Messgeräte erfolgt die Installation und Inbetriebnahme.

Best Practice: Der Drei-Kronen-Hof in Tuttlingen

Das Drei-Kronen-Quartier im baden-württembergischen Tuttlingen zeigt, wie moderne Messtechnik, Digitalisierung und Energieeffizienz Hand in Hand gehen. Das Drei-Kronen-Hof-Ensemble ist ein modernes Wohn- und Gewerbequartier mit rund 70 Wohnungen, 3 000 Quadratmetern Gewerbefläche und einem großzügigen Innenhof. Die Tuttlinger Wohnbau GmbH hat damit ein zukunftsfähiges, digital vernetztes Quartier geschaffen, das Wohnen, Arbeiten und Freizeit optimal verbindet.

Die Planung der funkfähigen Wasser- und Wärmezähler gemäß HKVO war im Drei-Kronen-Quartier alles andere als Routine. Die Herausforderung bestand darin, die Messtechnik über drei verschiedene Gebäude, eine Tiefgarage und mehrere Untergeschosse hinweg so zu vernetzen, dass sie zentral und zuverlässig fernausgelesen werden kann. Im gesamten Quartier wurde das Funksystem Minol Connect mit insgesamt 74 Wärmezählern, 141 Wasserzählern und 208 Rauchwarnmeldern installiert. Die Daten werden mit Hilfe des Funkstandards LoRaWAN übertragen. Vier Gateways sorgen für einen reibungslosen Datentransfer.

Vorteile für das Wohnungsunternehmen

und die Mieter

Mit dieser Messausstattung erfüllt die Tuttlinger Wohnbau GmbH die Anforderungen der HKVO und bietet den Bewohnern gleichzeitig Verbrauchstransparenz. Diese können jederzeit ihre aktuellen Verbrauchsdaten einsehen, am einfachsten geht das über die Minol App. Die zentrale Fernauslesung aller Geräte spart Zeit und reduziert den Aufwand für Wartung und Dokumentation, denn alle Geräte werden automatisch überwacht, Fehler und Ausfälle erkannt und im Onlineportal von Minol dokumentiert.

Vor-Ort-Termine werden weitestgehend überflüssig. Das senkt die Betriebskosten und macht die Abläufe für alle Beteiligten einfacher und effizienter. Außerdem ist die Infrastruktur flexibel erweiterbar, sodass zukünftige Smart-Building-Anwendungen schnell und unkompliziert integriert werden können.

Weitere Regelungen bei der Erstausstattung von Gebäuden


Rauchwarnmelderpflicht:

Diese sieht vor, dass in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, Rauchwarnmelder installiert werden. Details sind der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes zu entnehmen. Werden die Rauchwarnmelder von Anfang an in ein bestehendes Funksystem eingebunden, mit dem auch die Messgeräte ausgelesen werden, kann die jährliche Wartung automatisch, ohne Prüftermin vor Ort, erfolgen. Fehler werden ebenso automatisch gemeldet und können umgehend behoben werden. Das ermöglicht einen störungsfreien Betrieb und erhöht die Sicherheit.

Verbrauchserfassung bei Wärmepumpen:
Seit 1. Oktober 2025 müssen in Mehrfamilienhäusern mit zentralen Wärmepumpen die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die Übergangsfrist zur Installation der nötigen Messgeräte endete am 30. September 2025. Pauschale Abrechnungen sind nun unzulässig; nur tatsächliche Kosten dürfen auf die Bewohner umgelegt werden.

Energieausweis:
Bei Neubau, Vermietung oder Verkauf ist ein Energieausweis Pflicht. Er beinhaltet die wichtigsten Kennwerte zur energetischen Qualität eines Gebäudes und gibt Auskunft über dessen Energieverbrauch oder -bedarf. Der Energieausweis muss spätestens alle zehn Jahre erneuert werden.

Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys):
Wohneinheiten mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6 000 Kilowattstunden, mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen oder mit Photovoltaikanlagen ab 7 Kilowatt Peak müssen mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Das gilt auch für Gewerbe- und Industriekunden mit bis zu 100 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch.
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