Neue Heizkostenverordnung sorgt für bessere Aufklärung

Erstmals wichtige Erkenntnisse zum Verbrauch

Für Abrechnungszeiträume, die ab dem 1. Dezember 2021 beginnen, sind laut der neuen Heizkostenverordnung (HKVO) Verbrauchsvergleiche und Angaben zum Energieverbrauch verpflichtend.

Zum 1. Dezember 2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Neben der Verpflichtung zum Einsatz fernauslesbarer Messausstattungen, der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVi) und der ab 1. Dezember 2022  vorgeschriebenen Anbindbarkeit an das Smart Meter Gateway, sind Heizkostenabrechnungen mit weiteren Informationen anzureichern.

Der Messdienstleister Minol hat die Anforderungen bereits umgesetzt. Allen Heizkostenabrechnungen, auch in Liegenschaften ohne fernauslesbare Messtechnik, deren Abrechnungszeitraum am oder nach dem 1. Dezember 2021 beginnen, werden zwei weitere Seiten hinzugefügt. Wohnungseigentümer und Mieter können erstmals wichtige Erkenntnisse zu ihrem Verbrauchsverhalten direkt aus der Abrechnung gewinnen.

So können die Bewohner mithilfe der erweiterten Informationen ihren Verbrauch mit dem Vorjahr oder einem normierten Durchschnittsnutzer vergleichen. Des Weiteren sind Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes auszuweisen. Dazu gehören zum Beispiel Treibhausgasemissionen und Informationen zum Energiemix. Unterjährig bietet Minol für Liegenschaften mit fernauslesbarer Messtechnik die Verbrauchsinformationen über das Produkt „Minol eMonitoring“ an. So kann sich der Nutzer einer Wohnung zusätzlich auch monatlich über die Entwicklung seines Verbrauchs informieren.

Der Gesetzgeber erwartet sich von diesen erweiterten Informationen in der Abrechnung eine bessere Aufklärung der Verbraucher. Mit den genaueren Kenntnissen können Wohnungsnutzer ihren Verbrauch einordnen und sollen bestenfalls dazu ermutigt werden, weiteres Sparpotenzial zu nutzen.

Weitere Informationen zu den erweiterten Informationen auf Heizkostenabrechnungen unter www.minol.de/ida  

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