Rechtliche Sicherheit
und zufriedene Mieter

Laut Heizkostenverordnung müssen Warmwasserkostenverteiler (WKV) in einigen Jahren ausgetauscht werden. In vielen Fällen lohnt sich ein Austausch schon vorher.

Die Hausverwaltung Werdung in München hat sich schon frühzeitig auf die Gesetzesänderung eingestellt und den Energiedienstleister ista mit der Umrüstung von Warmwasserkostenverteiler auf geeichte Wasserzähler für eine Wohnanlage beauftragt.

Mehr als vier Fünftel der Energie in deutschen Privathaushalten wird für Heizung und Warmwasser verbraucht. Laut Experten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) könnten teilweise bis zu 80 %[1] davon durch Sanierung und Einsatz moderner Gebäudetechnik eingespart werden. Durch die Heizkostenverordnung setzt der Gesetzgeber mit der Stärkung der verbrauchsabhängigen Abrechnung noch mehr Anreize für ein sparsames Nutzerverhalten beim Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser – auch durch den Einsatz innovativer Erfassungstechnik.

Die höhere Gewichtung des verbrauchsabhängigen Anteils hat auch Auswirkungen auf die installierte Erfassungstechnik. Sie rückt durch die neue Heizkostenverordnung in den Fokus und muss in bestimmten Fällen ausgetauscht werden. So kommt beispielsweise für Warmwasserkostenverteiler spätestens am 31. Dezember 2013 das Aus (§ 5 Absatz 1 und § 12 Absatz 2, HeizkostenV).

Seit mehr als 40 Jahren werden Warmwasserkostenverteiler zur verbrauchsgerechten Er­­fassung von Warmwasserkosten eingesetzt. Während bei Neubauten WKV nicht mehr installiert werden dürfen, befinden sich im Abrechnungsbestand der Energiedienstleister noch mehrere hunderttausend Stück dieser Geräte. Allerdings kann die veraltete Erfassungstechnik zu ungenauen Verbrauchsdaten führen. Die Novellierung bringt deshalb richtigerweise das Ende der rechnerische Ermittlung der Warmwasserkosten: Ab 1. Januar 2014 müssen alle Mess- und Verteilgeräte, die nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen – darunter fallen auch die WKV – durch geeichte Warmwasserzähler ausgetauscht sein. Hausverwaltungen, die sich rechtzeitig um die Umrüstung kümmern, vermeiden zeitliche Engpässe bei der Auslieferung und der Montage Ende 2013.

 

Handlungsbedarf bei veralteter Technik im Altbau

Auch die Hausverwaltung von Gudrun Werdung hat sich bereits für die Umrüstung einer Liegenschaft in München entschieden. Die 16 Wohneinheiten im Münchner Norden wurden 1966 erbaut. Bisher war es so, dass die Warmwasserkosten auf Basis der Daten der Warmwasserkostenverteiler rechnerisch ermittelt wurden. Der Nachteil von WKV ist: Die Warmwasserkostenverteiler erfassen den Warmwasserverbrauch nach dem Venturi-Prinzip. Dabei wird ein Teil des warmen Wassers in den Warmwasserkostenverteiler ge­­lenkt, welcher die dabei abgegebene Wärme auf eine mit Messflüssigkeit gefüllte Spezial­­ampulle überträgt. Am Stand der kondensierten Messflüssigkeit wird der anteilige Warmwasserverbrauch angezeigt. Die Schwachstelle bei diesem Prinzip liegt im so genannten Venturi-Rohr. Im Laufe der Jahre lagert sich dort Kalk an und setzt die Leitungen zu. Die Folge ist eine Beeinträchtigung der Funktion durch die Verengung des Rohrquer­­schnitts.  Dadurch verringert sich im Laufe der Zeit der Anteil des Warmwassers, welcher durch den WKV fließ, wodurch wiederum weniger Verbrauch angezeigt wird. Der Warmwasserverbrauch wird damit nicht mehr exakt oder teilweise gar nicht mehr erfasst. Werden nun einzelne WKV gegen neuwertige ausgewechselt, sind die betroffenen Wohnungsnutzer im Vergleich zu den übrigen Mitbewohnern des Hauses erheblich benachteiligt, da der neue Warmwasserzähler eine deutlich höhere Anzeige aufweist und ihnen somit auch höhere Warmwasserkosten zugewiesen werden. Eine gerechte Verteilung der Warmwasserkosten ist somit nicht mehr gewährleistet,. Gerade bei stark gestiegenen Energiekosten ist aber eine exakte Erfassung des Verbrauchs unumgänglich.

In Anbetracht der bevorstehenden Einbaupflicht von Warmwasserzählern ab 1. Januar 2014 und der veralteten Technik der WKV liegt die Lösung für Hausverwaltungen darin, einen kompletten Austausch der WKV durch geeichte Warmwasserzähler durchzuführen. Die neuen Geräte werden den gestiegenen Ansprüchen der Verbraucher gerecht: Denn Mieter erwarten ein zuverlässiges Heizungs- und Warmwassersystem, achten aber zugleich immer stärker auf die Nebenkosten und deren gerechte Verteilung.

Im Februar 2009 übernahmen die Service-Mitarbeiter von ista, beauftragt von der Hausverwaltung Werdung, die Umrüstung von 32 WKV in den 16 Wohneinheiten im Münchner Norden. „Für uns war es wichtig, dass die Mieter gleichberechtigt behandelt werden. Deshalb haben wir uns sofort nach der Novellierung der Heizkostenverordnung für die komplette Um-rüstung auf Warmwasserzähler und gegen die Reparatur oder den Austausch einzelner Warmwasserkostenverteiler entschieden. So haben wir frühzeitig die Anforderungen der Gesetzesänderung erfüllt. Heu­­te, nach mehr als zwei Jahren können wir sagen, dass es die beste Entscheidung war, so zu verfahren. Wir können nur jedem raten, den Austausch frühzeitig anzugehen. Das Ergebnis sind Rechtssicherheit und zufriedene Mieter“, so Gudrun Werdung von der Hausverwaltung Werdung.

Wichtige Zusatzinformation für den Hausbesitzer: Da es sich hierbei um eine Modernisierungsmaßnahme handelt, können die Kosten der von einem Sanitär-Fachhandwerksbetrieb ausgeführten Installation auf Mieter bzw. Eigentümer umgelegt werden (§ 559 Abs. 1, BGB).

 

Unkompliziert und kostengünstig: Der nachträgliche Einbau von Warmwasserzählern

In der Liegenschaft in München erfolgte die Umrüstung unkompliziert und ohne größeren technischen Aufwand. In den Wohneinheiten sind zentrale Wohnungsabsperrventile in Küche oder Bad vorhanden und so konnten die Mitarbeiter das Ventiloberteil an der Wasserleitung durch ein neues Ventilanschluss-Stück (VAS) ersetzen. Das VAS dient zur Verbindung von Wasserzähler und Wohnungsabsperrventil (nach DIN 3512) und bleibt dauerhaft mit der Installation verbunden. Dadurch wird der nachträgliche Einbau von Warmwasserzähler in die bestehende Versorgungsleitung ermöglicht, was vor allem bei der Bestandssanierung von Bedeutung ist. Die ursprüngliche Funktion des Wohnungsabsperrventils wird durch ein Keramikabsperrventil erhalten, das im Zulauf des VAS eingebaut ist. Durch Schließen dieses Ventils lässt sich der Zähler nach der Eichfrist ohne Aufwand wechseln. So wird der gesamte Wasserverbrauch der Wohnung an einer zentralen Stelle gemessen. Bei einer Deinstallation alter Warmwasserkostenverteiler wird einfach der obere Teil abgenommen und eine Blindrosette aufgesetzt.

 

Warmwasserzähler bieten durch die exakte Erfassung rechtliche Sicherheit

Die messtechnisch exakte Erfassung des Warmwasserverbrauchs bringt für alle Vorteile und Klarheit: für Mieter, aber auch für Vermieter und Verwalter. Die Verbesserung der Energieeffizienz wird in vielen Haushalten immer mehr zum zentralen Thema und gehört auch für Hauseigentümer bereits seit Jahrzehnten untrennbar zur Bewirtschaftung ihrer Bestände. Der Erfolg einer Modernisierung zum Zweck der Energieeinsparung spiegelt sich in der nachgewiesenen Reduzierung des Energieverbrauchs wider.

Der Einbau von Warmwasserzählern ist Aufgabe von erfahrenen Handwerksbetrieben. „Durch die gute Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung konnten wir schnell die ideale Lösung für die Umrüstung in den Wohneinheiten finden und die Installation der Warmwasserzähler problemlos vornehmen. Wir empfehlen allen Verwaltern, mit denen wir zusammenarbeiten, möglichst bald an die Umrüstung zu denken“, so Alexander Riedl vom ista Standort in München.

Die Hausverwaltung Werdung hatte sich bei der Umrüstung für die Anmietung der  Warmwasserzähler entschieden. Das bedeutet, dass die Verwaltung für fünf Jahre – so lange beträgt auch die Eichfrist der Warmwasserzähler – die bereitgestellte Messtechnik mit einer gleichbleibenden Rate bei ista mietet. Sollte in dieser Zeit ein Gerät ausfallen, sorgt der Energiedienstleister für einen kostenlosen Austausch. Im Rahmen der jährlichen Ablesung überprüfen die Service-Mitarbeiter die Geräte auf ihre Funktionsfähigkeit. „Da wir uns schon seit vielen Jahren auf den Service von ista verlassen können, haben wir uns auch für die Anmietung der neuen Warmwasserzähler entschieden. Die Service-Partner sind kompetent und zuverlässig und wir gehen kein Risiko mit dem Kauf teurer Geräte ein“, sagt Werdung.

Ab 1. Januar 2014 müssen alle Mess- und Verteilgeräte, die nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechen – darunter fallen auch die WKV – durch geeichte Warmwasserzähler ausgetauscht sein.

Mieter erwarten ein zuverlässiges Heizungs- und Warmwassersystem, achten aber zugleich immer stärker auf die Nebenkosten und deren gerechte Verteilung.

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