Abdichtung

Randbemerkungen zum Dach

Als Schnittstelle zwischen Dach und Fassade ist der Dachrand ein wichtiges Bauteil. Er wird als Abschluss der Abdichtung entweder als Dachrand ohne Aufkantung mit Dachrandabschlussprofilen oder als Dachrand mit Aufkantung, auch Attika genannt, mit Dachrandabdeckungen erstellt.

Weil am Dachrand verschiedene Materialien aufeinandertreffen, die teilweise auch von unterschiedlichen Gewerken verarbeitet werden, existieren viele Regelwerke. Sie beschäftigen sich alle mit der regelkonformen Ausbildung des Dachrands. Doch welche dieser Regeln ist für wen relevant? Und wann muss ein statischer Nachweis für den Dachrand vorliegen?

Windlasten am Dachrand

Die Norm DIN EN 1991-1-4 „Wind­lasten“ des „Euro­code“, bauaufsichtlich eingeführt durch die Muster-Ver­wal­tungs­vorschrift Tech­nische Baubestimmungen (MVV TB) des Deutschen Ins­titut für Bautechnik (DIBt), gibt klare Regeln zur Bestimmung anzusetzender Windlasten für Bauwerke und Bauwerksteile. Daneben gibt es eine ganze Reihe weiterer baurechtlich relevanter Regelwerke für den Dachrand. Dazu zählen Normen als übergeordnete Vor­ga­ben, über­ein­stim­mend verab­schie­det von Berufsverbänden, Sach­ver­stän­digen, Wissenschaft und Bauaufsicht, wie auch Fachregeln von Berufsverbänden z.B. Dachdecker-, Klemp­ner- oder Industrieverbänden.

Zu den relevanten Normen ge­hört die DIN 18531-1 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen“. Darüber hinaus gilt die DIN 18339 „Klempnerarbeiten“, sofern die „VOB Vergabe- und Ver­tragsordnung für Bauleistungen - Teil C: All­gemeine Technische Vertragsbedingungen für Bau­leis­tun­gen (ATV)“ vertraglich vereinbart ist. Als relevante Fachregeln gelten ohne Zweifel die „Fachregel für Abdichtungen“ und die „Fachregel für Me­tall­arbeiten im Dachdeckerhandwerk“, heraus­gegeben vom Zentralverband des deutschen Dach­deckerhandwerks ZVDH, sowie die Richtlinien für die Ausführung von Klemp­ner­arbeiten an Dach und Fassade des Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZVSHK.

Regeln gelten für alle

Alle genannten Normen und Regelwerke richten sich glei­cher­maßen an Planer, Verarbeiter und selbstverständlich auch an die Industrie. Denn aufgrund der Anforderungen wer­den bestimmte Produktmerkmale beeinflusst. Dazu ge­hören zum Beispiel das Quergefälle zum Dach bei Mau­er­ab­deckungen oder die Mög­lichkeit thermischer Dehnungen un­terschiedlicher Werkstoffe am Dachrand ohne schä­di­gen­de Auswirkungen.

Immer den vollen Durchblick?

In den Jahren 2016 und 2017 wurden die meisten der ge­nann­ten Regelwerke aktualisiert und angepasst. Bei so vie­len Regeln und Normen stellt sich natürlich die Frage: Ken­nen sich hier noch alle Beteiligten aus? Manche der Än­de­rungen sind in der Fülle der durchgeführten Anpassungen bei den Betroffenen eventuell „unter­ge­gan­gen“. Einige Än­derungen bilden wiederum den technischen Standard ab, der vor einigen Jahren schon mal Gültigkeit hatte. Bei­spiels­wei­se ist der Tropfkantenabstand von Dachrand- oder Mau­erab­deckungen in der „Fachregel für Me­tall­arbeiten im Dach­deckerhandwerk“ nach elf Jahren wieder „zurückgeändert“ worden. Denn hier bestand eine Diskrepanz zur Klemp­ner­norm DIN 18339, die in den letzten elf Jahren unabhängig von der Gebäudehöhe für die meisten eingesetzten Metalle einen Tropfkantenabstand von „mindestens 20 mm“ forderte.

Die „Fachregel für Me­tall­arbeiten im Dach­deckerhandwerk“ hat sich in den Jahren 2006 bis 2017 hiervon unterschieden. Sie forderte ab Gebäudehöhen von 8 m „mindestens 30 mm“ und ab einer Gebäudehöhe von 20 m „mindestens 40 mm“ Tropf­kan­ten­abstand. Sinnvollerweise ist hier die „Fachregel für Me­tall­arbeiten im Dach­deckerhandwerk“ mit der aktuellen Aus­ga­be von Juni 2017 wieder auf das in der Praxis bewährte Maß von „mindestens 20 mm“ – unabhängig von der Ge­bäu­de­höhe - zurückgegangen.

Grundlage der geforderten Bauleistung

Aus den aktualisierten Normen und Regelwerken ergeben sich teilweise deckungsgleiche, aber auch unterschiedliche Forderungen. Die ausführenden Gewerke orientieren sich dabei an dem, was ausgeschrieben wurde. Denn mit der Ausschreibung legt der Planer die Anforderungen für die Bauleistungen fest. Hier einfach alle Re­gel­werke zu benennen macht wenig Sinn.

Warum das so ist, soll folgendes Beispiel verdeutlichen: In der „Fachregel für Me­tall­arbeiten im Dach­deckerhandwerk“ werden unter „8. Abdeckungen“ für Mauerabdeckungen auf Hal­tern als „selbsttragende Profile“ „korrosionsbeständige Be­festiger“ gefordert. Konkret heißt das, es müssen Edel­stahl-Schrauben eingesetzt werden. Weiterhin fordert die Fachregel un­ter dem gleichen Punkt das „Vorliegen eines statischen Nach­weises“. Hat der Planer in seiner Ausschreibung die „Fachregel für Me­tall­arbeiten im Dach­deckerhandwerk“ zu Grunde gelegt, müssen bei der Ausführung Edel­stahl­schrauben für die Halterbefestigung der Mau­er­ab­dec­kungen zum Einsatz kommen und die statische Nach­weisbarkeit der ausgeführten Leistung mit einem Dokument belegbar sein.

In den genannten Punkten ist eine Ausschreibung unter An­gabe der DIN 18531 (sie fordert für Befestiger einen „aus­rei­chen­­den Korrosionsschutz“) oder der DIN 18339 (sie fordert „kor­­rosionsgeschützte Befestiger“, also z.B. verzinkte Schrau­­ben, die in der Praxis ja häufig auch zum Einsatz kom­men) evtl. passender. Darüber hinaus gilt der sta­ti­sche Nachweis in der DIN 18339 als eine „besondere Leistung“. Damit ist zugleich klar: Wird ein sta­ti­sches Nachweisdokument gefordert, sind die ent­stehenden Zu­satz­kos­ten bei einer Beauftragung eines Statikers auch zu­sätz­lich zu kalkulieren und zu bezahlen.

Industrieknowhow überprüfen

Nicht selten wird der Dachrand mit fertigen Systemen, die teil­weise objektbezogen konfiguriert werden, ausgeführt. Aber auch bei der Zusammenarbeit mit kompetenten und erfahrenen Her­stel­lern ist darauf zu achten, dass eindeutige Angaben zur Ausführung und Anzahl von Haltern gemacht werden. Neben der Halteranzahl und Hal­ter­ausführung spielt selbstverständlich auch hier der Untergrund, in welchen die Schraube befestigt wird, eine wichtige Rolle.

Wissen, was man will

Die regelkonforme Ausführung von Dachrändern ist eine Expertenleistung. Neben den handwerklichen Kennt­nis­sen spielt auch das Wissen um die jeweiligen Regelwerke und Normen, auf deren Grundlage die Ausschreibung er­folg­te, eine entscheidende Rolle.

Die regelkonforme Ausführung von Dachrändern ist eine Expertenleistung.

Normen- und Regel-Vielfalt

Für die fachgerechte Ausbildung des Dachrandes existieren vie­le Regelwerke. Hier eine Zusammenstellung der bau­recht­lichen Anforderungen an Profilsysteme am Flachdach:
- Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke „Windlasten“ EN 1991-1-4:2010-12
  (entspricht DIN    1055-4:2005-03, Teil 4 Windlasten)
- DIN 18339:2016-09 Klempnerarbeiten
- DIN 18531:2017-07 Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen
- Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk (Fassung 6-2017)
- Fachregel für Dächer mit Abdichtungen „Flachdachrichtlinie“ (Fassung 12-2016)
- Richtlinien für die Ausführung von Klemp­ner­arbeiten an Dach und Fassade
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