Aufzüge

Neue Fristen und Pflichten für Betreiber

Für Aufzugbetreiber gelten aufgrund der Neufassung der Be­­­triebssicherheits-Verordnung (BetrSichV) ab Juni 2015 verschärfte Vorschriften. Die wichtigsten Änderungen: Aufzüge werden strenger kontrolliert. Technisch veraltete An­lagen müssen den Betriebsbedingungen angepasst und ein Notfallplan erstellt werden. Betreiber müssen moderne Notrufsysteme nachrüsten.

­Verpflichtend ist die Anbringung einer Prüfplakette, die den nächsten fälligen Prüftermin nennt. TÜV, Dekra und andere Überwachungsstellen kontrollieren Aufzüge weiterhin jährlich, aber nach strengeren Vorgaben. So kann die Frist für die Hauptprüfung von zwei Jahren leichter verkürzt werden. Maßgeblich ist nicht mehr der Stand der Technik zur Zeit der Inbetriebnahme der Anlage, sondern zum Zeitpunkt der Prüfung.

Daher gilt: Steigen im Laufe der Zeit die technischen Anforderungen, werden Betreiber von den Prüfern auf den Modernisierungsbedarf hingewiesen. Dann muss der Aufzug modernisiert werden – auch wenn er technisch einwandfrei läuft.

Bei schlecht gewarteten oder störanfälligen Anlagen kann die Überwachungsstelle kürzere Kon­­trollfristen festlegen. Darüber hinaus werden Betreiber verpflichtet, ihre Aufzüge bis Ende 2020 mit Notrufsystemen auszustatten. „Wir gehen davon aus, dass bis zum Ende der Frist mehr als 100.000 Anlagen in Deutschland mit Zwei-Wege-Kommunikationssystemen ausgestattet und an Notrufzen­tralen angeschlossen werden müs­­sen“, sagt Thomas Lipphardt, Manager Technische Re­­­gelwerke bei Kone.

x

Thematisch passende Artikel:

KONE: Verschärfte Vorschriften für Aufzugbetreiber

Für Hauseigentümer, Wohnungsgesellschaften und andere Aufzugbetreiber gelten ab Juni 2015 verschärfte Vorschriften. Darauf weist der Aufzughersteller KONE (www.kone.de) hin. Die von Bundesrat und...

mehr

KONE-Experte: Aufzüge haben keinen Bestandsschutz - Betreiber sollten alte Anlagen modernisieren

Aufzugbetreiber sind verpflichtet, ihre Aufzüge auf dem Stand der Technik zu halten. „Erfüllen Anlagen nicht die aktuellen Anforderungen der Normen, sollten sie zur Sicherheit der Nutzer und auch...

mehr

KONE erinnert: Aufzugbetreiber müssen bis Jahresende Notrufsysteme nachrüsten

Bis Ende 2020 müssen Aufzugbetreiber ihre Anlagen mit modernen Notrufsystemen nachrüsten. Dann endet die Ausnahmefrist, die der Gesetzgeber Betreibern von bundesweit geschätzt 100.000 Aufzügen...

mehr
Ausgabe 7-8/2016 Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Fünf goldene Regeln für Aufzugbetreiber

Die verschärfte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sorgt bei Aufzugbetreibern für viele Fragen – auch Monate nach ihrem in Kraft treten im Juni 2015. Das zeigte gerade erst wieder die...

mehr
Auf der Zugspitze

KONE installiert Deutschlands höchste Aufzüge

Ein zweiter Aufzug wird ab Oktober 2016 in der ebenfalls neuen, 1.945 m tiefer gelegenen Talstation montiert. Die Fahrt vom Tal auf die Spitze der Zugspitze wird spektakulär, steht doch künftig...

mehr