Installations- und Sanitärgeräusche

Besonders im mehrgeschossigen Wohnungsbau ist der Schallschutz gegen Installationsgeräusche ein wichtiges Komfortmerkmal. Dabei kommt es nicht allein auf schwere Bauteilmassen, sondern hauptsächlich auf die konsequente bauakustische Entkoppelung an – wie geprüfte Aufbauten aus massiven Gips-Wandbauplatten in Verbindung mit der Vorwandtechnik TECEprofil belegen.

Trotz aller Rufe nach dem bezahlbaren Bauen: Neubauten und umfangreich sanierte Immobilien werden bevorzugt als besonders hochwertig beworben, und das gern mit Verweis auf edle Materialien und teure Marken. Das ist im Grundsatz nicht verwerflich, denn das einzelne Ausstattungsmerkmal kann schnell für oder gegen den Miet- oder Kaufvertrag einer Immobilie sprechen. „Sahnehäubchen sells“ sozusagen.

Zunächst aber ist jede Immobilie ein Bauwerk, das sicher funktionieren, sprich eine technische Grundqualifikation vorhalten muss. Geht diese über das baurechtlich verbindliche Mindestniveau hinaus, kann die Offerte werblich exklusiv mit gutem Gewissen und in juristischem Sinne meist unanfechtbar im Markt kommuniziert werden.

Bei Wärmedämmung und Energieeffizienz ist diese Sichtweise heute bereits gang und gäbe: Während etwa die Einhaltung der EnEV schlichtweg vorausgesetzt wird, beschreiben Niedrigenergie- oder Passivhaus ein darüber hinausgehendes höheres Niveau. Auch beim Schutz gegen Außenlärm ist die Erfüllung der normativen Anforderung längst kein Killer-Feature mehr, ein Kasten- oder Dreifach-Schallschutzfenster ist jedoch sehr wohl ein wertsteigerndes Komfortmerkmal.

Speziell die letztgenannte Entwicklung hat die Bedeutung des Schallschutzes im mehrgeschossigen Wohnungsbau merklich beeinflusst: Da Gebäude immer besser gegen Außenlärm geschützt werden, sinkt in den Innenräumen der Grundgeräuschpegel.

Fehlt dieser sogenannte Maskierungspegel können Geräusche aus fremden Wohnungen oder auch die Schallausbreitung im eigenen Bereich intensiver wahrgenommen werden.

Sehr markant verhalten sich dabei in der Regel Installations- und Sanitärgeräusche wie z.B. das Ein- und Auslaufen von Wasser, Prallgeräusche in Dusche und Wanne, Armaturengeräusche, Geräusche von Installationen oder Geräusche in den Fall- und Abwasserleitungen. Bleibt das einzelne akustische Ereignis unter Umständen noch unterhalb der Wahrnehmungsschwelle, sorgt spätestens ihr Zusammentreffen für ein komplexes Geräuschaufkommen, das mitunter als besonders störend empfunden wird.

Beanstandungen sind dann an der Tagesordnung – regelmäßig vor allem in Mehrfamilienhäusern. Gerade dort stellt also ein zeitgemäßer Schallschutz gegen Geräusche aus Wasserinstallationen und anderen haustechnischen Anlagen ein unverzichtbares Komfort- und Wertmerkmal dar – das im Übrigen und im Gegensatz zu anderen Ausstattungsattributen nachträglich kaum mehr hinzugefügt werden kann und das deshalb schon bei der Planung unbedingt berücksichtigt werden muss.

Leicht für schwer

Sanitärgeräusche breiten sich in einem Gebäude in erster Linie als Körperschall innerhalb der Konstruktion aus. Weil davon auszugehen ist, dass schwerere Wände sich nur geringfügig, leichtere Wänden sich hingegen vermehrt an der Ausbreitung dieser Geräusche beteiligen, werden zur Erreichung des Mindestschallschutzes nach DIN 4109 für Installationswände massive Konstruktionen mit einer flächenbezogenen Masse von mindestens 220 kg/m² gefordert.

Eine typische Konstruktion hierfür ist z.B. eine Wand aus 115 mm dickem Mauerwerk in der Rohdichteklasse 1.8, die beidseitig verputzt zwischen 125 und 145 mm dick sein wird. Alternativ – so die Norm – können aber auch leichtere Konstruktionen verwendet werden, wenn nachgewiesen ist, dass sich diese schalltechnisch nicht ungünstiger verhalten als jene schweren Wände.

Da das moderne Bauen tendenziell leichte Baustoffe verlangt und dennoch massive Baustoffqualität bevorzugt, werden Trennwände in häuslichen Feuchträumen häufig mit massiven Gips-Wandbauplatten ausgeführt. Mit flächenbezogenen Massen ab ca. 120 kg/m² für Anwendungen als Installationswände bleiben diese Wandbildner bei einer Plattendicke von nur 100 mm allerdings deutlich unter den Vorgaben von DIN 4109 – und können die normativen Anforderungen dennoch sicher erfüllen. Die technische Voraussetzung hierfür ist die schalltechnische Entkopplung der Wände vom Baukörper durch ihren elastischen Anschluss.

Messungen der Installations-Schallpegel belegen die Wirkung dieser schalltechnischen Entkopplung – als Eignungsnachweis zuletzt am Fraunhofer-Institut für Bauphysik in Stuttgart in Verbindung mit ebenfalls entkoppelten Vorwandinstallationen von TECEprofil. Dabei trat diese „doppelte“ Entkopplung als sanitärakustische Optimierung so deutlich in Erscheinung, dass der zurzeit definierte Schallschutz für häusliche Bäder für jedes Niveau erreicht werden kann.

Doppelt entkoppelt

Die schalltechnische Eignung von Aufbauten aus Gips-Massiv-Wänden und einer TECEprofil-Vorwand resultiert aus der durchgängig entkoppelten Bauweise.

TECEprofil-Vorwände bestehen im Wesentlichen aus einem Profilrohr-Tragwerk für den einfachen und statisch sicheren Aufbau von halbhohen oder raumhohen Vorwänden, aus den TECEprofil-Universalmodulen für die Aufnahme von Sanitärkeramik oder Waschtischmöbeln sowie aus den TECEprofil-Paneelplatten für die Beplankung von Tragwerk und Modulen zur Ausbildung der verfliesungsfertigen Oberfläche.

Die schalltechnische Entkopplung erfolgt an den Anschlussbereichen der einzelnen Montageeinheiten sowie im Hinblick auf die Übertragungssituation zur Installationswand durch das spezielle TECEprofil-Schallschutzset, wodurch die Ausbildung von Schallbrücken zwischen Beplankung und Baukörper verhindert und die Ausbreitung der Geräusche aus der Vorwandinstallation wirksam unterdrückt wird.

Als massive nichttragende innere Trennwände kamen bei obigem Eignungsnachweis 100 mm dicke Gips-Wandbauplatten mit hoher Rohdichte zum Einsatz (ca. 1.200 kg/m³ bzw. ca. 1.400 kg/m³). Trennwände aus diesen Platten werden ohne Unterkonstruktion allein mit Gipskleber – und damit also nahezu trocken – errichtet. Anders als im Trockenbau entstehen damit hohlraumfreie oberflächenfertige Konstruktionen. Es handelt sich also um Hybridwände, mit denen die Vorteile des rationellen Trockenbaus wie des soliden Massivbaus genutzt werden können.

Ihre Besonderheit im bauakustischen Sinne ist der elastische Anschluss an die angrenzenden Bauteile. Anstelle von starren Mauerwerksverbindungen bewirken hierbei elastische Randanschlussstreifen die vollständige schalltechnische Entkoppelung der Wände

vom Baukörper. Durch diese stoßstellenopti-

mierte Randlagerung wird die Schallweiterleitung nachhaltig unterbunden, und das in einem Ausmaß, wie es bei starrem Anschluss nur mit etwa drei- bis viermal so schweren Massivwänden zu erreichen wäre.

Die leichten Trennwände ermöglichen eine kostenreduzierende Optimierung der Statik des Gebäudes bzw. eröffnen im Falle von Sanierungen überhaupt erst die Möglichkeit, massive Wände nachträglich einzufügen.

Organisation und Terminierung in Phase 5 profitieren davon, dass Grundrissbildung und Raumtrennung parallel zum Rohbau ausgeführt werden können. Die Wände lassen sich aber auch erst später im Bauablauf einfügen, etwa wenn Mietern oder Käufern individualisierte Grundrisse angeboten werden sollen. Denn zusätzliche Verstärkungen oder Unterzüge sind bei entsprechend bemessenen Decken und wohnbautypischen Wandhöhen nicht erforderlich.

In vielen Fällen ist sogar – als zusätzlicher Vorteil bei der Gebäudemodernisierung – ein Errichten der Wände auf dem Estrich möglich. In Kombination mit der Vorwandinstallation von TECE können so auch Bäder in Bestandsbauten einen zeitgemäßen und über den Mindestanforderungen liegenden hochwertigen Schallschutz gegen Installationsgeräusche erhalten.

Literatur[1]  DIN 4109:1989 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise[2] DIN 4109 Beiblatt 2:1989 Schallschutz im Hochbau; Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz[3] VDI 4100:2012 Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten SchallschutzHinweise: DIN hat im Dezember 2015 die Veröffentlichung von DIN 4109 (2013) als Norm beschlossen, davon DIN 4109-1 als „Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen“. Nach aktuellem Bearbeitungsstand bleibt das Anforderungsniveau an die Luftschalldämmung im Wohnungsbau in der Fassung von 1989 im Wesentlichen erhalten. Ebenfalls im Dezember 2015 wurde die vorläufige Beibehaltung von Beiblatt 2 zu DIN 4109 (1989) beschlossen mit dem Ziel, nach einer möglichen Veröffentlichung von DIN SPEC 91314 (Schallschutz im Hochbau – Anforderungen für einen erhöhten Schallschutz im Wohnungsbau) das Beiblatt hinsichtlich einer Überarbeitung oder Zurückziehung zu überprüfen.

Gerade in Mehrfamilienhäusern stellt ein zeitgemäßer
Schallschutz gegen Geräusche aus Wasserinstallationen und
anderen haustechnischen Anlagen ein unverzichtbares
Komfort- und Wertmerkmal dar.

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