Advertorial / Anzeige

Alte Sprinkleranlagen auf dem Prüfstand

Für Sprinkleranlagen gibt es vorgeschriebene Prüffristen, die viele Gebäudebetreiber in der Wohnungswirtschaft nicht kennen, so die Erfahrung von DEKRA Sachverständigen. Die langen Prüffristen von bis zu 25 Jahren für Altanlagen sorgen für Unsicherheiten. Dabei können die Bauteile wie Rohre oder Sprinkler nach so langer Zeit sanierungsbedürftig und nur eingeschränkt funktionsfähig sein.

Neben dem baurechtlich vorgeschriebenen Nachweis der Betriebssicherheit und Wirksamkeit durch Prüfsachverständige, der versicherungstechnischen Bewertung und der Wartung durch Fachfirmen sowie den Eigenkontrollen, sind an Sprinkleranlagen auch weitere Untersuchungen notwendig – was von vielen Betreibern übersehen wird. Sprinkler-Nassanlagen müssen erstmalig nach 25 Jahren und danach alle 12,5 Jahre, Sprinkler-Trockenanlagen generell alle 12,5 Jahren von Sachverständigen vor Ort überprüft werden.
 
Die Fristen können bei leichten Beanstandungen vor einer möglichen Sanierung auf alle 7,5 oder 5 Jahre verkürzt werden, für die labortechnischen Untersuchungen an Sprinklerköpfen in besonderen Fällen darüber hinaus halbiert. Es ist also schwierig, hier den Überblick zu behalten. Diese Prüfung ist nicht nur an „VdS-Anlagen“ durchzuführen, also Anlagen, die von der Versicherung evaluiert werden. Vielmehr unterliegen alle Sprinkleranlagen, auch freiwillig installierte und solche nach DIN, FM Global oder NFPA, dieser Prüfverpflichtung.
 
 
Besonders nach Betreiberwechseln oder nach Umbauarbeiten stellen die Sachverständigen Informationsdefizite fest. Denn die Vorschriften zum sicheren Betrieb von Sprinkleranlagen haben sich verschärft, und es gelten nun auch für Bestandsanlagen höhere Anforderungen als zum Zeitpunkt des Einbaus der Anlage. Bei der Inspektion von Sprinkler-Altanlagen werden unter anderem die Rohrleitungen endoskopisch untersucht und die Wanddicken gemessen. Gegebenenfalls muss das Leitungssystem saniert werden.
 
In Stichproben werden Sprinklerköpfe für Laboruntersuchungen entnommen. Diese werden dann in einem anerkannten Labor auf Funktionsfähigkeit geprüft. Bei einer zu hohen Ausfallrate muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Sachverständigen von DEKRA führen diese Überprüfungen zum Beispiel nach VdS 2091 in Zusammenarbeit mit dem akkreditierten Prüfstand für die labortechnische Prüfung von Sprinklerköpfen (nach DIN EN 12259 Teil 1) im DEKRA Labor für Werkstoffprüfung und Schadensanalytik in Saarbrücken durch. Ebenso müssen Druckbehälter alle 5 Jahre und drucklose Sprinklerbehälter alle 15 Jahre auf Korrosion untersucht werden. Diese Prüfungen dienen dazu, die Wirksamkeit der Löschanlage zu gewährleisten und Wasserschäden durch Rohrbrüche und Leckagen zu vermeiden.

Weitere Informationen: www.dekra.de

x