Stundenlohnvergütung und wirtschaftliche Betriebsführung

BGB § 631 Abs. 1, § 280 Abs. 1; ZPO § 286
Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen angefallen sind.
Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung für Werkleistungen begründet nach Treu und Glauben eine vertragliche Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung, deren Verletzung sich nicht unmittelbar vergütungsmindernd auswirkt, sondern einen vom Besteller geltend zu machenden Gegenanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB entstehen lässt. Dessen tatsächliche Voraussetzungen muss der Besteller nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen.
Den Unternehmer trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn der Besteller nicht nachvollziehen kann, welche konkreten Leistungen der Unternehmer erbracht hat, und ihm deshalb die Möglichkeit genommen ist, die Wirtschaftlichkeit des abgerechneten Zeitaufwands zu beurteilen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 17.04.2009 – VII ZR 164/07).
Ein solcher Fall liegt nicht vor, wenn der Besteller die einzelnen Leis­­tungen in Auftrag gegeben hat und später den Auftragsumfang nicht mehr nachvollziehen kann.
Die Darlegungs- und Beweislast für die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung eines werkvertraglichen Vergütungsanspruchs liegt auch bei einer prüfbaren Abrechnung beim Unternehmer (Bestätigung von BGH, Urt. v. 27.11.2003 – VII ZR 288/02, BGHZ 157, 118, 126).

BGH, Urteil vom 28. Mai 2009 – VII ZR 74/06


News

BMVBS - News

Abo + Heft

Das neue BundesBauBlatt
gleich hier testen!
 Details




Hersteller-/Produktsuche

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N 
O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | 0-9 | 

Suchbegriff



Profil – Buchhandlung im Bauverlag

Unsere Partner

AIS-Online Informationsportal für Bauplaner inklusive Produktseiten, Ausschreibungstexten, CAD-Dateien sowie Informationsbroschüren.

www.webvergabe.de Unabhängiges und offenes Portal für die Ausschreibung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen.

ibau Führender Bauinformationsdienst zur aktiven Akquisitionsunterstützung für den Hoch- und Tiefbau.

BauNetz Das Online-Magazin mit täglich aktuellen Architektur-Meldungen: Projekte, Profile, Wettbewerbe, Jobs.

www.bauemotion.de Das neue Portal für Hausbesitzer und alle, die es gerne werden möchten, mit vielen Ideen und Lösungen für ihr Zuhause.

Heinze Ausführliche Informationen zu Planung und Ausschreibung