Staffelmietvereinbarung und Vergleichsmiete
MietHöheRegG § 10 Abs. 2
Die Wirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung, in der die jeweilige Miete oder der jeweilige Erhöhungsbetrag betragsmäßig ausgewiesen sind, wird nicht dadurch berührt, dass dem Mieter zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt wird, sich zu seinen Gunsten auf eine niedrigere ortsübliche Vergleichsmiete zu berufen.
BGH, Urteil vom 11. März 2009 – VIII ZR 279/07 –