Denkmalschutzrecht; Klagebefugnis; Bauplanungsrecht
DSchPflG RhPf § 2 Abs. 1 und 3, § 4 Abs. 1, § 5, § 8, § 13 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, § 29 Abs. 1, LBO RhPf § 81
BauGB § 35 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 5
GG Art. 14 Abs. 1
Der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals muss jedenfalls dann berechtigt sein, die denkmalrechtliche Genehmigung eines benachbarten Vorhabens anzufechten, wenn das Vorhaben die Denkmalwürdigkeit seines Anwesens möglicherweise erheblich beeinträchtigt.
Ist ein Vorhaben in der Umgebung eines geschützten Kulturdenkmals denkmalrechtlich genehmigt, können wegen der Tatbestandswirkung der Genehmigung Belange des Denkmalschutzes im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB nicht beeinträchtigt sein.
BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 – 4 C 3.08 –
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