Aufklärungspflicht bei Verkauf leerstehender Mietwohnung
BGB § 276 Fb (Verschulden bei den Vertragsverhandlungen)
Dass der Verkäufer von Wohnungs- oder Teileigentum eine Mietgarantie übernimmt, lässt seine Verpflichtung nicht entfallen, den Käufer darüber aufzuklären, dass das zur Vermögensbildung bestimmte Kaufobjekt leer steht und nicht vermietet ist.
BGH, Urteil vom 10. Oktober 2008 – V ZR 175/07 –