Diese Europäische Norm legt Eigenschaften und Leistungsmerkmale von Gips-Wandbauplatten mit glatten Sichtflächen, die hauptsächlich zur Herstellung nicht tragender Trennwände, freistehender Wand-Vorsatzschalen sowie Brandschutzbekleidungen von Stützen, Schächten usw. eingesetzt werden, fest. Gips-Wandbauplatten werden nicht zur Herstellung von Decken verwendet. Diese Europäische Norm enthält Aussagen zu den folgenden, auf den wesentlichen Anforderungen beruhenden Leistungsmerkmalen. Diese sind Brandverhalten, Feuerwiderstand, Luftschalldämmung, Freisetzung gefährlicher Stoffe, die durch die entsprechenden europäischen Prüfverfahren nachzuweisen sind, sowie zum Wärmedurchlasswiderstand, der aus den in 4.3.2 angegebenen Werten für die Wärmeleitfähigkeit zu berechnen ist. In dieser Norm werden die Referenzprüfverfahren für technische Festlegungen definiert. Diese Europäische Norm behandelt darüber hinaus zusätzliche technische Eigenschaften, die für die Akzeptanz und die Anwendung der Platten durch die Bauwirtschaft wichtig sind, wie Rohdichteklasse, pH-Wert-Klasse, Oberflächenhärte. Sie regelt die Bewertung der Konformität von Produkten nach dieser Europäischen Norm. Diese Europäische Norm gilt nicht für Gips-Wandbauplatten mit Dicken unter 50 mm oder für geschosshohe Plattenelemente.
Gegenüber DIN EN 12859:2001-11 und DIN EN 12859/A1:2004-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in 4.13 Klassifizierung der Wasseraufnahmefähigkeit aufgenommen; b) Norm redaktionell überarbeitet.


