Wärmelieferungsvertrag, Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

BGB § 556 Abs. 3 Satz 3

Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bezeichnet die vertragliche Neben­pflicht des Vermieters, bei Maßnahmen und Entscheidungen, die Einfluss auf die Höhe der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben (hier: Abschluss eines Wärmelieferungsvertrags), auf ein angemessenes Kos­ten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen. Eine Ver­­letzung dieser Pflicht unter dem Gesichtspunkt der Eingehung eines unwirtschaftlichen Vertrages kommt nicht in Betracht, wenn das Mietverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestand.

BGH, Urteil vom 28. November 2007 – VIII ZR 243/06 –

News

BMVBS - News

Abo + Heft

Das neue BundesBauBlatt
gleich hier testen!
 Details




Hersteller-/Produktsuche

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N 
O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | 0-9 | 

Suchbegriff



Profil – Buchhandlung im Bauverlag

Unsere Partner

AIS-Online Informationsportal für Bauplaner inklusive Produktseiten, Ausschreibungstexten, CAD-Dateien sowie Informationsbroschüren.

www.webvergabe.de Unabhängiges und offenes Portal für die Ausschreibung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen.

ibau Führender Bauinformationsdienst zur aktiven Akquisitionsunterstützung für den Hoch- und Tiefbau.

BauNetz Das Online-Magazin mit täglich aktuellen Architektur-Meldungen: Projekte, Profile, Wettbewerbe, Jobs.

www.bauemotion.de Das neue Portal für Hausbesitzer und alle, die es gerne werden möchten, mit vielen Ideen und Lösungen für ihr Zuhause.

Heinze Ausführliche Informationen zu Planung und Ausschreibung