Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Vertragsverletzung, Abmahnung

BGB § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1

Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt  nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht.

BGH, Urteil vom 28. November 2007 – VIII ZR 145/07 –

News

BMVBS - News

Abo + Heft

Das neue BundesBauBlatt
gleich hier testen!
 Details




Hersteller-/Produktsuche

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N 
O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z | 0-9 | 

Suchbegriff



Profil – Buchhandlung im Bauverlag

Unsere Partner

AIS-Online Informationsportal für Bauplaner inklusive Produktseiten, Ausschreibungstexten, CAD-Dateien sowie Informationsbroschüren.

www.webvergabe.de Unabhängiges und offenes Portal für die Ausschreibung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen.

ibau Führender Bauinformationsdienst zur aktiven Akquisitionsunterstützung für den Hoch- und Tiefbau.

BauNetz Das Online-Magazin mit täglich aktuellen Architektur-Meldungen: Projekte, Profile, Wettbewerbe, Jobs.

www.bauemotion.de Das neue Portal für Hausbesitzer und alle, die es gerne werden möchten, mit vielen Ideen und Lösungen für ihr Zuhause.

Heinze Ausführliche Informationen zu Planung und Ausschreibung