Sozialer Wohnungsbau hat für die Bauministerkonferenz eine zentrale Bedeutung

Auf der jüngsten (Sonder-)Bauministerkonferenz haben sich die 16 zuständigen LänderministerInnen  einhellig für einen Fortbestand des sozialen Wohnungsbaus ausgesprochen. Sie reagierten damit auf ein im Juli veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) „Soziale Wohnungspolitik“. Die nachstehende Positionierung wurde jetzt an die Bundesregierung übersandt:

„Die Bauministerkonferenz bekräftigt ausdrücklich die Notwendigkeit des sozialen Wohnungsbaus. Die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats beim BMWi „Soziale Wohnungspolitik“ vom 17. Juli 2018 zur sozialen Wohnungsbauförderung gehen entschieden an der Situation auf den Wohnungsmärkten vorbei. Der soziale Wohnungsbau trägt entscheidend zu einer Angebotsausweitung an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland bei und lässt sich darüber hinaus zu einer aktiven Stadtentwicklungspolitik einsetzen. Durch die mit der Wohnraumförderung verbundenen Belegungsbindungen ist gewährleistet, dass auch Haushalte mit geringen Einkommen und/oder besonderen Zugangsproblemen, für die der Wohnungsmarkt nur unzureichend Angebote zur Verfügung stellt, unmittelbar mit Wohnraum versorgt werden können. Subjekt- und Objektförderung sind keine Alternativen, sondern sind sich ergänzende Instrumente einer sozialen Wohnungspolitik und dienen beide der Sicherung bezahlbaren Wohnens.“ Der derzeitige Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Bauminister Hans-Joachim Grote, erklärt dazu: „Der Kampf für mehr bezahlbaren Wohnraum in vielen Bereichen Deutschlands – vor allem in und um die Metropolen herum – ist eine bundesweite Aufgabe von zentraler Bedeutung. Um diese langfristig in den Griff zu bekommen, ist der soziale Wohnungsbau ein unverzichtbares Instrument.“

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