BRUNATA-METRONA: Alte Heizkostenverteiler bedrohen die Rechtssicherheit aktueller Abrechnungen

Heizkostenverteiler, die vor Juli 1981 montiert wurden, haben Ende 2013 ihre Zulassung verloren. Die novellierte Heizkostenverordnung von 2009 hatte diesen Geräten einen Bestandsschutz eingeräumt, der mittlerweile ausgelaufen ist, da die Geräte nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dennoch haben viele Eigentümer ihre alten Heizkostenverteiler noch nicht ausgetauscht. Dabei sind Heizkostenabrechnungen, in denen Messwerte dieser Geräte verwendet werden, durch die Nutzer anfechtbar.

Die Messgenauigkeit von Heizkostenverteilern mit den knapp fingerdicken Verdunstungsampullen liegt deutlich unter dem, was moderne Geräte heutzutage leisten. Außerdem haben sich die Montagevorschriften geändert. Daher dürfen vor Juli 1981 montierte Geräte laut Heizkostenverordnung nicht mehr zur Erstellung von Heizkostenabrechnungen herangezogen werden. Zudem verursacht ihre Handhabung im Vergleich zu moderneren Geräten einen erhöhten Aufwand, sodass die jährliche Abrechnung häufig deutlich teurer ist.


Wohnungseigentümer und Verwalter, in deren Liegenschaften solche Geräte eingesetzt werden, sollten dringend über eine Modernisierung nachdenken. Komfortbewusste Eigentümer, die darüber hinaus Wert auf Zukunftssicherheit legen, sollten einen Wechsel auf Funktechnologie anstreben. So kann die Jahresablesung stattfinden, ohne dass hierfür die Wohnungen betreten werden müssen. Für Preisbewusste bieten Abrechnungsunternehmen wie BRUNATA-METRONA ( www.brunata-metrona.de) eigenen Angaben zufolge Kapillar-Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip als kostengünstige Alternative an.

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