Trinkwassergüte erhalten

Der bestimmungsgemäße Betrieb von Trinkwasser-Installationen ist Voraussetzung für den Erhalt der Wassergüte in der Hausinstallation.

Mit der novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV) sind seit November 2011 die Trinkwasser-Installationen speziell im Ge­­schos­s-wohnungsbau deutlich stärker in den Fokus der Öffentlichkeit getreten. Auslöser dafür war nicht zuletzt die Melde- und Prüfpflicht für Großanlagen. Seitdem sind Wohnungsbaugesellschaften und andere Wohnungseigentümer damit beschäftigt, ihre Objekte auf die Kriterien zur Melde- und Untersuchungspflicht gemäß TrinkwV zu untersuchen. Diese Beschäftigung mit der TrinkwV führt auch zur verstärkten Wahrnehmung anderer Pflichten, die darüber hinaus von den Betreibern eingefordert werden. Dazu gehört beispielsweise die schon aus der letzten TrinkwV bekannte Verantwortung zur Information der Mieter über die Wasserbeschaffenheit und über möglicherweise durchgeführte Maßnahmen zur Wasseraufbereitung. Auch muss der Vermieter möglichen Verdachtsmomenten nachgehen, wenn diese auf eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit schlie­­ßen lassen.

 

Sicherung der Qualität

Dahinter steht eine in sich schlüssige Argumentationskette zur Qualitätssicherung für das Lebensmittel Wasser: Bis zur Übergabestelle am Wasserzähler garantieren die Versorgungsunternehmen die einwandfreie Güte des Trinkwassers. In der Trinkwasser-Installation kann ebenfalls von einer einwandfreien Wasserbeschaffenheit ausgegangen werden, wenn die Anlage unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik installiert worden ist.  Dazu gehören auch betriebstechnische Rahmenbedingungen, wie die Temperaturhaltung zwischen Speicheraus- und -wiedereintrittstemperatur von mindestens 60/55 °C oder der hydraulische Abgleich der Warmwasser-Steigestränge, weil nur so hygienisch unbedenkliche Temperaturen in allen Steigesträngen gewährleistet werden können.

Als ein wesentlicher Risikofaktor für den Verlust der Trinkwassergüte bleibt damit im Wesentlichen der nicht bestimmungsgemäße Betrieb einer Trinkwasser-Installation. Dieser entsteht zum Beispiel im Geschosswohnungsbau durch den zeitweisen Leerstand einzelner Wohnungen, denn Trinkwasser verdirbt durch lange Stagnationszeiten von mehr als drei bis sieben Tagen (vergl. VDI 6023). Dann kann die Trinkwassergüte durch in Lösung gehende Werk- und Betriebsstoffe sowie durch eine übermäßige Bakterienvermehrung verloren gehen. Betroffen sind davon vor allem die Kaltwasser führenden Rohrleitungen, da für die Warmwasserversorgung in aller Regel eine Zirkulation mit kurzen Stichleitungen besteht. Bei Kaltwasserleitungen hingegen finden sich vor allem im Bestand oft noch längere Stichleitungen zu einzelnen Entnahmestellen, wie zum Beispiel die Heizungsfüllstation, Ausgussbecken im Dachgeschoss oder Keller oder Gäste-WC. Die Temperatur des in diesen Leitungsabschnitten stagnierenden Wassers steigt trotz Dämmung binnen weniger Stunden auf Raumtemperatur und bietet so den idealen Nährboden für die Vermehrung von Bakterien, insbesondere Pseudomonaden.

 

Mieter aufklären

Die Betreiber – im Geschosswohnungsbau also zum Beispiel die Wohnungsbaugesellschaft oder das externe Facility Management – sind daher gut beraten, wenn sie ihre Mieter in den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation einweisen. Dazu gehört unter anderem der ausdrückliche Hinweis auf die vom Umweltbundesamt entwi-ckelten Maßnahmen, die bei Nutzungsunterbrechungen als Präventivmaßnahme zu ergreifen sind. Sinnvollerweise wird die Verpflichtung zum bestimmungsgemäßen Be­­trieb der Trinkwasser-Installation bzw. die zu ergreifenden Maßnahmen im Unterbrechungs­fall als Bestandteil in den Mietvertrag aufgenommen, um einen später möglicherweise notwendigen Nachweis sicher führen zu können. Bei zeitweisem Wohnungsleerstand ist die Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs durch den Vermieter der Trinkwasser-Installation zu gewährleisten und möglichst zu protokollieren. Eine ebenso wirkungsvolle wie kostengünstige Möglichkeit stellen dabei WC-Betätigungsplatten mit integrierter Spülautomatik dar, die temporär in der leer stehenden Wohnung montiert werden. Sie sorgen in definierten Intervallen für einen regelmäßigen Wasseraustausch mit einer Wassermenge, die auf das Volumen des von Stagnation betroffenen Rohrleitungsabschnittes abgestimmt ist. Diese Variante zum Hygieneerhalt des Trinkwassers ist besonders ökologisch, da in aller Regel sogar weniger Wasser als beim bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation verbraucht wird.↓

Geringinvestive Maßnahmen

In der Praxis wird sich aber immer bestätigen, dass eine Unterbrechung der Nutzung nicht definitiv auszuschließen ist. Unterstützend wirken dann schon eine Reihe geringinvestiver Maßnahmen, mit denen der regelmäßige Wasseraustausch in einer Trinkwasser-Installation zumindest in weiten Teilen abgesichert werden kann.

Beispielhaft dafür steht die Platzierung eines Hauptverbrauchers – möglichst der Toilette – am Ende der Verteilleitung in der Wohnung mit der Badewanne am Anfang. Die Toilette wird am häufigsten frequentiert bzw. sorgt selbst bei sporadischer Auslösung für einen weitgehenden Wasseraustausch im vorgelagerten Leitungsabschnitt. Ist kein Hauptverbraucher – wie eine regelmäßig benutzte Toilette ­– vorhanden, sollte statt einer Stichleitung eine Ringleitung mit durchgeschliffenen Wandscheiben an den Zapfstellen in Erwägung gezogen werden. Mit geringem technischem Aufwand, im Wesentlichen nur dem zusätzlichen Ziehen einer Rücklaufleitung, wird das Wasser so unabhängig vom Betätigen spezieller Entnahmestellen immer auch ortsnah an den anderen Verbrauchern ausgetauscht. Die durchgeschliffenen Wandscheiben gewährleisten dabei den Austausch bis unmittelbar vor die Zapfstelle; es gibt also keine signifikanten Stagnationsstrecken mehr in Stichleitungen. Diese installationstechnischen Maßnahmen zum Erhalt der Trinkwassergüte lassen sich mit geringem Zusatzaufwand realisieren, wenn zum Beispiel eine Wohnung im Zuge eines Mieterwechsels ohnehin renoviert wird.

Stichleitungen zu selten genutzten Entnahmestellen – wie zu einem Ausgussbecken, einer Außenzapfstelle oder der immer nur saisonal genutzten Heizungsfüllstation – können kostengünstig durch eine Einpressdüse nach dem Venturi-Prinzip abgesichert werden: Die Einpressdüse wird im Hauptstrang zwischen Abgang und Rücklauf einer Ringleitung zu dem Einzelverbraucher platziert. Beim Durchströmen des Hauptstrangs entsteht ein Unterdruck, der für den kontinuierlichen Wasseraustausch in der Ringleitung sorgt. Da diese Leitungen meist auf Putz verlegt sind, lässt sich diese Absicherung von selten genutzten Entnahmestellen kostengünstig nachrüsten. Da vom Hersteller zudem die Einsatzbedingungen der Einpressdüse hin­sichtlich Rohrabmessung, maximaler Rohrlänge und Anzahl der Verbinder genau festgelegt wurden, ist dies innerhalb der genannten Einsatzbereiche ohne aufwändige Berechnung möglich.

 

Hygienie ist wirtschaftlich – schon in der Sanierung

Wird die Trinkwasser-Installation in einem Objekt komplett saniert, stellt bereits die Auslegung der Neuanlage eine entscheidende Größe für den Erhalt der Trinkwassergüte dar: Eine hygienebewusste Planung mit be­­darfsgerechter Dimensionierung der Rohrleitungen gewährleistet, dass die Trinkwasser-Installation in ihrer Gesamtheit mit einem möglichst geringen Volumen bemessen wird. Die notwendigen Verbrauchsdaten dafür lassen sich gerade im Zusammenhang mit der Sanierung im Vorfeld durch ein entsprechendes Monitoring der bestehenden Verbräuche ermitteln. In der Praxis wurde dabei häufig festgestellt, dass im Gegensatz zur Gleichzeitigkeitsberechnung nach DIN 4708 die Be­­darfsspitzen deutlich kleiner und viel kürzer sind, als es die Regelwerke vorgeben. Oft dauern sie nur Minutenbruchteile. Ebenfalls geringer sind die Bedarfsmengen; gut 90 % der Entnahmen finden im Schwachlast-Be­­reich statt. Als Folge kann sowohl der Trinkwasserspeicher als auch das Rohrleitungsnetz deutlich kleiner ausgelegt werden, ohne dass es zu Komforteinbußen kommt. Eine geringer dimensionierte Rohrleitung ist deutlich preisgünstiger in der Anschaffung und durch das reduzierte zirkulierende Trinkwasservolumen verbessert sich nicht nur der Hygieneerhalt, sondern es verringern sich auch die Energieverluste und damit die Betriebskosten.

Unterstützt werden diese Effekte zusätzlich durch die Installation eines druckverlust-optimierten Rohrleitungssystems, da dies ebenfalls einen Beitrag zu geringeren Abmessungen leisten kann. Der Aufbau möglichst kurzer Rohrleitungen und clever angeordneter Verbraucher  tragen ebenfalls zu einer hygienisch und gleichzeitig wirtschaftlich optimal aufgebauten Trinkwasser-Installation bei.

 

Gegebenenfalls dezentrale Absicherung des bestimmungsgemäßen Betriebs

In gemischt genutzten Objekten – wie Wohn- und Geschäftshäusern – kommt es häufiger zu längeren Nutzungsunterbrechungen, die einen größeren Bereich der Trinkwasser-Installation betreffen können. Beispielhaft dafür sind die mehrwöchigen Betriebsferien eines gewerblichen Nutzers oder etagenweiser Leerstand aufgrund von Nicht-Vermietung. Auch Schulen sind von regelmäßigen Nutzungsunterbrechungen betroffen. Um die Trinkwassergüte auch während dieser Nutzungsunterbrechungen zu sichern, empfiehlt sich neben der hygienebewussten Planung die Aufstellung einer Spülplanes oder gleich die Installation einer automatischen Spülstation mit Funktion Hygiene+ bzw. einer Toilettenauslösung „Visign for Care“ mit derselben Funktion. Eine solche Spülstation „Visign for Care“ wird möglichst dezentral zur Absicherung stagnationsgefährdeter Bereiche installiert. Kommt es zu längeren Unterbrechungen, löst sie automatisch aus – aber nicht, wenn sich die Installation in der normalen Nutzung befindet. Sie funktioniert also wie ein elektronischer Nutzer, der bei Nutzungsunterbrechungen den bestimmungsgemäßen Betrieb nach VDI 6023 automatisch sicherstellt. Darüber hinaus dokumentiert die Spülstation über zusätzliche Sensoren auch diese Funktionen. Dadurch kann der Betreiber im Zweifelsfall den bestimmungsgemäßen Be­­trieb der Trinkwasser-Installation jederzeit nachweisen.

 

Fazit

Die Trinkwassergüte ist in dem überwiegenden Teil der Geschosswohnungsbauten in Deutschland gut. Veränderte Nutzergewohnheiten und verbrauchsarme Installationskomponenten sorgen aber zunehmend für einen geringeren Wasserverbrauch in Deutschland und führen damit zu einer längeren Verweilzeit des Trinkwassers in der Installation. Daher muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen ergreifen oder veranlassen, um einen regelmäßigen Wasserwechsel sicherzustellen. Bei vermieteten Objekten ist es deshalb anzuraten, den Mieter über die Hintergründe und die Pflicht zur regelmäßigen Wasserentnahme zu informieren. Perspektivisch sinnvoll und gleichzeitig wirtschaftlich ist es, im Rahmen von (Teil)Sanierungen die Trinkwasser-Installationen Rohrleitungen auf Dauer kleiner zu dimensionieren und die Wassergüte bei vorhersehbaren Nutzungsunterbrechungen mit automatischen Spüleinrichtungen abzusichern.

Die Wohnungsbaugesellschaften sind gut beraten, wenn sie ihre Mieter in den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation einweisen.

Bei zeitweisem Wohnungsleerstand ist die Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs durch den Vermieter der Trinkwasser-Installation zu gewährleisten und möglichst zu protokollieren.

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