Übergangsfristen

Rauchwarnmelder

Da Baurecht in Deutschland Länderrecht ist (Landesbauordnung), sind die Regelungen zur Ausstattungspflicht von Wohnraum mit Rauchwarnmeldern uneinheitlich. Auch wenn es auf der Landkarte noch „weiße Flecken“ gibt, ist doch zu erwarten, dass die Rauchwarnmelderpflicht in den nächsten Jahren bundeseinheitlich kommen wird. Fachdienstleister wie die Pyrexx GmbH bieten ein „rundum Sorglospaket“ für die Wohnungswirtschaft. Von der Beratung, Terminierung, Nachweisprotokolle, Instandhaltungsmaßnahmen bis zur Betriebskos­tenabrechnung für den Mieter, kommt alles aus einer Hand.

Die Pyrexx GmbH bietet als absolute Weltneuheit einen Rauchwarnmelder an, der zusätzlich Raumklimadaten aufzeichnet und erkennen kann, wo teuere Schimmelschäden und Gesundheitsschäden von Schimmelbildung drohen.


Pyrexx GmbH, 10719 Berlin
Tel. 030 8871606-0
www.pyrexx.de

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